Schloss Wilhelmshöhe, Weißensteinflügel (WSF) / Südlicher Verbinderbau (SVB) - Tragwerksplanung
Im Rahmen der Instandsetzung von Schloss Wilhelmshöhe saniert das Land Hessen zurzeit die Gebäudeteile Weißensteinflügel (WSF) und Südlicher Verbinderbau (SVB). Haushaltsrechtlich genehmigt sind hierbei die Instandsetzung der Gebäudehülle von Weißensteinflügel und südlichem Verbinderbau, einschließlich Wiederherstellun...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Rahmen der Instandsetzung von Schloss Wilhelmshöhe saniert das Land Hessen zurzeit die Gebäudeteile Weißensteinflügel (WSF) und Südlicher Verbinderbau (SVB). Haushaltsrechtlich genehmigt sind hierbei die Instandsetzung der Gebäudehülle von Weißensteinflügel und südlichem Verbinderbau, einschließlich Wiederherstellung der bauzeitlich...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Tragwerksplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen der Instandsetzung von Schloss Wilhelmshöhe saniert das Land Hessen zurzeit die Gebäudeteile Weißensteinflügel (WSF) und Südlicher Verbinderbau (SVB). Haushaltsrechtlich genehmigt sind hierbei die Instandsetzung der Gebäudehülle von Weißensteinflügel und südlichem Verbinderbau, einschließlich Wiederherstellung der bauzeitlichen Dachneigung, sowie die Inneninstandsetzung des südlichen Verbinderbaus. Schwerpunkt aus tragwerksplanerischer Sicht ist das Instandsetzungskonzept des südlichen Verbinderbaus, der sowohl an beiden Fassaden, als auch in der Untersicht des Durchfahrtsgewölbes erhebliche Rissbildung zeigt. Festzustellen sind deutlich erkennbare geometrische Zusammenhänge der Rissbildung im Durchfahrtsgewölbe mit den Aufstandsbereichen der Dienergangwand und des Schornsteins im EG. Aus diesen beiden Bauelementen resultieren sehr hohe Lasten, denen die Gewölbekonstruktion nicht standhalten konnte und sich das Versagen der Konstruktion in den zu beobachtenden Rissen und Gefügeverschiebungen manifestiert. Die Überlastung des Durchfahrtsgewölbes wurde im Wesentlichen durch zwei Ereignisse ausgelöst: Die Aufstockung des Südlichen Verbinderbaus im 19. Jahrhundert - trotz entsprechender baulicher Vorkehrungen - sowie Reparaturarbeiten nach dem 2. Weltkrieg, insbesondere an der Decke über EG, mit zum Teil unzulässigen Lastumleitungen. Aufgrund der Tatsache, dass die Decke über EG starke Belastungen auf die Dienergangwand im EG und damit auf das Durchfahrtsgewölbe bringt, muss das bauzeitliche Konstruktionsprinzip der Überspannung der gesamten Gebäudebreite wiederhergestellt werden. Hierzu sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an den Resten der bauzeitlichen Deckenbalken erforderlich sowie der Rückbau aller Instandsetzungsmaßnahmen aus den 1950er Jahren. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den weitest möglichen Erhalt der vorhandenen historischen Deckenbekleidungen zu legen. Um das durch deutliche Rissbildung geschädigte Gewölbe im Bereich der Durchfahrt zu entlasten, besteht die Möglichkeit zum Einbau einer Abfangkonstruktion, die denkmalschutzrechtlich eng abzustimmen ist. Diese Abfangkonstruktion würde die derzeitige unterseitige Notabstützung ersetzen und dauerhaft im Bauwerk verbleiben. Aufgrund der komplizierten geometrischen Verhältnisse ergeben sich für die Abfangträger mit horizontaler Krümmung mehr oder weniger große Torsionsspannungen. Aktuell liegt hierzu ein Instandsetzungskonzept in verschiedenen Varianten vor, das im weiteren Planungsprozess zu verifizieren und fortzuschreiben ist sowie ein Instandsetzungskonzept der Decke über EG, an das anzuknüpfen ist. Für die Instandsetzung der Fassaden und Dächer liegt eine Ausführungsplanung vor, auf deren Grundlage die Baubegleitung, einschließlich ggf. erforderlicher punktueller Ausführungsdetails, im Rahmen der Besonderen Leistungen erfolgen soll.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
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Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. 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- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.3
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Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. 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Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. 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Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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