Schülerbeförderung Einzellinien 2026 VI-2026-0005
Gegenstand ist die schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Leistung ist in Lose (Fahrlinien) aufgeteilt, in der Regel eine Linie pro Los. Die genaue Anzahl der Lose und die maximale Anzahl anbietbarer Lose pro Bieter wird in der späteren Bekanntmachung ...
Angebotsfrist:07. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand ist die schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Leistung ist in Lose (Fahrlinien) aufgeteilt, in der Regel eine Linie pro Los. Die genaue Anzahl der Lose und die maximale Anzahl anbietbarer Lose pro Bieter wird in der späteren Bekanntmachung festgelegt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: LWL Sachbereich Dienstleistung
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 07. Juni 2026
- Thema: Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand ist die schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Leistung ist in Lose (Fahrlinien) aufgeteilt, in der Regel eine Linie pro Los. Die genaue Anzahl der Lose und die maximale Anzahl anbietbarer Lose pro Bieter wird in der späteren Bekanntmachung festgelegt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
8- Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Schülerbeförderung Einzellinien 2026
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Leistung umfasst mehrere Lose (Fahrlinien), in der Regel eine Fahrlinie pro Los. Die genaue Anzahl der Lose, Aufteilung und maximale Anzahl anbietbarer Lose pro Bieter werden in der späteren Bekanntmachung festgelegt.
- Landschaftsverband Westfalen-LippeFrist: 07. Juni
Schülerbeförderung Einzellinien 2026
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Leistung umfasst verschiedene Lose (Fahrlinien), in der Regel eine Fahrlinie pro Los. Die genaue Anzahl der Lose und die Losaufteilung werden in der späteren Bekanntmachung veröffentlicht.
- Landschaftsverband Westfalen-LippeFrist: 07. Juni
Schülerbeförderung Einzellinien 2026
Die öffentliche Vergabebekanntmachung beinhaltet die Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Leistung umfasst verschiedene Fahrlinien, die Anzahl der Lose steht noch nicht fest.
- LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und DienstleistungenFrist: 11. Mai
RV LVR-Schülerbeförderung 2026 Teil 6/6, Region Ost
Tägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu LVR-Förderschulen für den LVR im Jahr 2026 (Region Ost). Angebot umfasst klassische Tageslinien sowie ggf. Wochenend-, Vorschul- und Unterrichtslinien. Zusätzlich werden im Einzelfall Z-Linien für abweichende Hin- oder Rückfahrten abgefragt. Details zu Wohnorten, Schulstandorten, genauen Zeiten und der wöchentlichen Anzahl der Fahrten sind den beigefügten Beförderungsplänen je Los zu entnehmen.
- LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und DienstleistungenFrist: 11. Mai
RV LVR-Schülerbeförderung 2026 Teil 6/6, Region Ost
Tägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu LVR-Förderschulen für den LVR im Jahr 2026 (Region Ost). Angebot umfasst klassische Tageslinien sowie ggf. Wochenend-, Vorschul- und Unterrichtslinien. Zusätzlich werden im Einzelfall Z-Linien für abweichende Hin- oder Rückfahrten abgefragt. Details zu Wohnorten, Schulstandorten, genauen Zeiten und der wöchentlichen Anzahl der Fahrten sind den beigefügten Beförderungsplänen je Los zu entnehmen.
- Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich VerkehrLudwigsburgFrist: 03. Juli
Vergabe Linienbündel LB08 "Neckartal" Los 1 und Los 2
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 1 und Los 2. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 12.12.2027 und Fahrplanzustand 2: 13.12.2027 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 1: Linie 444 im Zustand 1: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2: 444 Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2 Option 1: Freiberg (N) Bahnhof – Freiberg Stadtzentrum, Linie 444 im Zustand 2 Option 2: Höpfigheim – Steinheim, Linie 444A im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 444A im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 445 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim, Linie 446 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446 im Zustand 2: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446A im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 446A im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 459 im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2 Option 1: Mundelsheim – Besigheim, Linie 459A im Zustand 1: Freiberg (N) Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 459A im Zustand 2: Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 567 im Zustand 1: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2: Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2 Option 1: Pleidelsheim – Murr, Linie 567A im Zustand 1: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 567A im Zustand 2: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 577 im Zustand 2: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim, Linie 577 im Zustand 2 Option 1: Hohenhaslach Steige – Hohenhaslach Schule, Linie N44 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N), Linie N44 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N). In Los 2 sind folgende Linien umfasst: Linie 560 im Zustand 1: Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim, Linie 568 im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573 im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575 im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1: Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 1 und Los 2 dargestellt. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile in den Losen 1 und 2 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung".
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist LWL Sachbereich Dienstleistung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.