Scanclient/Siegelserver Software
Miete von Scanclient- und Siegelserversoftware inklusive Supportleistungen für eine Laufzeit von 3 Jahren mit Verlängerungsoption. Der Bedarf umfasst die Ausstattung von 6 Arbeitsplätzen an den Standorten Leverkusen und Ludwigshafen, 2 Testarbeitsplätzen sowie 47 Kundencentern.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Miete von Scanclient- und Siegelserversoftware inklusive Supportleistungen für eine Laufzeit von 3 Jahren mit Verlängerungsoption. Der Bedarf umfasst die Ausstattung von 6 Arbeitsplätzen an den Standorten Leverkusen und Ludwigshafen, 2 Testarbeitsplätzen sowie 47 Kundencentern.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Pronova BKK
- Veröffentlicht: 25. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: IT-Support
Ausschreibungsbeschreibung
Miete von Scanclient- und Siegelserversoftware inklusive Supportleistungen für eine Laufzeit von 3 Jahren mit Verlängerungsoption. Der Bedarf umfasst die Ausstattung von 6 Arbeitsplätzen an den Standorten Leverkusen und Ludwigshafen, 2 Testarbeitsplätzen sowie 47 Kundencentern.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
10- Pronova BKKFrist: 16. Apr.
Scanclient/Siegelserver Software
Offenes europaweites Vergabeverfahren für Miete von Scanclientsoftware und Siegelserversoftware mit Support. Laufzeit 3 Jahre, Option zur Verlängerung. Für 6 Arbeitsplätze in Leverkusen/Ludwigshafen, 2 Testarbeitsplätze und 47 Kundencenter.
- BWI GmbH
zeitlich befristete Überlassung (Miete) von Dev Clients inklusive betriebssystemspezifischer Basissoftware
Die BWI GmbH vergibt drei Rahmenverträge zur Miete von Dev Clients inkl. Basissoftware, Hardware-Lebenszyklus (IMAC/RD) sowie Instandhaltungs- und Supportleistungen. Laufzeit: 2 Jahre zzgl. 2x12 Monate Verlängerungsoption. Los 1: MacOS (ca. 2,48 Mio. EUR, max. 3,72 Mio. EUR). Los 2: Windows (ca. 1,92 Mio. EUR, max. 2,88 Mio. EUR). Los 3: Linux (ca. 2,26 Mio. EUR, max. 3,39 Mio. EUR). Verfahren: Offen gemäß §15 VgV.
- BWI GmbH
zeitlich befristete Überlassung (Miete) von Dev Clients inklusive betriebssystemspezifischer Basissoftware
Die BWI GmbH vergibt drei Rahmenverträge zur Miete von Dev Clients inkl. Basissoftware, Hardware-Lebenszyklus (IMAC/RD) sowie Instandhaltungs- und Supportleistungen. Laufzeit: 2 Jahre zzgl. 2x12 Monate Verlängerungsoption. Los 1: MacOS (ca. 2,48 Mio. EUR, max. 3,72 Mio. EUR). Los 2: Windows (ca. 1,92 Mio. EUR, max. 2,88 Mio. EUR). Los 3: Linux (ca. 2,26 Mio. EUR, max. 3,39 Mio. EUR). Verfahren: Offen gemäß §15 VgV.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBonnFrist: 07. Mai
Lieferung Session Boarder Controller (SBC) - Firewall für neue TK-Anlage -
Die bestehende Telekommunikationsinfrastruktur des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll modernisiert und an aktuelle technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen angepasst werden. Im Zuge der Einführung einer Innovaphone-Telefonanlage wird ein Session-Border-Controller benötigt, der die Anbindung an SIP-Trunk sowie ggf. vorhandene ISDN- oder analoge Leitungen sicherstellt. Der Session-Border-Controller muss eine zuverlässige, ausfallsichere und interoperable Verbindung zwischen dem Netzbetreiber, der Innovaphone-PBX und weiteren internen Kommunikationskomponenten gewährleisten. Der Audiocodes Mediant 500 wird als technische Lösung vorgesehen, da er die erforderlichen Funktionen hinsichtlich Signalisierung, Medienverarbeitung, Sicherheitsmechanismen und Verwaltungsfunktionen erfüllt. Die zu vergebende Leistung umfasst nach Maßgabe der Nr. 3 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen): Lieferung von 8 Stück Audiocodes Mediant 500 Enterprise Session Border Controller (ESBC)mit 2 Active/Standby pairs of GE einschließlich aller benötigten Lizenzen: 3.1 Redundanzpaar 1 - Bonn Redundante Ausführung 120 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.1.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.1.2 24 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.1.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.1.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.1.2 und 3.1.3. 3.1.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.2 Redundanzpaar 2 - Bonn Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.2.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.2.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.2.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.2.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.2.2 und 3.2.3. 3.2.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.3 Redundanzpaar 3 - Berlin Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.3.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.3.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.3.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.3.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.3.2 und 3.3.3. 3.3.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.4 Redundanzpaar 4 - Berlin Redundante Ausführung 30 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.4.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.4.2 6 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.4.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.4.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.4.2 und 3.4.3. 3.4.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. Die angebotene Hardware muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe einschlägigen geltenden bzw. jeweils zur Anwendung kommenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den europäischen Normen (EN), DIN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle für die Hardware zu erfolgen, inklusive Vertragen. Die Aufteilung der Hardware-Lieferung auf die Standorte des BMUKN in Bonn und Berlin ergibt sich aus Nr. 3 der Leistungsbeschreibung. Lieferorte sind Stresemannstr. 128-130 (Anfahrt über Erna-Berger-Str.) in 10117 Berlin und im Robert-Schuman-Platz 3 (Anfahrt über Heinrich von Stephan-Str.), 53175 Bonn. Der Lieferort ist ebenerdig zu erreichen. Die Lieferung der Lizenzen erfolgt per Mail.
- BWI GmbHFrist: 25. Mai
1750-DE-Nextcloud Enterprise
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Softwarelizenzen des Produkts Nextcloud Enterprise inklusive Softwarepflege- und Supportleistungen (Subscription) sowie zugehörige Dienstleistungen in Höhe von 45.099.790,00 Euro (netto) bis zu 67.649.685,00 Euro (netto) (Obergrenze) im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (vier Jahre Grundlaufzeit, mit 3-maliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) abgeschlossen. Die BWI entwickelt im Rahmen des Projektes ExtranetBw die Möglichkeit, Informationen zwischen Bundeswehr (im Folgenden: "Bw") und Externen auszutauschen. Hierzu ist Nextcloud Files (Kernfunktion des Herstellers Nextcloud für Dateisynchronisation und -freigabe) als Lösung etabliert worden, um die sichere Datenablage bis zum Schutzbereich OFFEN / Öffentlich zwischen den Nutzern zu gewährleisten. Die Umgebung wird On-Premise durch die BWI auf der für die Bw entwickelte pCloud betrieben. Die Nutzeranzahl im ExtranetBw ist aktuell bei 50.000 Usern. In einer weiteren Ausbaustufe des ExtranetBw soll die Erweiterung der Lösung so ausgebaut werden, dass auch eine sichere Datenablage bis zum Schutzbereich VS-NfD möglich ist. Von einem Aufwuchs der notwendigen Nutzeranzahl wird ausgegangen. Des Weiteren wird im Projekt LI16 "Ausbildungsplattform und Schulungssystem die Modernisierung und Bereitstellung einer virtuellen Lernumgebung für die Bundeswehr" (im Folgenden: "VLBw") entwickelt. Für die Lernumgebung ist ebenfalls eine sichere Datenablage bis zum Schutzbereich VS-NfD in der Entwicklung, die auch auf der pCloud betrieben werden soll. Auch für dieses Projekt soll Nextcloud Files zum Einsatz kommen und durch die BWI entwickelt werden. Im Kontext LI16 wird zu Beginn von einer Nutzeranzahl von ca. 150.000 Usern mit steigender Tendenz ausgegangen. Einzelleistungen: - Nextcloud Enterprise, inkl. Nextcloud Files, im Subscription-Modell. - Zusätzliche Nextcloud Module (Apps) im Subscription-Modell (z.B. Nextcloud Online-Office). - Dienstleistungen für: o Unterstützungsleistung im Sachzusammenhang mit der zu beschaffenden Software, o Entwicklungs- und Implementierungsleistungen für die Software, o Erstellung und Bereitstellung von Konzepten und Dokumentationen, o Erbringung von Schulungsleistungen.
- Technische Hochschule WildauFrist: 09. Mai
Beschaffung einer webbasierten Office-Softwarelösung zur Integration in einer Nextcloud-Umgebung
Die Technische Hochschule hat eine webbasierte Office-Softwarelösung zur Integration in ihrer Nextcloud-Umgebung im Einsatz. Um weiterhin mit bestehenden und in den nächsten 3 Jahren zu erstellenden Dokumenten kompatibel zu bleiben beabsichtigt die TH Wildau die Beschaffung von Softwarelizenzen und Support für diesen Zeitraum. Die Lösung soll die Erstellung, Bearbeitung und gemeinsame Nutzung von: - Textdokumenten - Tabellenkalkulationen - Präsentationen ermöglichen. Die Lösung muss im On-Premise-Betrieb innerhalb der Infrastruktur der Auftraggeberin betrieben werden können. Derzeit ist eine webbasierte Office-Softwarelösung in der bestehenden Nextcloud-Umgebung produktiv im Einsatz (aktuell eingesetzte Lösung: ONLYOFFICE). Ziel der Vergabe ist die weitere Nutzung einer geeigneten Lösung in der bestehenden Systemlandschaft. Dabei soll sowohl die Weiterführung der bestehenden Lösung als auch die Einführung einer funktional gleichwertigen, kompatiblen Alternative ermöglicht werden. Im Falle eines Wechsels auf eine andere Lösung umfasst die Leistung zusätzlich: - Installation und Inbetriebnahme der Software - Integration in die bestehende Systemlandschaft - Unterstützung bei der Migration bestehender Daten und Strukturen Die Bereitstellung der Lizenz hat schnellstmöglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Auftragserteilung zu erfolgen. Die Lizenz soll lebenslang gültig sein und 36 Monate Support und Updates ab dem Zeitpunkt der Aktivierung beinhalten. Der Auftragnehmer sichert zu, dass der Lizenzumfang während der Vertragslaufzeit ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht verändert oder reduziert wird. 1. Support Im Leistungsumfang sollen 3 Jahre Support und Updates enthalten sein. Der Support muss mindestens umfassen: - Fehleranalyse und -behebung - Unterstützung bei Installation, Konfiguration und Betrieb - Unterstützung bei der bestehenden Integration in Nextcloud - Bereitstellung von Sicherheits- und Funktionsupdates - Supportleistungen müssen für die bestehende Systemumgebung geeignet sein - Unterstützung bei Erstinstallation und Konfiguration - Unterstützung bei Migration - Unterstützung bei Hochverfügbarkeits- oder Clusterlösungen 2. Mindestanforderungen Die nachfolgenden Mindestanforderungen definieren die von der anzubietenden Lösung zwingend zu erfüllenden funktionalen, technischen und organisatorischen Kriterien. Sie ergeben sich aus den Anforderungen der bestehenden IT-Infrastruktur, insbesondere der Integration in die vorhandene Nextcloud-Umgebung, sowie aus den betrieblichen Erfordernissen des Auftraggebers. 2.1 Lizenz und Nutzung - Bereitstellung einer unbefristeten Nutzungslizenz - Lizenzierung für mindestens 500 gleichzeitige Verbindungen (Concurrent Users) - Keine verpflichtenden laufenden Lizenzkosten für die Nutzung 2.2 Funktionale Anforderungen - Webbasierte Bearbeitung von: Textdokumenten Tabellenkalkulationen Präsentationen - Unterstützung gängiger Dateiformate, insbesondere: DOC, DOCX, ODT, RTF, TXT XLS, XLSX, ODS, CSV PPT, PPTX, ODP PDF 2.3 Kollaboration - Gleichzeitiges Bearbeiten von Dokumenten in Echtzeit - Kommentarfunktion - Änderungsverfolgung - Anzeige aktiver Bearbeitender (Presence-Funktion) 2.4 Integration in Nextcloud (zwingend) Die Lösung muss vollständig in eine bestehende Nextcloud-Instanz integrierbar sein und folgende Funktionen unterstützen: - Öffnen, Bearbeiten und Speichern von Dokumenten direkt aus der Nextcloud-Oberfläche - Integration in die Nextcloud-Dateiverwaltung (Files-App) - Nutzung bestehender Benutzerkonten, Rollen und Berechtigungen - Unterstützung gemeinsamer Bearbeitung von Dateien innerhalb von Nextcloud - Keine Einschränkung der Versionierungsfunktion von Nextcloud - Bereitstellung eines offiziell unterstützten Connectors, Plugins oder einer standardisierten Schnittstelle - Kompatibilität mit aktuellen stabilen Versionen von Nextcloud - Integration muss ohne grundlegende Änderungen der bestehenden Systemarchitektur möglich sein 2.5 Technische Anforderungen - On-Premise-Betrieb innerhalb der Infrastruktur des Auftraggebers - Unterstützung gängiger Serverumgebungen (z. B. Linux) - Unterstützung von Virtualisierung oder Containerisierung (z. B. Docker) ist wünschenswert - Bereitstellung dokumentierter Schnittstellen (APIs) 2.6 Migration und Einführung Im Falle eines Systemwechsels sind folgende Leistungen zu erbringen: - Unterstützung bei der Migration bestehender Dokumente - Sicherstellung der Weiterverwendbarkeit vorhandener Dateiformate - Unterstützung bei der Übernahme bestehender Strukturen (z. B. Ordnerstrukturen und Berechtigungen, soweit technisch möglich) - Installation und Inbetriebnahme der Lösung - Integration in die bestehende Nextcloud-Umgebung - Durchführung einer Funktionsprüfung nach Einführung
- DeltaPort GmbH & Co. KGWeselFrist: 11. Mai
Vergabeverfahren Railport Hafen Emmelsum
1. Die Konzession wird im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages eingeräumt werden. Die für die Errichtung und den Betrieb des Railports zur Verfügung stehende Fläche ist ca. 4,6 ha groß. Der konkrete Flächenbedarf und damit die konkreten Abmessungen der des zukünftigen Konzessionsgrundstücks sowie der Verlauf der Eisenbahninfrastruktur auf diesem sind im Rahmen der Verhandlungen festzulegen. Der (dann) Konzessionärin soll ermöglicht werden, ggf. (soweit erforderlich) aus öffentlichen Mitteln Zuwendungen für die Umsetzung der Maßnahme zu beantragen bzw. zu erhalten. Die konkrete Vertragsgestaltung wird sich daher u. a. an den Vorgaben der entsprechenden Zuwendungsbedingungen orientieren. Die Laufzeit der Konzession wird vor diesem Hintergrund im Fall einer Beantragung von Zuwendungen mindestens den entsprechenden Förderzeitraum umfassen. 2. Der Hafen Emmelsum muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Die (dann) Konzessionärin ist aus diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb des ihr überlassenen Konzessionsgrundstücks und der darauf befindlichen Bauwerke und Anlagen verpflichtet. Sie hat die Umschlagleistungen diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber anzudienen. 3. Der Erbbaurechtsvertrag wird das Recht und die Pflicht enthalten, innerhalb einer zu verhandelnden angemessenen Frist die vertraglich zu vereinbarende Bebauung (mind. Oberflächenbefestigung und zweigleisige Eisenbahninfrastruktur) zu errichten und im Anschluss für die Dauer der Vertragslaufzeit diskriminierungsfrei zu betreiben. 4. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages werden Mindestvorgaben, insbesondere auch zur Finanzierung/Beleihung von DeltaPort gestellt. Insbesondere sind angemessene Tilgungen der mit den Grundschulden abzusichernden Darlehen (für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen) verpflichtend. Die Weiterveräußerung an geschlossene Fonds o.ä. mit einer kürzeren Laufzeit als der Erbbaurechtsvertrag wird ausgeschlossen. 5. DeltaPort stellt Mindestanforderungen an das geplante Ansiedlungskonzept, deren Einhaltung der Bieter bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen hat. Die Mindestanforderungen an den Betrieb des Konzessionsgrundstücks werden erfüllt, wenn a) ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte Güterdistribution) angesiedelt wird ("hafenaffine Ansiedlung"), b) welcher (eigenen oder diskriminierungsfrei disponierter Dritt-) Umschlag über den Verkehrsträger Hafenbahn im Rahmen eines Intermodal-Netzwerkes durchführt und generiert und c) welcher mindestens eine zweigleisige Eisenbahninfrastruktur mit einer Länge von ca. 700 m errichtet und diese zum vorgenannten Zweck betreibt. 6. Zum Nachweis der Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen sind die nachfolgenden dargestellten Grundstücks- und Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a) Betriebskonzept (max. 2 DIN A4 Seiten); b) Nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen (straßen-, wasser- und bahnseitig) im Betriebskonzept; c) Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme; d) Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen; e) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Infrastrukturen; f) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Suprastruktur; g) Bedarf an dinglichen Sicherheiten; h) Angabe zur Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); i) Angabe, ob besondere sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb gestellt würden. 7. Der für die Dauer dieser Konzession zu erbringende verpflichtende Betrieb der zu errichtenden Bauwerke und Anlagen / des "Railports" wird von DeltaPort als "kritische Aufgabe" in entsprechender Anwendung des § 47 Sektorenverordnung (SektVO) eingeordnet. Diese Leistungen sind daher von der (dann) Konzessionärin selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig. Ein Rückgriff auf Nachunternehmer zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für den Betrieb des Konzessionsgrundstücks ist daher ebenfalls nicht zulässig.
- Stadt Sandersdorf-BrehnaFrist: 21. Mai
Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung
- Stadtwerke Stuttgart GmbH
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Festeinbauten Möbel"
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH planen, neben ihrem Hauptsitz (Kesselstr. 23, 70327 Stuttgart-Wangen) künftig weitere Flächen zu beziehen. Hintergrund ist ein zu erwartender Mitarbeiterzuwachs. Das Verwaltungsgebäude in der Kesselstr. 21 in Stuttgart-Wangen wurde als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend den Anforderungen der Stadtwerke Stuttgart GmbH in zwei Bauabschnitten im laufenden Betrieb saniert und umgebaut werden soll. Aktuell nutzen die Stadtwerke Stuttgart GmbH in der Kesselstr. 21 bereits Interimsflächen. Beim Objekt in der Kesselstr. 21 handelt es sich um ein siebengeschossiges Bürogebäude, das aktuell auch durch andere Mieter genutzt wird. Die Stadtwerke Stuttgart GmbH mieten langfristige das gesamte Gebäude in der Kesselstr. 21 an. Das 1. und 2. Obergeschoss werden voraussichtlich untervermietet. Die Flächen sollen zukünftig wie folgt genutzt werden: - Erdgeschoss: Um die Situation im Hauptsitz der Stadtwerke Stuttgart GmbH zu entspannen, sollen größere Besprechungen in die Kesselstr. 21 ausgelagert werden. Hierfür soll das Erdgeschoss in ein modernes Konferenzcenter umgebaut werden. Die Konferenzbereiche sollen nach folgenden spezifischen Nutzeranforderungen umgebaut werden: o 1x Besprechungsraum für bis zu 30 Personen o 2x Besprechungsräume für bis 12 zu Personen o 3x Besprechungsräume blickdicht und mit erhöhter Schallschutzanforderung für Personalgespräche für 4 bis zu 6 Personen o 1x Betriebsratsraum mit erhöhter Schallschutzanforderung bis zu 6 Personen o 1x Konferenztheke bzw. Teeküche mit Empfang o 5 Projektflächen bis zu 28 - 45 m² flexibel nutzbar mit Sofa, Surface Hub, etc. o Der Serverraum und die Lagerflächen bleiben unverändert erhalten, sofern sich kein anderes Erfordernis ergibt - 1. und 2. Obergeschoss: Die langfristig angemietet Büroflächen im 1. OG und 2. OG dienen als Erweiterungsflächen. Diese sollen nach Abschluss der Umbaumaßnahmen fremdvermietet werden. Die Flächen werden modernisiert und als Open Space Flächen für einen späteren Mieterausbau bereitgestellt. Der Innenausbau umfasst voraussichtlich den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen sowie den Ausbau zu Open Space Flächen. Im Zuge der Sanierung sollen Oberflächen (Boden-, Maler-, Deckenarbeiten, Böden und Türen) ergänzt oder neu eingebaut werden. - 3., 4. und 5. Obergeschoss: Die langfristig angemieteten Büroflächen im 3. OG, 4. OG und 5. OG sollen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten (u.a. Raum-in-Raum Besprechungskuben, Desk-sharing-Arbeitsplätze, Lounge-Bereiche, Kollaborationsflächen, Kreativbereiche, Akustikelemente) und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden. Der Qualitätsstandard (u.a. Materialität, Farbkonzept) soll an die frisch sanierten Flächen in der Kesselstr. 23 angelehnt werden. Die ausgewählten Bieter erhalten im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Möglichkeit, den Qualitätsstandard in der Kesselstr. 23 zu begutachten (vgl. Ziffer 5.3 dieses Verfahrensleitfadens). Der Innenausbau umfasst voraussichtlich den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen sowie den Ausbau zu modernen Besprechungsräumen und offenen Loungebereichen. Im Zuge der Sanierung sollen Oberflächen (Boden-, Maler-, Deckenarbeiten, Wandverkleidungen, Böden und Türen) ergänzt oder neu eingebaut werden. - 6. Obergeschoss: Die Geschossfläche soll als Aufenthalts- und Sozialräume sowie Besprechungsräumen und Einzelbüros dienen. Die Büroräume der Geschäftsführung und deren Assistenz sollen mit Sichtschutz und mit erhöhter Schallschutzanforderung hergestellt werden. Ebenso sind einige der Besprechungsräume mit erhöhter Schallschutzanforderung herzustellen. Der Aufenthaltsbereich wird mit einer offenen Teeküche mit Theke ausgestattet und führt auf eine Dachterrasse. Zudem sollen im gesamten Gebäude die technischen Anlagen Heizung, Lüftung und Kälte auf den aktuellen Stand der Technik saniert werden. Auch wird die Elektrotechnik und Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik auf den aktuellen Stand der Technik modernisiert. Die Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Kesselstr. 21 sollen in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. - Im ersten Bauabschnitt sollen das Erdgeschoss (Konferenzzentrum), das 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und 3. Obergeschoss inklusive der technischen Anlagen (Lüftung und Kälte) saniert und umgebaut werden. - Im zweiten Bauabschnitt sollen das 4. Obergeschoss, 5. Obergeschoss und 6. Obergeschoss saniert und umgebaut werden. Es ist beabsichtigt, die Sanierung im Rahmen gewerkeweiser Vergaben zu realisieren. Die Gesamtbaumaßnahme erfolgt im Zeitraum von Oktober 2025 bis Juni 2028 erfolgen. Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Festeinbauten Möbel" folgende Leistungen zu erbringen: - Einbau von Festeinbauten (Teeküchen, Festeinbauten entlang Kerne, Telefonkabinen, Schrankfesteinbauten, Konferenz und Bürobereiche, Wandverkleidungen, Akustikelemente, Deckenbaffel) und Vorhängen Nähere Informationen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 2) zu entnehmen. Mit Abschluss des Vertrags kommt der als Anlage 3 beigefügte Vertrag zustande.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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