Tagungshotel BZSt - Oktober 2026
Buchung eines Tagungshotels für das BZSt vom 06. -08.10.2026 Für die Durchführung der Tagung Konsens mit voraussichtlich 70 bis 80 Personen wird die Buchung von Hotelräumen (Unterkünfte, Tagungsräume und Tagungstechnik) ausgeschrieben. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung ...
Angebotsfrist:13. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Buchung eines Tagungshotels für das BZSt vom 06. -08.10.2026 Für die Durchführung der Tagung Konsens mit voraussichtlich 70 bis 80 Personen wird die Buchung von Hotelräumen (Unterkünfte, Tagungsräume und Tagungstechnik) ausgeschrieben. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Leistungsverze...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: 13. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Buchung eines Tagungshotels für das BZSt vom 06. -08.10.2026 Für die Durchführung der Tagung Konsens mit voraussichtlich 70 bis 80 Personen wird die Buchung von Hotelräumen (Unterkünfte, Tagungsräume und Tagungstechnik) ausgeschrieben. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- No ID
Ähnliche Bekanntmachungen
9- Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der BundesfinanzverwaltungFreiburgFrist: 30. Apr.
Tagungshotel BZSt - Januar 2027
Buchung eines Tagungshotels für das BZSt für die Zeit vom 25.01.2027 bis 28.01.2027 oder vom 26.01.2027 bis 29.01.2027 Für die Durchführung einer Tagung mit voraussichtlich 115 bis 135 Personen wird die Buchung von Hotelräumen (Unterkünfte, Tagungsräume und Tagungstechnik) ausgeschrieben. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis.
- Technische Universität Dortmund
Tagungshotel TRR Retreat 2026
Bereitstellung eines Tagungshotels für ca. 90 Personen im Zeitraum vom 04. bis 06.11.2026. Der Leistungsumfang umfasst die Unterbringung (Übernachtung), die vollständige Verpflegung sowie die Bereitstellung von Tagungsräumen für den wissenschaftlichen Austausch im Rahmen des TRR 391.
- Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 7 Lieferung GPS Einmann Messstationen im Set für einfache Vermessungsaufgaben in der Ausbildung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 7-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Es werden zwei GPS Einmann Messstationen im Set für einfache Vermessungsaufgaben mit Lehrlingen in der Ausbildung im Baubereich zur Lieferung ausgeschrieben. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersfeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2f8d1c4d-6311b98a8cf6e15c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (70%) 15. Sonstiges: Labortechnik/ Messtechnik,Vermessungstechnik
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 3 Lieferung elektrischer Geräte und Maschinen für die Ausbildung im Baugewerbe
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 3-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung von elektrischen Geräten und Maschinen zur Ergänzung und Erneuerung vorhandener Ausstattung für die Modernisierung der praktischen Unterweisung von Lehrlingen in unterschiedlichen Ausbildungsberufen des Bauhandwerks. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersefeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2e8ea268-6950bc7681b59e1f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen und positionsgerechten Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (80%) 15. Sonstiges: Werkzeugmaschinen,Ausstattung (Werkstatt)
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 4 Lieferung von elektrischen Siebmaschinen zur regelmäßigen Aufbereitung von Übungsmörtel in der Ausbildung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 4-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Es werden 3 elektrische Siebmaschinen zur regelmäßigen Reinigung und Aufbereitung von Übungsmörteln, die von Lehrlingen in der praktischen Unterweisung während der Ausbildung im Bauhandwerk benutzt werden, zur Lieferung an das BZB Wesel benötigt. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugwerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersfeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2eed1b99-11de5a7ce70140c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen und positionsgerechten Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (80%) 15. Sonstiges: Baumaschinen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.