Schülerbeförderung Schillerschule 2026/2030
Derzeit findet eine schultägliche Beförderung von ca. 360 geistig und körperlich eingeschränkten Schülerinnen und Schülern statt. Die Schülerinnen und Schüler müssen von deren Wohnorten aus dem Oberhausener Stadtgebiet zur Schillerschule (Standort Arminstr, Hasenstr. und Standort Lindnerstr.) in Oberhausen befördert we...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Derzeit findet eine schultägliche Beförderung von ca. 360 geistig und körperlich eingeschränkten Schülerinnen und Schülern statt. Die Schülerinnen und Schüler müssen von deren Wohnorten aus dem Oberhausener Stadtgebiet zur Schillerschule (Standort Arminstr, Hasenstr. und Standort Lindnerstr.) in Oberhausen befördert werden
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen / Zentraleinkauf
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Derzeit findet eine schultägliche Beförderung von ca. 360 geistig und körperlich eingeschränkten Schülerinnen und Schülern statt. Die Schülerinnen und Schüler müssen von deren Wohnorten aus dem Oberhausener Stadtgebiet zur Schillerschule (Standort Arminstr, Hasenstr. und Standort Lindnerstr.) in Oberhausen befördert werden
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
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Schülerbeförderung Schillerschule 2026/2030
Derzeit findet eine schultägliche Beförderung von ca. 360 geistig und körperlich eingeschränkten Schülerinnen und Schülern statt. Die Schülerinnen und Schüler müssen von deren Wohnorten aus dem Oberhausener Stadtgebiet zur Schillerschule (Standort Arminstr, Hasenstr. und Standort Lindnerstr.) in Oberhausen befördert werden
- Magistrat der Stadt Bremerhaven, SozialamtBremerhavenFrist: 04. Mai
Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Magistrat der Stadt Bremerhaven- Sozialamt
Der Magistrat der Seestadt Bremerhaven schreibt die schultägliche Beförderung von ca. 124 Schülerinnen und Schülern mit geistiger oder körperlicher Behinderung aus. Die Beförderung erfolgt zwischen Wohnort und 12 Schulstandorten (9 in Bremerhaven, 1 in Geestland/Debstedt, 2 in Bremen). Die Vergabe ist in 3 Teillose unterteilt. Ziel ist die Sicherstellung der Teilhabe am Schulleben durch einen zuverlässigen Transportdienst.
- Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -Frist: 26. Mai
Schülerbeförderung (11 Schüler)im freigestellten Schülerverkehr für Schüler der Martin-Buber-Schule mit Standort in Gießen und Biebertal mit Begleitperson
Art der Leistung Vergeben werden Beförderungsleistungen von und zur Martin-Buber-Schule in Gießen, Carl-Franz-Str. 18 und mit zweitem Standort 35444 Biebertal, Schulstr. Die Martin-Buber-Schule ist eine Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung. Zu dem Einzugsbereich der Martin-Buber-Schule gehören alle Gemeinden und Städte einschließlich deren Ortsteile des Landkreises Gießen. Umfang der Leistung Nach jetzigen Angaben der Schule sind für das kommende Schuljahr 2026/2027 aus den Kommunen des Landkreises Gießen insgesamt schultäglich 11 Schüler/ innen zu befördern. Diese Schüler/innen können allerdings nicht ohne Begleitperson befördert werden. Eine geschulte und medizinische Qualifikation der Busbegleitung muss vorhanden sein und ist von dem Beförderungsunternehmen nachzuweisen.
- Stadtverwaltung Oberkirch - VergabestelleFrist: 09. Juni
Schülerbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Der Ortsteil Ödsbach hat ca. 1.300 Einwohner und umfasst ein großes Gemarkungsgebiet. In den vergangenen Schuljahren wurden im Durchschnitt 26 Schülerinnen und Schüler befördert. Die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag betrug ca. 135,0 km. Es wurden bisher 2-3 Fahrzeuge eingesetzt. Die Schülerbeförderung in Ödsbach beinhaltet eine Beförderung von zu Hause zur Grundschule Ödsbach (Standort der Johann-Wölfflin-Schule) bzw. zur Bushaltestelle an der Schule. Je nach Stundenplan können zusätzliche Fahrten anfallen. Unterrichtszeiten: Johann-Wölfflin-Schule, Standort Ödsbach: Mo.-Fr.: 07:30/08:20 - 12:00/12:50 Uhr Fahrplan Ringbus 3 (weiterführende Schulen in Oberkirch): Abfahrt bzw. Ankunft Bushaltestelle Schule Ödsbach: 07:15 Uhr/13:40 Uhr
- Landkreis Saalekreis
Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Landkreises Saalekreis in die Schulen und Förderschulen des Saalekreises und der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2026/27 bis 2029/2030
Beförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder unzumutbaren Verbindungen im ÖPNV im freigestellten Schülerverkehr befördert werden. Die Leistung ist nach Regionen in 10 Lose aufgeteilt. Jedes Los besteht aus mehreren verschiedenen Touren. Los 1 Saalekreis - Halle - Bereich 1 Los 2 Saalekreis - Halle - Bereich 2 Los 3 Saalekreis - Halle - Bereich 3 Los 4 Saalekreis - Halle - Bereich 4 Los 5 Saalekreis - Merseburg - Bereich 1 Los 6 Saalekreis - Halle - Bereich 5 Los 7 Saalekreis - Merseburg - Bereich 2 Los 8 Saalekreis - Großkayna Los 9 Saalekreis - Mücheln Los 10 Saalekreis - Landsberg
- Gemeinde Leiblfing
Schülerbeförderung Leiblfing 2026/27
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der notwendigen Beförderung von Schülern und Schülerinnen der Grund- und Mittelschule Leiblfing sowie Fahrten innerhalb des Mittelschulverbundes Geiselhöring, Leiblfing, Mallersdorf-Pfaffenberg und Rain (überwiegend zwischen Leiblfing und Geiselhöring bzw. Rain) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente, Schlitten/Ski) zwischen deren Wohnorten und der Schule in beide Richtungen.Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten der Los 1von Schulveranstaltungen und Fahrten von Schulen zu außerschulischen Unterrichtsstätten (Hallenbad/Freibad, Eislaufbahn, Verkehrsgarten, Gemäldega-lerie etc.)- Los 1: Schülerbeförderung in der Gemeinde Leiblfing mit ca. 5-6 Fahrten täglich mit einem 50-Sitzer-Bus. Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten von Schulveranstaltungen und Fahrten von Schulen zu außerschulischen Unterrichtsstätten.Voraussichtlliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 22.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 50-Sitzer benötigt.- Los 2: Schülerbeförderung in der Gemeinde Leiblfing sowie Fahrten innerhalb des Mittelschulverbundes Geiselhöring, Leiblfing, Mallersdorf-Pfaffenberg und Rain mit ca. 8-10 Fahrten täglich mit 9-Sitzer-Bus.Voraussichtlliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 25.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Flughafen München GmbHFrist: 20. Mai
2026-1004865_Flughafen München_Erneuerung der Flugbetriebsflächenbeschilderung
Die Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt die Umrüstung der Beschilderung auf LED-Technologie und dadurch auch Reduzierung des Energieverbrauchs und damit CO2-Emissionen gegenüber dem heutigen Bestand. Die Beschilderung besteht derzeit aus ca. 650 Schildern mit herkömmlichen Leuchtstoffröhren. Diese Schilder sind vom Hersteller NKI mit variierenden Längen von 715mm bis 5015 mm. Die neuen LED-Schilder müssen in produktabhängigen Regellängen von ca. 1m bis und mit 3m geliefert und aufgestellt werden. Unter Nutzung dieser Regellängen sind je Schilderstandort so wenig wie möglich Teilschilder zu verwenden. Bei wenigen Standorten sind derzeit zudem noch unbeleuchtete Schilder vorhanden, an einzelnen Stellen fehlen nach heutiger EASA-Anforderungen derzeit Schilder. Über dieses Projekt sollen alle bestehenden Schilder mit Schildern in LED-Technik ersetzt werden. Gleichzeitig erfolgt eine EASA-Anpassung der Schilder und damit Verwendung von maximal 3m langen Schildern sowie geringfügige Ergänzung von heute fehlenden Schildern. Alle neuen Schilder am FMG werden mit 400mm Schrifthöhe und damit 800mm sichtbarer Panelhöhe realisiert. Die Anforderungen an die Brechbarkeit nach Aerodrome Design Manual Part 6 mit Sollbruchstellen in den Standfüßen inklusive Sekundärsteckverbindungen in den Standfüßen sind zu erfüllen. Die Schilder werden im Pistenbereich bis und mit der CAT I - Haltepunktbeschilderung für 480km/h ausgelegt, im Rollwegbereich für 320km/h. Zur konventionellen Ausfallmeldung müssen alle Schilderelektroniken über die Fail-Open-Funktion verfügen. Für die Stromversorgung sind die derzeit genutzten 22 Primärstromkreise in Serienkreistechnik mit 6,6A-Nennstrom weiter zu verwenden. Die derzeitige Stromkreiszuordnung der Schilder an diese bleibt bestehen. Alle Stromkreise müssen im Zuge der Schildererneuerung auch zur SELV-Konformität nach IEC61820 umgebaut werden. Sekundärseitig sind hierzu keine zusätzlichen Limiter oder dergleichen zugelassen. Für die Versorgung der LEDs in den Schildern ist je Schild ein SELV-Sekundärtransformatoren mit maximal 65VA und einer Sekundärzuleitung bis max. 2 x 6mm² zulässig. Dadurch und zur Reduzierung des künftigen Energieverbrauchs ist die zulässige maximale Leistungsaufnahme eines Schildes in allen zu liefernden Längen auf maximal 65VA je Schild begrenzt und bei der Produktwahl zu berücksichtigen. Die Sekundärtrafos sind bei 19 der 22 Stromkreise jeweils in der Regel im Kleinschacht beim Schilderfundament untergebracht. Bei den anderen 3 Stromkreisen im nächstgelegenen größeren Befeuerungsschacht. Die Sekundärkabel werden komplett erneuert, deren Querschnitte je nach Erfordernis des Produktes angepasst. Primärseitig werden die vorhandenen, aus dem Jahr 1990 stammenden Primärtransformatoren und analogen Konstantstromregler vom damaligen Hersteller AEG/DASA (jetzt Honeywell) weiterverwendet. Die Primärkabel werden weiter verwendet und sind mit FLYCY-Kabeln von 1/2kV bis 5/10kV ausgelegt. Die zugehörigen Beschilderungsschaltanlagen sind in 6 Befeuerungsstationen verteilt über den kompletten Campus untergebracht. Die Baumaßnahme befindet sich komplett im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München. Die Arbeiten entlang der Pisten sowie den angrenzenden Abrollbahnen bis und mit der CAT II/III-Haltepunktbeschilderung ist in Nachtarbeit vorgesehen. Bei allen anderen Rollbahnbereichen ist von ca. 40% Nachtarbeit und ca. 60% Tagarbeit auszugehen. Ein Großteil der Arbeiten findet im laufenden Flugbetrieb statt. Notwendige Absperrungsarbeiten auf den Rollwegen für 1-Tages und bis maximal 3 Tagesabsperrungen je Bauabschnitt sind gemäß FMG Flugplatzhandbuch nach Detailkoordination durchzuführen. Die Schilder werden zunächst auf den vorhandenen Fundamenten wieder aufgestellt. Notwendige Schlitzherstellungen in den Fundamenten zur Sekundärkabelführung sowie der Verfüllung gehören auch zum Leistungsgegenstand. Notwendige Arbeiten zur Verlängerung der vorhandenen Fundamente bzw. zur Herstellung neuer Fundamente werden jedoch durch Dritte ausgeführt. Eine plausible, nachvollziehbare SELV-Stromkreisberechnung auf Basis der LV-Mengen sowie der Ausführungsplanung und unter Berücksichtigung der vom Bieter angebotenen Produkte ist Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren. Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen / Zentraleinkauf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.