The purchase of 3 compact tractors
Die Agentur für städtische Umwelt, Abteilung Sport Ost, beschafft 3 Kompakttraktoren. Die Fahrzeuge sind für den Betrieb kommunaler Sportanlagen vorgesehen, insbesondere für die Pflege von städtischen Kunstrasenplätzen.
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Agentur für städtische Umwelt, Abteilung Sport Ost, beschafft 3 Kompakttraktoren. Die Fahrzeuge sind für den Betrieb kommunaler Sportanlagen vorgesehen, insbesondere für die Pflege von städtischen Kunstrasenplätzen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Oslo kommune, Bymiljøetaten
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Agentur für städtische Umwelt, Abteilung Sport Ost, beschafft 3 Kompakttraktoren. Die Fahrzeuge sind für den Betrieb kommunaler Sportanlagen vorgesehen, insbesondere für die Pflege von städtischen Kunstrasenplätzen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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8- Oslo kommune, BymiljøetatenOsloFrist: 20. Apr.
111-BYM-2025 - Procurement of an agreement for the operation and maintenance of public toilets.
Die Agentur für urbane Umwelt schreibt den Betrieb von öffentlichen Toiletten ab April 2026 aus. Der Bestand umfasst aktuell 14 Toiletten und zwei Sommer-Pissoirs (Stand Dez. 2025), wobei Änderungen der Anzahl möglich sind. Enthalten sind 7 Heyerdahl-Toiletten, 3 Liberté-Toiletten (Kunstinstallation), sowie Anlagen an Standorten wie Christian Klosters plass, Klosterenga, Jordal und Vekta Nedre Foss. Details zu Betrieb und Wartung sind den Anlagen 1.1, 1.2 und 2 zu entnehmen.
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- Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Transparenzbekanntmachung
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung; Vergabenummer: 06-BA/26-RV-Baumpfl; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz; Straße, Hausnummer: Markt 1; PLZ: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: Deutschland; Telefon: +49 3733-425-242; Fax: +49 3733-425-142; E-Mail: vergabestelle@annaberg-buchholz.de; Internet-Adresse: https://www.annaberg-buchholz.de/ 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag für Baumpflege 2026 - Baumpflegearbeiten: Die vorliegende Jahresausschreibung umfasst Leistungen der Baumpflege und Ersatzpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz mit seinen Ortsteilen (nachfolgend Stadt genannt). Die Leistungen beziehen sich auf Gehölze, die im Zuständigkeitsbereich des Fachbereich 6 Sachgebiet Hoch- und Tiefbau, Liegenschaften und dem Sachgebiet Betriebshof und Sport sowie dem Fachbereich 5 Sachgebiet Jugend/Bildung und Sport befinden. In der Regel befinden sich die Gehölze an gewidmeten und nicht gewidmeten Straßen und Gehwegen, in Parkanalagen und Grünflächen, auf städtischen Liegenschaften (Kleingärten, Garagenhöfen, Wohngrundstücke, Sportanlagen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Schulhort. etc.). 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet; PLZ: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 77211500-7; Art und voraussichtlicher : Die vorliegende Jahresausschreibung umfasst Leistungen der Baumpflege und Ersatzpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz mit seinen Ortsteilen (nachfolgend Stadt genannt). Die Leistungen beziehen sich auf Gehölze, die im Zuständigkeitsbereich des Fachbereich 6 Sachgebiet Hoch- und Tiefbau, Liegenschaften und dem Sachgebiet Betriebshof und Sport sowie dem Fachbereich 5 Sachgebiet Jugend/Bildung befinden. In der Regel befinden sich die Gehölze an gewidmeten und nicht gewidmeten Straßen und Gehwegen, in Parkanalagen und Grünflächen, auf städtischen Liegenschaften (Kleingärten, Garagenhöfen, Wohngrundstücke, Sportanlagen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Schulhort. etc.). 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 18.05.26 - 30.04.27 mit Verlängerungsoption bis 30.04.28 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 07.04.2026 9. Dokumente: - Landschaftsbau/ Außenanlagen,Baumkontrolle/ Baumpflege
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
- Frist: 09. Apr.
BERICHTIGUNG_Klinikum Kempten, BA 8, Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F - Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung.Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Haupt-abteilungen, 5 Belegabt.n und mehreren zertifizierten, interdisziplinären Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Patienten behandelt.Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifizierte Organkrebszentren-ThrombektomieDer Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anforderungen an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit verschiedenen jüngeren Umbauten, Einbauten und Erweiterungen auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt.Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit drei Innenhöfen und Außenabmessungen von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu drei Untergeschosse verschiedener Ausdehnung sowie ein Obergeschoss über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf.Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anforderungen sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers.------Die Bauteile im Bestand:Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten realisiert. In den Bestandsunterlagen werden die Bauteile von West nach Ost folgendermaßen bezeichnet:- 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964------Bauprogramm / Funktionsstellen: Das Bauprogramm wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundheit und Pflege bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bisherigen 3-Bett-Zimmer-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Zimmer-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im bestehenden F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Patientenaufnahme (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allgemeine Lager, Apothekengüterübergabe, Speisenversorgungsübergabe, Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentrale Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Patiententransport.------Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar.Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. Euro brutto (inkl. Abbruch) geschätzt.------Die Erstellung eines Energiekonzeptes ist Bestandteil der Beauftragung.------Die Küchenplanung (KG 471 Küchentechnische Anlagen) gehört nicht zum Planungsumfang, siehe dazu auch die Leistungsbeschreibung in der Anlage "Erläuterungsbericht_HLS". Evtl. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf". ------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen------Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.------Das Büro, welches die Förderantragsunterlagen erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juni 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juli/August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschließend soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschließende Inbetriebnahme (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- Klinikverbund Allgäu gGmbH
BERICHTIGUNG_Klinikverbund Allgäu GmbH - Klinikum Kempten, BA 8, Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F; Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------ Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Haupt-abteilungen, 5 Belegabt. und mehr. zertifiz.n, interdisz. Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Pat. behandelt. Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifiz. Organkrebszentren-Thrombektomie. Der Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anforderungen an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit verschiedenen jüngeren Umbauten, Einbauten und Erweiterungen auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt. Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit drei Innenhöfen und Außenabmessungen von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu drei UGs verschiedener Ausdehnung sowie ein OGs über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf. Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anforderungen sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers. ------ Die Bauteile im Bestand: Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolg. Bauabschnitten realisiert. In den Bestandsunterlagen werden die Bauteile von West nach Ost folgendermaßen bezeichnet:- 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964------ Bauprogr. / Funktionsstellen: Das Bauprogr. wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundheit und Pflege bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bish. 3-Bett-Zi.-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Zi.-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im bestehenden F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Pat.aufnahme (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allgemeine Lager, Apothekengüterübergabe, Speisenversorgungsübergabe, Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentrale Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Pat.transport.------ Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar.Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------ Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. Euro brutto (inkl. Abbruch) geschätzt.------ Bestandteil der Beauftragung sind z.B. auch: Sicherheits- und Ersatzstromversorgung, Photovoltaikanlage, Aufzugsanlagen, Rohrpostanlage, Brandschutzmaßnahmen etc. - siehe dazu auch die Leistungsbeschreibung in der Anlage "Erläuterungsbericht_ELT".Evtl. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf".Die KG 460 - Förderanlagen AMR sowie die KG 470 - Medizintechnik sind nicht Bestandteil der Beauftragung.------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen------------Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.------ Das Büro, welches die Förderantragsunterlagen erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------ Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juli 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschließend soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschließende Inbetriebnahme (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------ Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
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