Technikum Laubholz GmbH - Europaweite Vergabe von Generalplanerleistungen für die Errichtung eines Biotechnikums im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Das Technikum Laubholz will in einer bestehenden Industriehalle in Göppingen ein Biotechnikum errichten. Ein Generalplaner soll die Gesamtplanung übernehmen, einschließlich Technikumbereich und infrastruktureller Maßnahmen. Die Planung umfasst die Kostengruppen 200, 300, 400 und 600 nach DIN 276. Die Leistungen umfasse...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Technikum Laubholz will in einer bestehenden Industriehalle in Göppingen ein Biotechnikum errichten. Ein Generalplaner soll die Gesamtplanung übernehmen, einschließlich Technikumbereich und infrastruktureller Maßnahmen. Die Planung umfasst die Kostengruppen 200, 300, 400 und 600 nach DIN 276. Die Leistungen umfassen Objektplanung, ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Technikum Laubholz GmbH
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Das Technikum Laubholz will in einer bestehenden Industriehalle in Göppingen ein Biotechnikum errichten. Ein Generalplaner soll die Gesamtplanung übernehmen, einschließlich Technikumbereich und infrastruktureller Maßnahmen. Die Planung umfasst die Kostengruppen 200, 300, 400 und 600 nach DIN 276. Die Leistungen umfassen Objektplanung, technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und erfolgen in stufenweiser Beauftragung. Das Projektvolumen beträgt ca. 6 Mio. Euro netto.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Vergabeunterlagen_CXP4YMZMNW0.zip
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Das Technikum Laubholz beabsichtigt an seinem Standort in der Sauerbrunnenstraße 6 in Göppingen in einer bestehenden Industriehalle ein Biotechnikum zur Entwicklung, Optimierung und Überführung biotechnologischer Prozesse vom Labormaßstab in den vorindustriellen Maßstab als Pilot- und Scale-up-Anlage zu errichten. Das Technikum soll in einer bestehenden ebenerdigen, im Winter auf min. 10 °C beheizten Halle errichtet werden. Es soll von einem Generalplaner eine Gesamtplanung erstellt werden, die sowohl den Technikumbereich selbst als auch alle infrastrukturellen Maßnahmen beinhaltet. Die Planung hat deshalb die Kostengruppen 200, 300, 400 und 600 nach DIN 276 zu umfassen. Folgende Planungsleistungen sind umfasst: Sämtliche Grundleistungen in den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1, LPH 1 bis 3 sowie 5 bis 8 - Planung der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 (labortechnische Anlagen) und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1, LPH 1 bis 3 sowie 5 bis 8 - Leistungen der Tragwerksplanung , LPH 1 bis 3 sowie 5 und 6. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 5 und 6, Stufe 3: LPH 7 und 8). Vom Bestandsgebäude liegt ein Brandschutzkonzept vor, das der Leistungsbeschreibung beigelegt ist. Die daraus resultierenden Vorgaben sind bei der Planung zu berücksichtigen. Beim Nachweis der Einhaltung der Auflagen aus diesem Brandschutzkonzept werden von der Baubehörde der Stadt Göppingen keine weiteren Unterlagen gefordert und die Errichtung des Technikums kann ohne Baugenehmigung erfolgen. Die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4 der HOAI kann deshalb entfallen. Das Technikum Laubholz geht von Projektkosten in Höhe von rund 6 Mio. Euro netto aus. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Technikum Laubholz GmbH
Technikum Laubholz GmbH - Europaweite Vergabe von Generalplanerleistungen für die Errichtung eines Biotechnikums im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Das Technikum Laubholz beabsichtigt an seinem Standort in der Sauerbrunnenstraße 6 in Göppingen in einer bestehenden Industriehalle ein Biotechnikum zur Entwicklung, Optimierung und Überführung biotechnologischer Prozesse vom Labormaßstab in den vorindustriellen Maßstab als Pilot- und Scale-up-Anlage zu errichten. Das Technikum soll in einer bestehenden ebenerdigen, im Winter auf min. 10 °C beheizten Halle errichtet werden. Es soll von einem Generalplaner eine Gesamtplanung erstellt werden, die sowohl den Technikumbereich selbst als auch alle infrastrukturellen Maßnahmen beinhaltet. Die Planung hat deshalb die Kostengruppen 200, 300, 400 und 600 nach DIN 276 zu umfassen. Folgende Planungsleistungen sind umfasst: Sämtliche Grundleistungen in den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1, LPH 1 bis 3 sowie 5 bis 8 - Planung der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 (labortechnische Anlagen) und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1, LPH 1 bis 3 sowie 5 bis 8 - Leistungen der Tragwerksplanung , LPH 1 bis 3 sowie 5 und 6. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 5 und 6, Stufe 3: LPH 7 und 8). Vom Bestandsgebäude liegt ein Brandschutzkonzept vor, das der Leistungsbeschreibung beigelegt ist. Die daraus resultierenden Vorgaben sind bei der Planung zu berücksichtigen. Beim Nachweis der Einhaltung der Auflagen aus diesem Brandschutzkonzept werden von der Baubehörde der Stadt Göppingen keine weiteren Unterlagen gefordert und die Errichtung des Technikums kann ohne Baugenehmigung erfolgen. Die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4 der HOAI kann deshalb entfallen. Das Technikum Laubholz geht von Projektkosten in Höhe von rund 6 Mio. Euro netto aus. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Frist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Technikum Laubholz GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.