SAP S/4 HANA Core und SAP Cloud-Subskriptionen
Gegenstand der Vergabe sind herstellergebundene Cloud-Subskriptionen der SAP SE (SAP SuccessFactors Employee Central und Learning Management System, SAP Analytics Cloud, SAP Business Technology Platform, SAP Cloud ALM) sowie das SAP S/4 HANA Core.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Vergabe sind herstellergebundene Cloud-Subskriptionen der SAP SE (SAP SuccessFactors Employee Central und Learning Management System, SAP Analytics Cloud, SAP Business Technology Platform, SAP Cloud ALM) sowie das SAP S/4 HANA Core.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Vergabe sind herstellergebundene Cloud-Subskriptionen der SAP SE (SAP SuccessFactors Employee Central und Learning Management System, SAP Analytics Cloud, SAP Business Technology Platform, SAP Cloud ALM) sowie das SAP S/4 HANA Core.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
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- Health Service Executive (HSE)KildareFrist: 30. Apr.
HSE 26868 DPS Tender pursuant to LOT 3: SAP S/4 Functional Expertise and Advice
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- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
- Medizinische Hochschule HannoverFrist: 30. Apr.
Einkaufslösung „Guided Buying“ als Anforderungsplattform mit direkter Echtzeitanbindung in die SAP S/4 HANA Cloud
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) sucht im Projekt tranS/4mation ein modernes Anforderungssystem zur Ablösung von SAP R3 durch S/4HANA. Es dient als zentrale Einkaufs-Drehscheibe. Kernanforderungen: Automatischer Warenkorbsplitt nach Lieferanten/Warengruppen für separate Bestellanforderungen in S/4HANA, Shop-übergreifende Suchfunktion (Cross-Catalog Search) über interne/externe Kataloge und Freitext, sowie Integration der Abdata-Pharma-Datenbank zur Aktualisierung von Stammdaten (z.B. PZN).
- Hamburger Hochbahn AG
modulspezifische Implementierung von SAP S/4HANA - Los 4 Immobilienmanagement
Folgendes Fachlos wird vergeben: Los 4 Immobilienmanagement: Das Los Immobilienmanagement beinhaltet die Verwendung des SAP-Moduls RE-FX. Dieses System ist nah am Standard ausgeprägt. Es wird hierbei die Profit-Center Rechnung verwendet, wobei technische Anlagen wie z.B. Fahrtreppen oder Fahrstühle in Sammelkostenstellen eingebunden sind, und nicht über RE-FX verwaltet werden. Daneben erfolgt die Instandhaltung der Gebäude und der techn. Anlagen direkt aus dem SAP PM, und wird nicht über RE-FX gesteuert. Es wird lediglich die Wirtschaftliche Sicht ausgeprägt. Die Architektonische Sicht ist obsolet. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Die Auftragnehmer der jeweiligen Lose sind verpflichtet, ihre Arbeitspakete inhaltlich, organisatorisch und zeitlich auf die durch den Projektsteuerer definierten Rahmenbedingungen auszurichten. Innerhalb der Lose obliegt die operative Projektkoordination - wie z. B. die Ressourcenplanung, interne Fortschrittskontrolle und die fachbereichsbezogene Kommunikation - dem jeweiligen Teilprojekt. Schnittstellen, Abhängigkeiten und Übergaben zwischen den Losen sind mit dem Projektsteuerer eng abzustimmen und entsprechend den zentralen Projektvorgaben umzusetzen und zu dokumentieren. Diese Aufgabenverteilung stellt sicher, dass die Projektarbeit strukturiert, konsistent und integrativ über alle Teilprojekte hinweg erfolgen kann. Die Auftragnehmer der einzelnen Lose sind verantwortlich für die eigenständige Kommunikation innerhalb ihres Teilprojekts, insbesondere: - Sicherstellung der Kommunikation mit den fachlich beteiligten Organisationseinheiten, - Fristgerechte Bereitstellung relevanter Informationen und Statusberichte im abgestimmten Format, - Teilnahme an projektübergreifenden Gremien und Abstimmungen, - Aktive Mitwirkung bei der Schnittstellenkommunikation mit angrenzenden Losen. Die Kommunikation erfolgt im Rahmen der durch den Projektsteuerer vorgegebenen Strukturen und Standards. Tester werden durch die Auftragnehmer geschult, um die entsprechenden Fiori oder TAC bedienen zu können. zur Technischen Umsetzung: Customizing Einstellung der modulspezifischen Systemeinstellungen gemäß der Blue-Prints der oben genannten Scope-Items. Die Blue-Prints und das enthaltene Customizing sind überwiegend fachlich beschrieben. Hier wird die Leistung mit der benötigten Kompetenz ausgeschrieben, den entsprechenden Customizing-Pfad einzustellen. Programmierung Umsetzung der Programm- und Reportanforderungen aus den Blue-Prints unter Einhaltung der Programmiervorgaben und Namenskonventionen der Hamburger Hochbahn AG. Generell ist das Ziel, nah am Standard zu bleiben und potentiell Clean-Core fähig zu werden, daher ist der Umfang der Report-Entwicklung gering. In den Anforderungen können sowohl Dynpros, Fioris als auch Batchprogramme enthalten sein. Abgrenzung zum Teilprojekt IT bzw. zum DL-Ü: - Keine Schnittstellen - Keine systemübergreifende Anpassungen - Keine Migrationsprogramme Erstellung Reports embedded BW Erstellung von Queries im S/4HANA embedded BW entsprechend der Anforderungen aus dem Blue Print. Die Auswertungen und Kontrollen, für die Spezialisten des ERP-Moduls und deren Führungskräften, sollen direkt im embedded BW angeboten werden. Hierzu sind einfache Queries ohne Backend-Programmierung umzusetzen. Abgrenzung zum TP Berichtswesen bzw. DL-Ü: - Keine Umsetzung in der SAC - Keine DataMarts oder Persistierung neben den ERP-Fachtabellen - Nur SAP BW, keine weiteren DB oder Frontends Testmanagement (Testfälle und Durchführung) Definition der notwendigen Testfälle, um funktionale Tests und Integrationstests durchführen zu können. Die Testfälle sollen eine möglichst vollständige Abbildung der vorhandenen Äquivalenzklassen abbilden. Die Tests werden nach Vorgaben des übergelagerten Testmanagers geplant, durchgeführt und dokumentiert. Abgrenzung zum AP Test-Management bzw. DL-Ü: - Keine Planung von Integrationstests und Zusammenarbeit - Keine Festlegung von Methodiken und Tools Migrationsmanagement Unterstützung der Fachbereiche bei der Bereitstellung der Migrationsdaten (Mapping, Überwachung der Datenbereinigung, Black-List etc.). Die Migration wird übergreifend durchgeführt. Im Rahmen dieses Loses wird zudem der Test der migrierten Daten fachlich durchgeführt. Abgrenzung zum AP Migrationsmanagement: - Keine ETL oder Importtools vorgeben - Keine Durchführung von Extraktionen und Importen - Keine Programmierung Cut-over Der Dienstleister dieses Loses (DL-T) stimmt sich frühzeitig mit dem Cut-Over-Manager (nicht Bestandteil dieses Loses, sondern DL-Ü)) ab, um Abhängigkeiten und Vorbedingungen zu klären. Der Dienstleister führt Deployments auf die Test-, Sandbox- und Konsolidierungs-Systeme durch und steht im Rahmen des Go-Live unterstützend bereit (Transportwesen, Nachbearbeitungen und manuelle Tätigkeiten). Abgrenzung zum AP CutOver-Management: - Die gesamthafte CutOver-Planung wird übergreifend erfolgen - Die Synchronisation des Go-Life erfolgt zentral - Aktivitäten-Listen und Minutenfahrpläne werden zentral verwaltet - Transportwesen erfolgt zentral Dokumentation Die Programmierung enthält eine hinreichende Inline-Dokumentation und bei neuen GUI/Fiori auch eine Hilfefunktion. Eingestelltes Customizing, Programme, Batch-Programme, Schnittstellen und Reports werden gemäß den Vorgaben der Hamburger Hochbahn AG dokumentiert. Im Onboarding-Prozess werden die Vorgaben bereitgestellt. Allgemeine Beratung/Fachexpertise Der Auftraggeber gehen davon aus, dass die erstellten Fachkonzepte und Blue-Prints weitestgehend den gängigen Standards und Best-Practices entsprechen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer bei augenscheinlichen Fehlern oder Ineffizienzen proaktiv alternative Varianten vorschlägt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.