Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten zum Unterrichts-Beginn (Ankunft frühes-tens 07:30 Uhr und spätestens 07:35 Uhr) und nach Unterrichts-Ende 12:40 Uhr (Abfahrt 12:45 Uhr bis 12:55 Uhr) für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße ...
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten zum Unterrichts-Beginn (Ankunft frühes-tens 07:30 Uhr und spätestens 07:35 Uhr) und nach Unterrichts-Ende 12:40 Uhr (Abfahrt 12:45 Uhr bis 12:55 Uhr) für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn. N...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 28. Mai 2026
- Thema: Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten zum Unterrichts-Beginn (Ankunft frühes-tens 07:30 Uhr und spätestens 07:35 Uhr) und nach Unterrichts-Ende 12:40 Uhr (Abfahrt 12:45 Uhr bis 12:55 Uhr) für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn. Nach Angabe der Grundschule St. Barbara (SPS) müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 fünf SchülerInnen zwischen Ihren Wohnorten und der Schule befördert werden. nach/von GS Höhn: Hinfahrt Montag-Freitag: 5 Schüler*innen von/nach Ortsgemeinde: Rotenhain (Hausabholung Auf der Esch) - 1 Schüler*in Westerburg (Hst. Langenhahner Straße) - 1 Schüler*in Gemünden (Hst. Hauptstraße) - 1 Schüler*in Elsoff (Hst. Mittelhofer Straße) - 1 Schüler*in Rennerod (Busbahnhof) - 1 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Grundschule auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die im Fahrplan angegebenen öffentlichen Linienhaltestellen zu bedienen; in Höhn die Haltestelle an der Grundschule St. Barbara. Die genaue Adresse der Hausabholung in Rotenhain wird nach Zuschlagerteilung mitgeteilt. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfol-ge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP6YYGYEG1.zip
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8- Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesFrist: 28. Mai
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten zum Unterrichts-Beginn (Ankunft frühes-tens 07:30 Uhr und spätestens 07:35 Uhr) und nach Unterrichts-Ende 12:40 Uhr (Abfahrt 12:45 Uhr bis 12:55 Uhr) für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn. Nach Angabe der Grundschule St. Barbara (SPS) müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 fünf SchülerInnen zwischen Ihren Wohnorten und der Schule befördert werden. nach/von GS Höhn: Hinfahrt Montag-Freitag: 5 Schüler*innen von/nach Ortsgemeinde: Rotenhain (Hausabholung Auf der Esch) - 1 Schüler*in Westerburg (Hst. Langenhahner Straße) - 1 Schüler*in Gemünden (Hst. Hauptstraße) - 1 Schüler*in Elsoff (Hst. Mittelhofer Straße) - 1 Schüler*in Rennerod (Busbahnhof) - 1 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Grundschule auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die im Fahrplan angegebenen öffentlichen Linienhaltestellen zu bedienen; in Höhn die Haltestelle an der Grundschule St. Barbara. Die genaue Adresse der Hausabholung in Rotenhain wird nach Zuschlagerteilung mitgeteilt. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfol-ge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
- Stadt Memmingen
Schulverpflegung Grundschule Elsbethenschule Memmingen 2026 - 2029
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ist die Verpflegung der Schüler der gebundenen und offenen Ganztagsschule (nachfolgend als „Schüler“ bezeichnet) der Elsbethenschule ab dem Schuljahr 2026/2027 mit Mittagessen an den Schultagen. Die Elsbethenschule (nachfolgend als „Schule“ bezeichnet“) wird derzeit von ca. 430 Schülern besucht. Die Schülerzahlen sind ständigen Schwankungen unterworfen, insbesondere zu Beginn eines Schuljahres, aber auch während des Schuljahres. Bisher nahmen ca. 134 Schüler die Mittagsbetreuung der Grundschule in Anspruch. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig alle Kinder in der Ganztagsbetreuung am Essen teilnehmen. Allerdings nehmen nicht alle Schüler an allen Schultagen die Mittagsverpflegung in Anspruch. Der Auftragnehmer hat das Recht, sonstige Schüler und Lehrer/Betreuer der Schule mit Mittagessen an den Schultagen zu versorgen. Der Leistungsumfang, die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Essenverpflegung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen. Schultage sind alle Tage, an denen Unterricht stattfindet. Kein Unterricht findet am Wochenende, während der Schulferien (Bekanntmachung des Kultusministeriums) und gesetzlichen Feiertagen (Feiertagsgesetz) statt. Sonstige Tage, an denen aus schulinternen Gründen kein Unterricht stattfindet (Wandertage, Projekttage, Schulfeste etc.), werden dem Auftragnehmer von der Schule bis spätestens Mittwoch 21.00 Uhr der Vorwoche bekannt gegeben. Die Schule befindet sich in St.-Josefs-Kirchplatz 3, 87700 Memmingen, der Leistungsort in der ehemaligen Realschule Buxacher Straße 8, 87700 Memmingen. Die Schüler sowie Lehrer und Betreuer nehmen die Mahlzeit in Verpflegungsräumen der ehemaligen Realschule ein. In den Räumen stehen ca. 100 Plätze zur Verfügung. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Heinrich Haus gGmbHNeuwied
Aufhebung_ARCH_Heinrich Haus gGmbH_Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn
Die Heinrich-Haus gGmbH beabsichtigt die Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn sowie den Neubau einer Sporthalle. Die Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn ist eine staatlich anerkannte Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung. In kleinen Gruppen und Klassen von sechs bis acht Schülern werden die Bereiche Kognition, Wahrnehmung, Motorik, Sprache und die soziale und emotionale Entwicklung gefördert. Der Unterricht und die Unterrichtsziele werden auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Bildungsplanes für die Schulen mit ganzheitlichem Förderbedarf geplant. In einem Stufenkonzept werden die 12 Schuljahre in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe eingeteilt. Die Anfänge gehen zurück auf das Jahr 1977. Das Bestandsgebäude wurde 1980 errichtet und 2006 erweitert. Seit 2002 steht die Wilhelm-Albrecht-Schule unter Trägerschaft der Heinrich-Haus gGmbH. Aufgrund stetig gestiegener Schülerzahlen soll die Schule erweitert werden. Die Schule wird zukünftig ausgelegt sein für insgesamt 132 Schüler und Schülerinnen, davon 66 im Altbau und 66 im zu planenden Neubau. Im bestehenden Schulgebäude (Altbau), das insgesamt 9 Klassenräume umfasst, werden die Unter- und Mittelstufenklassen der Schule verbleiben. In dem neu zu errichtenden Gebäudeteil (Neubau) der Schule sollen die 10 Oberstufen und Werkstufenklassen der Schule mit ihren dazugehörigen Kursräumen untergebracht werden. Um kurze Wege zwischen Alt und Neubau zu schaffen, soll eine barrierefreie Lösung erarbeitet werden. Weitere Ausführungen und Anforderungen an die Planungsaufgabe sind der Projektbeschreibung (vgl. Dokument 02a_Projektbeschreibung) zu entnehmen. Weitere Unterlagen zum Projekt werden im Zuge der Angebotsaufforderung (Stufe 2) zur Verfügung gestellt. Lösungsvorschläge, §§ 76 Abs. 2, 77 VgV Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, dass ein Vorentwurf für die Gebäudeplanung für die Erweiterungsmaßnahme (Neubau) inkl. Sporthalle in Form eines Lösungsvorschlags erarbeitet wird. Der Lösungsvorschlag ist erstmalig mit dem Erstangebot einzureichen. Genauer Anforderungen sind der Projektbeschreibung (vgl. 02a_Projektbeschreibung) und dem Dokument "06b_Hinweise Lösungsvorschlag" zu entnehmen. Hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Lösungsvorschläge gemäß § 77 Abs. 2 VgV ist ein Betrag von 15.000 EUR netto vorgesehen. Damit wird ein Arbeitsaufwand von ca. 150 Stunden abgedeckt. Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit der Einreichung eines zuschlagsfähigen endgültigen Angebots zum vorgesehenen Submissionstermin. Kostenbudget Die Gesamtkostenprognose (KG 300-500, 700) liegt bei ca. 11,66 Mio. EUR netto, mithin 13,9 Mio. EUR brutto. Das vorgesehene Kostenbudget sollte nicht überschritten werden. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend wird eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer erwartet. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Der Baubeginn ist im dritten Quartal 2027 vorgesehen, sodass ein Fertigstellungstermin im dritten Quartal 2029 ermöglicht werden kann. Leistungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Stadt Neustadt am RübenbergeFrist: 19. Mai
Schülerbeförderung zu den Schwimm- und Sportstätten der Stadt Neustadt a. Rbge.
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.02-2026/0139 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Neustadt am Rübenberge An der Stadtmauer 1 31535 Neustadt am Rübenberge Deutschland Telefonnummer: +49 5032-84-0 Telefaxnummer: +49 5032-84-430 E-Mail-Adresse: vergabe@neustadt-a-rbge.de Internet-Adresse: https://www.neustadt-a-rbge.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Schülerbeförderung zu den Schwimm- und Sportstätten der Stadt Neustadt a. Rbge. Menge und Umfang: Schülerbeförderung für alle Schulen in der Trägerschaft der Stadt Neustadt a. Rbge. an nahezu allen Schultagen (ca. 196 Fahrtage) von den Schulen zu den Sportstätten und zurück, aber auch sonstige Fahrten an allen Schultagen (ca. 490 Fahrten) im Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Zeit von ca. 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Ort der Leistung: Stadtgebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 13.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 07.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter: (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d9023e943-57493ab3b4f4bfe7 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Region Hannover, Team Zentrale Vergabeangelegenheiten Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 30169 Hannover Land: Deutschland Telefon: +49 511-616-0 E-Mail: Zentrale.Vergabe@region-hannover.de Hauptadresse: (URL) https://www.hannover.de 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 19.05.2026 08:45 Ablauf der Bindefrist: 14.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN ! : Unternehmensfragen sollen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Mitteilungsfunktion des Vergabeportals eVergabe gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) wird nicht akzeptiert! Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Transporte (Personen)
- Gemeinde GroßenknetenGroßenknetenFrist: 28. Mai
Beauftragung von Planungsleistungen (Technische Ausrüstung - ELT)
Die Grundschule Ahlhorn wird in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schülerzahlen räumlich an Ihre Grenzen stoßen. Verschärft wird die Situation zudem noch durch die verpflichtende Einführung des Ganztagesbetriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die Teilnahme am Startchancen-Programm. Um den mit der Errichtung des Ganztagsschulbetriebs und dem Startchancen-Programm verbundenen Raumbedarf zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Großenkneten am Schulstandort Ahlhorn in der Schulstraße 1, 26197 Großenkneten ein zusätzliches Gebäude zu errichten. Das Gebäude soll im Erdgeschoss eine Mensa für insgesamt bis zu 120 Personen beinhalten. Die Mensa ist dabei so zu gestalten, dass diese Platz für insgesamt 84 Schülerinnen und Schüler bietet und im Bedarfsfall um weitere 36 Plätze erweitert werden kann. Die Erweiterungsfläche soll zunächst mit einer mobilen Trennwand abgetrennt werden und so z.B. als Bühne für Veranstaltungen genutzt werden können. Neben dem Raum für eine Mensa sollen im Erdgeschoss ferner eine Küche, Lager/Kühllager Küche, Spülküche, Beh.-WC, WC-Jungs, WC-Mädchen, Schulsanitätsraum, Technik und Hausmeisterbüro Platz finden. Im Obergeschoss sollen multifunktionale Räumlichkeiten für das Startchancen-Programm, darunter verschiedene Gruppen- und Arbeitsräume, teilweise mit mobiler Trennwand, Damen- und Herren-WC sowie Lager und Putzmittelraum entstehen. Ferner soll das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet werden. Ein Grundriss einer möglichen Raumaufteilung und den benötigten Raumgrößen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Ausstattung der Mensaküche ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Die Planung und Ausschreibung dazu werden ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 1.006m² BGF in zweigeschossiger Bauweise ausgegangen. Zzgl. zu den aufgeführten Räumen ist noch ein Raum oder eine Überdachung für den anfallenden Müll der Küche zu berücksichtigen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung zu erarbeiten. Das Gebäude soll mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Das Ausbilden des Daches als Gründach soll ebenfalls geprüft und eine Entscheidungsgrundlage inkl. Kostenschätzung dazu erarbeitet werden. Das Bestandsgebäude der Grundschule wird derzeit über eine Gasheizung beheizt. Langfristig soll die Beheizung des Bestandsgebäudes über ein Nahwärmenetz erfolgen. Im Zuge der Planung ist die Beheizung über eine Luft-wasser-Wärmepumpe durch den FB TGA zu prüfen. Ferner soll auch die Möglichkeit der Beheizung über das Nahwärmenetz geprüft werden. Hierzu ist dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage durch den FB TGA vorzulegen. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Ein Teil des Mensaraumes soll durch eine mobile Trennwand abgetrennt werden können. Die Planung der Trennwandanlage ist ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Die zur Verfügung stehende gesamte Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 33.136,00m². Das Gebäude soll zwischen dem Hauptgebäude und dem Hausmeisterhaus errichtet werden. Der sich an gleicher Stelle befindliche alte Fahrradstand ist als Teil des Auftrags im Zuge der Maßnahme zurückzubauen und an neuer Stelle in geeigneter Weise neu zu errichten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.