Stadt Cottbus OV 244-2025 Aufgabenwahrnehmung Betreibung vorübergehender Einrichtungen sowie unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit nach dem LAufnG (uMSA)
Die Stadt Cottbus/Chó?ebuz ist gemäß § 10 (1) LAufnG verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zu errichten und zu unterhalten. Gemäß § 10 (2) LAufnG kann die Stadt Cottbus/Chó?ebuz geeignete Dritte zur Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung beauftragen. Des Weiter...
Angebotsfrist:02. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Cottbus/Chó?ebuz ist gemäß § 10 (1) LAufnG verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zu errichten und zu unterhalten. Gemäß § 10 (2) LAufnG kann die Stadt Cottbus/Chó?ebuz geeignete Dritte zur Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung beauftragen. Des Weiteren ist die Stadt ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Cottbus
- Veröffentlicht: 18. März 2026
- Frist: 02. Mai 2026
- Thema: Soziale Dienste
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Cottbus/Chó?ebuz ist gemäß § 10 (1) LAufnG verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zu errichten und zu unterhalten. Gemäß § 10 (2) LAufnG kann die Stadt Cottbus/Chó?ebuz geeignete Dritte zur Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung beauftragen. Des Weiteren ist die Stadt Cottbus/Chó?ebuz gemäß § 12 (1) LAufnG verpflichtet, die aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.