Sonderbaukontrollen 2026
Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt, für in ihrem Besitz befindliche Sonderbauten nach § 2 Abs. 9 HBO wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 61 Abs. 2 HBO durch geeignete externe Dienstleister durchführen zu lassen.
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung