Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
Weiterbeauftragung des Stadtteilmanagements
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Weiterbeauftragung des Stadtteilmanagements
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Amt für Stadtplanung und Wohnen Stuttgart - Beschaffung
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Weiterbeauftragung des Stadtteilmanagements
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen oder auf eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der ersten Leistungsstufe.
- Stadt Heiligenhaus - Zentrale Vergabestelle
ISEK Oberilp/Nonnenbruch - O/N 1 Stadtteilmanagement mit Quartiersarchitekt*in für 2 Jahre
Für die Umsetzung des Stadtentwicklungs-konzeptes für den Stadtteil Nonnenbruch soll die Stadt Heiligenhaus von fachlich geeigneten Dienstleistern*innen aus dem Bereich Stadtent-wicklung, Architektur und Soziales unterstützt werden. Daher wird die Dienstleistung "Stadt-teilmanagement mit Quartiersarchitekt*in" vergeben. Zu den wesentlichen Aufgabenschwer-punkten des Stadtteilmanagements zählen u.a. die Umsetzung und Begleitung der ISEK-Maßnahmen, Netzwerkarbeit, die Durchführung von Beteiligungen, die Vermittlung von Beratungsstellen für Anliegen der Bewohner*innen des Stadtteils, Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung von Verstetigungsprozessen sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und Projekte. Das Stadtteilmanagement soll insbesondere als Ansprechpartner vor Ort bzw. als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und der Stadtverwaltung fungieren. Die Aufgabenschwerpunkte der/des Quartiersarchitekten*in liegen in der Beratung von Eigentümer*innen sowie in der Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms. Die Federführung liegt beim Stadtteilmanagement. Da das Stadtteilmanagement eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen von Bürger*innen, Immo-bilieneigentümer*innen und weiteren Institutionen und Akteur*innen darstellen soll, wird eine gewisse Vor-Ort-Präsenz gefordert, um zu festen Sprechzeiten Beratungen durchzuführen und Bürgeranliegen bearbeiten zu können. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der bereits bestehenden städtisch organisierten Stadtteilsozialarbeit sowie mit vor Ort aktiven sozialen Trägern vorgesehen. Ziel ist die Stärkung des Gefühls der Zusammengehörigkeit, die Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie der Zukunftsfähigkeit der Immobilien. Neben organisatorischen, vorbereitenden und nachbereitenden Aufgaben sowie Verwaltungs-tätigkeiten, die in enger Abstimmung mit der Stadt Heiligenhaus durchgeführt werden, zählt insbesondere die Umsetzungsbegleitung der ISEK-Maßnahmen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit zu Baumaßnahmen sowie die Organisation und Begleitung der Förderprogramme Verfügungsfonds und Hof- und Fassadenprogramm, mit punktueller Unterstützung durch eine*n Quartiersarchitekt*in. Der inhaltliche Aufgabenbereich umfasst dabei zwei wesentliche Themenschwerpunkte, die sozialräumliche Ebene und die städtebauliche Ebene. Beide Aufgabenbereiche sind vom Stadtteilmanagement zu berücksichtigen und im Rahmen des gesamten Prozesses zu verbessern.
- Stadt Heiligenhaus - Zentrale Vergabestelle
ISEK Oberilp/Nonnenbruch - O/N 1 Stadtteilmanagement mit Quartiersarchitekt*in für 2 Jahre
Für die Umsetzung des Stadtentwicklungs-konzeptes für den Stadtteil Nonnenbruch soll die Stadt Heiligenhaus von fachlich geeigneten Dienstleistern*innen aus dem Bereich Stadtent-wicklung, Architektur und Soziales unterstützt werden. Daher wird die Dienstleistung "Stadt-teilmanagement mit Quartiersarchitekt*in" vergeben. Zu den wesentlichen Aufgabenschwer-punkten des Stadtteilmanagements zählen u.a. die Umsetzung und Begleitung der ISEK-Maßnahmen, Netzwerkarbeit, die Durchführung von Beteiligungen, die Vermittlung von Beratungsstellen für Anliegen der Bewohner*innen des Stadtteils, Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung von Verstetigungsprozessen sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und Projekte. Das Stadtteilmanagement soll insbesondere als Ansprechpartner vor Ort bzw. als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und der Stadtverwaltung fungieren. Die Aufgabenschwerpunkte der/des Quartiersarchitekten*in liegen in der Beratung von Eigentümer*innen sowie in der Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms. Die Federführung liegt beim Stadtteilmanagement. Da das Stadtteilmanagement eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen von Bürger*innen, Immo-bilieneigentümer*innen und weiteren Institutionen und Akteur*innen darstellen soll, wird eine gewisse Vor-Ort-Präsenz gefordert, um zu festen Sprechzeiten Beratungen durchzuführen und Bürgeranliegen bearbeiten zu können. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der bereits bestehenden städtisch organisierten Stadtteilsozialarbeit sowie mit vor Ort aktiven sozialen Trägern vorgesehen. Ziel ist die Stärkung des Gefühls der Zusammengehörigkeit, die Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie der Zukunftsfähigkeit der Immobilien. Neben organisatorischen, vorbereitenden und nachbereitenden Aufgaben sowie Verwaltungs-tätigkeiten, die in enger Abstimmung mit der Stadt Heiligenhaus durchgeführt werden, zählt insbesondere die Umsetzungsbegleitung der ISEK-Maßnahmen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit zu Baumaßnahmen sowie die Organisation und Begleitung der Förderprogramme Verfügungsfonds und Hof- und Fassadenprogramm, mit punktueller Unterstützung durch eine*n Quartiersarchitekt*in. Der inhaltliche Aufgabenbereich umfasst dabei zwei wesentliche Themenschwerpunkte, die sozialräumliche Ebene und die städtebauliche Ebene. Beide Aufgabenbereiche sind vom Stadtteilmanagement zu berücksichtigen und im Rahmen des gesamten Prozesses zu verbessern.
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Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI §§ 33 ff., Leistungsphasen 1-9. Zunächst werden nur Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung der restlichen Leistungsphasen (1-9) im Einzelnen oder im Ganzen vor. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung verpflichtet, falls die Leistungen abgerufen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt für Stadtplanung und Wohnen Stuttgart - Beschaffung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.