Sicherheitsdienstleistungen zum Schlesischen Christkindelmarkt zu Görlitz und optional zum Eislaufen in Görlitz und Brückenadvent 2026 und 2027
Die Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen der Stadt, welches unter anderem die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von öffentlichen Märkten/Veranstaltungen in der Innenstadt der Europastadt Görlitz-Zgorzelec umsetzt. Die Vergabe umfasst die Sicherheitsdienstleistungen zum Schl...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen der Stadt, welches unter anderem die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von öffentlichen Märkten/Veranstaltungen in der Innenstadt der Europastadt Görlitz-Zgorzelec umsetzt. Die Vergabe umfasst die Sicherheitsdienstleistungen zum Schlesischen Christki...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen der Stadt, welches unter anderem die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von öffentlichen Märkten/Veranstaltungen in der Innenstadt der Europastadt Görlitz-Zgorzelec umsetzt. Die Vergabe umfasst die Sicherheitsdienstleistungen zum Schlesischen Christkindelmarkt zu Görlitz und optional zum Eislaufen in Görlitz und der Brückenweihnacht für 2026/27 mit der Option der Verlängerung für die anschließenden 12 Monate. Die ausgeschriebene Sicherheitsdienstleistung umfasst: - Zum Schlesischen Christkindelmarkt zu Görlitz: Nachtwache, Geldtransport und optional Marktbetrieb vom 04.-20. Dezember 2026 und optional vom 3. – 19.Dezember 2027 - Optional zum Eislaufen in Görlitz: Nachtwache und Geldtransport vom 20. November 2026 - 03. Januar 2027 und optional vom 19.November 2027- 2.Januar 2028 - Optional zum Brückenadvent : Marktbetrieb und Nachtwache vom 11.-13. Dezember 2026 und optional vom 10.-12.Dezember 2027 (d.h. gesamt immer zusammen vom Freitag nach dem Buß- und Bettag im November bis planmäßig zum 1.Sonntag im Januar) Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kultur-service-goerlitz.de www.eislaufen-in-goerlitz.de www.schlesischer-christkindelmarkt.de Gerichtsstand ist Görlitz.; Orte der Leistungserbringung: Ort der Leistungserbringung 1: Offizielle Bezeichnung: Schlesischer Christkindelmarkt in der Historischen Altstadt Görlitz; Straße, Hausnummer: Obermarkt ab Parkdreieck-Ost; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 2: Offizielle Bezeichnung: optional Eislaufen in Görlitz; Straße, Hausnummer: Obermarkt, Parkdreieck-Ost; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 3: Offizielle Bezeichnung: optional Brückenweihnacht; Straße, Hausnummer: Neißstraße, an und auf der Altstadtbrücke; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25310634
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Die Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen der Stadt, welches unter anderem die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von öffentlichen Märkten/Veranstaltungen in der Innenstadt der Europastadt Görlitz-Zgorzelec umsetzt. Die Vergabe umfasst die Sicherheitsdienstleistungen zum Schlesischen Christkindelmarkt zu Görlitz und optional zum Eislaufen in Görlitz und der Brückenweihnacht für 2026/27 mit der Option der Verlängerung für die anschließenden 12 Monate. Die ausgeschriebene Sicherheitsdienstleistung umfasst: - Zum Schlesischen Christkindelmarkt zu Görlitz: Nachtwache, Geldtransport und optional Marktbetrieb vom 04.-20. Dezember 2026 und optional vom 3. – 19.Dezember 2027 - Optional zum Eislaufen in Görlitz: Nachtwache und Geldtransport vom 20. November 2026 - 03. Januar 2027 und optional vom 19.November 2027- 2.Januar 2028 - Optional zum Brückenadvent : Marktbetrieb und Nachtwache vom 11.-13. Dezember 2026 und optional vom 10.-12.Dezember 2027 (d.h. gesamt immer zusammen vom Freitag nach dem Buß- und Bettag im November bis planmäßig zum 1.Sonntag im Januar) Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kultur-service-goerlitz.de www.eislaufen-in-goerlitz.de www.schlesischer-christkindelmarkt.de Gerichtsstand ist Görlitz.;
- Stadtverwaltung GörlitzFrist: 18. Mai
Rahmenvertrag für die Beförderung von Schülern zum Schwimmunterricht in das "Neißebad Görlitz" und zurück
Rahmenvertrag für die Beförderung von Schülern aus den öffentlichen Grund- und Förderschulen der Stadt Görlitz zum Schwimmunterricht in das "Neiße-Bad" Görlitz, Pomologische Gartenstraße 20 in 02826 Görlitz und zurück zur jeweiligen Schule im Schuljahr 2026/2027; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Schulbus zur Beförderung von Schülern des Förderzentrums "Mira Lobe", Windmühlenweg 4 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Förderzentrum "Mira Lobe"; Straße, Hausnummer: Windmühlenweg 4; Postleitzahl: 02828; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 2, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Nikolaischule/ GS 2, Große Wallstraße 19/20 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Nikolaischule/ Grundschule 2; Straße, Hausnummer: Große Wallstraße 19/20; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 3, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Innenstadt/ GS 3, Am Fischmarkt 11/12 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Innenstadt/ Grundschule 3; Straße, Hausnummer: Am Fischmarkt 11/12; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 4, Schulbus zur Beförderung von Schülern der August-Moritz-Böttcher-Grundschule/ GS 1, Schulstraße 3 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: August-Moritz-Böttcher-Grundschule/ Grundschule 1; Straße, Hausnummer: Schulstraße 3; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 5, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Königshufen/ GS 11, Windmühlenweg 4 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Königshufen/ Grundschule 11; Straße, Hausnummer: Windmühlenweg 4; Postleitzahl: 02828; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 6, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Diesterwegschule/ GS 10 und der Sprachheilschule, PaulTaubadel-Str. 3 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Diesterwegschule/ Grundschule 10 und Sprachheilschule; Straße, Hausnummer: Paul-Taubadel-Straße 3; Postleitzahl: 02827; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 7, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Weinhübel/ GS 8, Jonas-Cohn-Str. 63 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Weinhübel/ Grundschule 8; Straße, Hausnummer: Jonas-Cohn-Straße 63; Postleitzahl: 02827; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 8, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Zodel, Dorfstr.122 in 02829 Neißeaue OT Zodel zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Zodel; Straße, Hausnummer: Dorfstraße 122; Postleitzahl: 02829; Ort: Neißeaue/ OT Zodel; Land: Deutschland; Los 9, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Melanchthon/ GS 6, Melanchthonstraße 34 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Melanchthon/ Grundschule 6; Straße, Hausnummer: Melanchthonstraße 34; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland
- Verkehrsgesellschaft Meißen mbHFrist: 04. Mai
Vergabeberatung – Konzession Verkehrsmittelwerbung (Dienstleistung)
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH; Bereich/Abteilung: Technik; Straße, Hausnummer: Hafenstraße 51; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE; Telefon: +49 3521741820; Internet-Adresse: https://www.vg-meissen.de; E-Mail: jens.unger@vg-meissen.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: 03-2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Rechtliche und organisatorische Begleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe einer Dienstleistungskonzession ‚Vermarktungsrechte Verkehrsmittelwerbung‘ (Phasen 1–4, Vertragsgestaltung, optional: Rügen/Zusatzrunden). Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH; Straße, Hausnummer: Hafenstraße 511; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Schnellstmöglich nach Vergabe 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367960/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 04.05.2026, 10:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen
- Verkehrsgesellschaft Meißen mbH
Vergabeberatung – Konzession Verkehrsmittelwerbung (Dienstleistung)
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH; Bereich/Abteilung: Technik; Straße, Hausnummer: Hafenstraße 51; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE; Telefon: +49 3521741820; Internet-Adresse: https://www.vg-meissen.de; E-Mail: jens.unger@vg-meissen.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: 03-2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Rechtliche und organisatorische Begleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe einer Dienstleistungskonzession ‚Vermarktungsrechte Verkehrsmittelwerbung‘ (Phasen 1–4, Vertragsgestaltung, optional: Rügen/Zusatzrunden). Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Meißen mbH; Straße, Hausnummer: Hafenstraße 511; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Schnellstmöglich nach Vergabe 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367960/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 04.05.2026, 10:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unternehmensberatung,Rechtsberatung, Gutachten/ Studie (Recht)
- Zweckverband Abfallwirtschaft SüdwestsachsenFrist: 19. Mai
Satz und Druck ortsbezogener Abfallkalender 2027 + opt. 2028 und Druck und Kuvertierung Gebührenbescheide für den Erzgebirgskreis 2026 (Sollst. 2027) opt. 2028 (Sollst. 2028)
Los 1: Für das Jahr 2027 sind 55 ortsbezogene Varianten des Abfallkalenders zu erstellen. Der Abfallkalender ist je ortsbezogener Variante im Abschnitt Entsorgungstermine verschieden, d. h. es sind 55 verschiedene Inhalte zu setzen. Die Abfallkalender der lfd. Nr. 1 bis 54 der Tabelle 1 sind auf Papier 190 g/qm matt, ungestrichen, holzfrei, weiß Offset, 2/2-farbig, zu drucken. 2-Seiter sind im Format DIN A4 zu fertigen, Bögen (4-Seiter) sind auf das Format DIN A4 zu falten. Der Abfallkalender lfd. Nr. 55 der Tabelle 1 ist als Broschüre mit Rückendrahtheftung (2 Klammern) im Format DIN A4 mit 4 Außenseiten in der Qualität 190 g/qm matt, ungestrichen, holzfrei, weiß Offset, 2/2-farbig und 4 Innenseiten in der Qualität 80g/qm matt, ungestrichen, holzfrei, weiß Offset, 2/2-farbig, zu drucken. Los 2: Entsprechend Gebührensatzung Erzgebirgskreis sind die Entsorgungsgebühren Haushalte und andere Herkunftsbereiche für das Vorjahr schlusszurechnen und die Vorausveranlagung gegenüber dem Gebührenschuldner mittels Gebührenbescheid vorzunehmen. Die Gebührenbescheide werden im pdf-Format zur Verfügung gestellt und sind nach Druckaufbereitung zu drucken, versandfertig kuvertiert bereitzustellen. Die Gebührenbescheide werden mit Hilfe der Branchensoftware Axians NewLine Version 9 für das Jahr 2026 und 2027 schlussgerechnet und die Vorausveranlagung 2027 und 2028 gegenüber dem Gebührenschuldner festgesetzt. Die Gebührenbescheide werden je Objekt (Lageadresse), Kennzeichen 9-stellige Objektnummer personalisiert erstellt. Der Druck der Bescheide erfolgt durch den ZAS in pdf-Dateien getrennt nach Großkunden, Kunden mit SEPA-Lastschriftmandat und Kunden ohne SEPA-Lastschriftmandat. In 2026 wurden ca. 89 T Bescheide erstellt. In den ausgeschriebenen Leistungszeiträumen wird von einer vergleichbaren Anzahl wie 2026 ausgegangen. Auf die Verwendung von Recyclingmaterialien sowie die Bestimmungen des SächsDSG wird ausdrücklich hingewiesen. Näheres siehe Vergabeunterlagen; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Satz und Druck der ortsbezogenen Abfallkalender für die Kommunen im Erzgebirgskreis im Zeitraum 2027 (Leistungszeitraum 2026) und opt. 2028 (Leistungszeitraum 2027): Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen; Straße, Hausnummer: Schlachthofstraße 12; Postleitzahl: 09366; Ort: Stollberg; Land: Deutschland; Los 2, Druck und Kuvertierung der Gebührenbescheide nach der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) für das Gebiet Erzgebirgskreis im Zeitraum 2026/Jahressollstellung 2027 und opt. 2027/2028: Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen; Straße, Hausnummer: Schlachthofstraße 12; Postleitzahl: 09366; Ort: Stollberg; Land: Deutschland
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestell
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- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH.
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