Schülerbeförderung Schuljahr 2026/2027
Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg-Grundschule nach...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Bad Kissingen
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg-Grundschule nach Garitz, Arnshausen, Reiterswiesen und zur Außenstelle (OGTS) und zurück, befördert. Das Los 1 hat einen Umfang von 1.420 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen diese sich wie folgt zusammen: früh - 2 Touren - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) - 1 Tour - Standardbus (Mo-Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 3 Touren - Standard (Mo - Fr) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 2 Touren - Standard (Mo - Fr) Zwischenfahren - 1 Tour (von Unterrichtsstunde zu Unterrichtsstunde) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Wahlpflichtunterricht der Henneberg-Grundschule (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (2mal wöchentlich) - 2 Fahrten - Doppeldecker (2mal wöchentlich) (2) LOS 2 Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück, befördert. Das Los 2 hat einen Umfang von 680 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) - 1 Tour - Standard (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Standard (Mo - Do) - 1 Tour - Standard (3mal wöchentlich) Zwischenfahren - 1 Tour (von Mittelschule zu Mittelschule) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht oder zum Wahlpflichtunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich) LOS 3 - Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Hausen, Kleinbrach und Winkels werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und Sinnberg-Grundschule und zurück, befördert. Das Los 3 hat einen Umfang von 380 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (Mo - Do) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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10- Stadt Bad KissingenFrist: 20. Mai
Schülerbeförderung Stadt Bad Kissingen 2026-2027
Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg-Grundschule nach Garitz, Arnshausen, Reiterswiesen und zur Außenstelle (OGTS) und zurück, befördert. Das Los 1 hat einen Umfang von 1.420 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen diese sich wie folgt zusammen: früh - 2 Touren - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) - 1 Tour - Standardbus (Mo-Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 3 Touren - Standard (Mo - Fr) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 2 Touren - Standard (Mo - Fr) Zwischenfahren - 1 Tour (von Unterrichtsstunde zu Unterrichtsstunde) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Wahlpflichtunterricht der Henneberg-Grundschule (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (2mal wöchentlich) - 2 Fahrten - Doppeldecker (2mal wöchentlich) (2) LOS 2 Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück, befördert. Das Los 2 hat einen Umfang von 680 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) - 1 Tour - Standard (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Standard (Mo - Do) - 1 Tour - Standard (3mal wöchentlich) Zwischenfahren - 1 Tour (von Mittelschule zu Mittelschule) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht oder zum Wahlpflichtunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich) LOS 3 - Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Hausen, Kleinbrach und Winkels werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und Sinnberg-Grundschule und zurück, befördert. Das Los 3 hat einen Umfang von 380 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (Mo - Do) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich)
- Stadt AmbergFrist: 14. Apr.
Freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2026-2027 und 2027-2028 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2028-2029
Schülerbeförderung in Amberg, aufgeteilt in 6 Lose: Los 1: Fahrten zum SFZ Willmannschule; Los 2: Fahrten zur Barbara-Grundschule; Los 3: Fahrten von Luitpoldhöhe/Neubernricht zur Grund- und Mittelschule Ammersricht; Los 4: Fahrten von der Max-Josef-Schule nach Fuchsstein, Speckmannshof und Lengenloh; Los 5: Fahrten der Luitpold-Mittelschule zwischen Außenstelle und Hauptgebäude; Los 6: Unterrichtsfahrten innerhalb Ambergs.
- Stadtverwaltung Oberkirch - VergabestelleFrist: 09. Juni
Schülerbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Der Ortsteil Ödsbach hat ca. 1.300 Einwohner und umfasst ein großes Gemarkungsgebiet. In den vergangenen Schuljahren wurden im Durchschnitt 26 Schülerinnen und Schüler befördert. Die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag betrug ca. 135,0 km. Es wurden bisher 2-3 Fahrzeuge eingesetzt. Die Schülerbeförderung in Ödsbach beinhaltet eine Beförderung von zu Hause zur Grundschule Ödsbach (Standort der Johann-Wölfflin-Schule) bzw. zur Bushaltestelle an der Schule. Je nach Stundenplan können zusätzliche Fahrten anfallen. Unterrichtszeiten: Johann-Wölfflin-Schule, Standort Ödsbach: Mo.-Fr.: 07:30/08:20 - 12:00/12:50 Uhr Fahrplan Ringbus 3 (weiterführende Schulen in Oberkirch): Abfahrt bzw. Ankunft Bushaltestelle Schule Ödsbach: 07:15 Uhr/13:40 Uhr
- Stadtverwaltung Oberkirch - VergabestelleFrist: 09. Juni
Schülerbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Schülerbeförderung für den Ortsteil Ödsbach für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028. Durchschnittlich 26 Schüler, ca. 135 km/Tag, Einsatz von 2-3 Fahrzeugen. Beförderung zur Grundschule Ödsbach (Johann-Wölfflin-Schule) sowie Anbindung an den Ringbus 3 zu weiterführenden Schulen in Oberkirch. Unterrichtszeiten: Mo.-Fr. 07:30/08:20 bis 12:00/12:50 Uhr. Ringbus-Zeiten: 07:15 Uhr Abfahrt/13:40 Uhr Ankunft an der Schule Ödsbach. Zusätzliche Fahrten je nach Stundenplan möglich.
- Stadtverwaltung Oberkirch - VergabestelleFrist: 09. Juni
Schülerbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Schülerbeförderung für den Ortsteil Ödsbach für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028. Durchschnittlich 26 Schüler, ca. 135 km/Tag, Einsatz von 2-3 Fahrzeugen. Beförderung zur Grundschule Ödsbach (Johann-Wölfflin-Schule) sowie Anbindung an den Ringbus 3 zu weiterführenden Schulen in Oberkirch. Unterrichtszeiten: Mo.-Fr. 07:30/08:20 bis 12:00/12:50 Uhr. Ringbus-Zeiten: 07:15 Uhr Abfahrt/13:40 Uhr Ankunft an der Schule Ödsbach. Zusätzliche Fahrten je nach Stundenplan möglich.
- Stadtverwaltung Oberkirch - VergabestelleFrist: 09. Juni
Schülerbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Schülerbeförderung für den Ortsteil Ödsbach für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028. Durchschnittlich 26 Schüler, ca. 135 km/Tag, Einsatz von 2-3 Fahrzeugen. Beförderung zur Grundschule Ödsbach (Johann-Wölfflin-Schule) sowie Anbindung an den Ringbus 3 zu weiterführenden Schulen in Oberkirch. Unterrichtszeiten: Mo.-Fr. 07:30/08:20 bis 12:00/12:50 Uhr. Ringbus-Zeiten: 07:15 Uhr Abfahrt/13:40 Uhr Ankunft an der Schule Ödsbach. Zusätzliche Fahrten je nach Stundenplan möglich.
- Stadt AmbergFrist: 14. Apr.
VgV002-62 Freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2026-2027 und 2027-2028 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2028-2029
Aufteilung in 6 Lose für Schülerfahrten in Amberg: Los 1: Fahrten SFZ Willmannschule, Los 2: Barbara-Grundschule, Los 3: Stadtteile Luitpoldhöhe/Neubernricht zur Grund- und Mittelschule Ammersricht, Los 4: Max-Josef-Schule zu Stadtteilen Fuchsstein, Speckmannshof, Lengenloh, Los 5: Luitpold-Mittelschule Außenstelle zum Hauptgebäude, Los 6: Unterrichtsfahrten innerhalb Ambergs.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bad Kissingen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.