Sanierung Hallentorleibung und Bodenschwellen
Erneuerung der Bodenschienen einschließlich angrenzender Beläge im Innen- und Außenbereich. Die vorhandenen Bodenschienen werden durch Edelstahlschienen ersetzt oder bestehende Betonflächen reprofiliert. Zudem Instandsetzung der Stützen im Sockelbereich, Erneuerung des Außenputzes im Sockelbereich bis ca. 30 cm Höhe. V...
Angebotsfrist:07. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Erneuerung der Bodenschienen einschließlich angrenzender Beläge im Innen- und Außenbereich. Die vorhandenen Bodenschienen werden durch Edelstahlschienen ersetzt oder bestehende Betonflächen reprofiliert. Zudem Instandsetzung der Stützen im Sockelbereich, Erneuerung des Außenputzes im Sockelbereich bis ca. 30 cm Höhe. Vorhandene Metalle...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 07. Juni 2026
- Thema: Fassade & Putz
Ausschreibungsbeschreibung
Erneuerung der Bodenschienen einschließlich angrenzender Beläge im Innen- und Außenbereich. Die vorhandenen Bodenschienen werden durch Edelstahlschienen ersetzt oder bestehende Betonflächen reprofiliert. Zudem Instandsetzung der Stützen im Sockelbereich, Erneuerung des Außenputzes im Sockelbereich bis ca. 30 cm Höhe. Vorhandene Metalleinlagen werden durch Edelstahleinlagen oder Kunststoffprofile ersetzt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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3. BA: Anpassung Gasverwertung / Erneuerung BHKW - LOS 33: EMSR-Technik
Das LOS 33 "EMSR-Technik" beinhaltet im Wesentlichen die Detailplanung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der elektrotechnischen und automatisierungstechnischen Komponenten, die bei der Erweiterung der Gasaufbereitung um einen Raseneisenerzfilter und bei der Erneuerung der Gasverwertung (BHKW-Anlage) der Kläranlage Osnabrück-Eversburg anfallen. Für die elektrotechnischen Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen ist es erforderlich die neuen Steuerschränke der BHKW-Module (= Kompaktanlagen) wieder in die NSHVs des AG anzubinden. Hierfür sind die Komponenten (u. a. SYMAP-Geräte, EZA-Regler, Netzwerktechnik usw.) miteinander zu verkabeln, sowie den Trassenbau durchzuführen. Weiterhin sind die elektrotechnischen und automatisierungstechnischen Komponenten des neuen Raseneisenerzfilters in den Bestand zu integrieren und bestehende Gasmessungen zu erweitern. Die Programmierung der Steuerungstechnik mit Ausnahme der Kompaktanlagen erfolgt bauseitig. Weiterhin erfolgt die Erstellung der Stromlaufpläne und Planung der Niederspannungstechnik ebenfalls bauseits. Diese Pläne werden dem AN als Werks- und Montagepläne für die Schaltanlagen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung der Stromlaufpläne gehört zum Leistungsumfang des AN. Gasaufbereitung: Die bestehende Gasaufbereitung erfolgt über zwei bestehende Aktivkohlefilter im Bauwerk [Nr. 19.5] Gasfilter soll mit einen neuen Raseneisenerzfilter (Filtervolumen: 10 m³) im Außenbereich vor dem Gebäude [Nr. 19.3] Gasverteiler ergänzt werden. Der neue Filter wird in einem Sicherheitsabstand von ? 6 m zum [Nr. 19.2] Gasspeicher aufgestellt und über Rammschutzpoller zur Betriebsstraße hin geschützt. Der Raseneisenerzfilter wird mit Pfählen gegründet. Die Gründung erfolgt in einem vorgelagerten Bauabschnitt. Die elektrische Einbindung Frostschutzheizung des Filters erfolgt mit dem Einbau eines neuen Sicherungselementes in den bestehenden E-Schrank der Aktivkohlefilterung in Bauwerk [Nr. 19.5] Gasfilter. Die neu zu installierenden Messstellen werden durch die Nachrüstung von Ein/Ausgabebaugruppen an die im Schrank vorhandene SPS angeschlossen. Gasverwertung: Das Konzept zur Verwertung von Faulgas und zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie auf der Kläranlage mittels vier BHKW-Module bleibt bestehen. Die neuen BHKW-Module werden analog zum Bestand für den Betrieb mit Klär-/Faulgas und Erdgas ausgerüstet und an das jeweilige Netz angeschlossen. Die elektrische Anund Einbindung sowie Steuerung der BHKW-Module werden ebenfalls analog zum Bestand ausgeführt. Am Standort B (Faulung), [Nr. 20B] BHKW-Gebäude B, werden die bestehenden beiden BHKW-Module (je 250 kWel) durch zwei neue BHKW-Module (je ca. 333 kWel) ersetzt. Analog zum Bestand erfolgt eine getrennte Aufstellung der Abgaswärmetauscher außerhalb der Module. Die beiden bestehenden Abgasschornsteine am Treppenturm der Faulung bleiben bestehen. Die gemeinsame Abluftführung der Module im Gebäudeinneren wird künftig getrennt ausgeführt. Die vorhandenen Gemischnotkühler (vertikale Aufstellung) werden durch leitungsstärkere und geräuschärmere Aggregate (horizontale Aufstellung) auf der Gebäuderückseite ersetzt. Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die beiden stillgelegten Frisch- und Altölanlagen im Kellergeschoss des Maschinengebäudes werden im Rahmen der Erneuerung der Gasverwertung wieder in Betrieb genommen und in die BHKW-Anlagensteuerung eingebunden. Am Standort A (Betriebszentrale), [Nr. 20A] BHKW-Gebäude A, werden ebenfalls die bestehenden beiden BHKW-Module (je 250 kWel) durch zwei neue BHKW-Module (je ca. 333 kWel) ersetzt. Die Aufstellung der Abgaswärmetauscher erfolgt getrennt außerhalb der Module. Der bestehende und altersbedingt abgängige 13 m hohe Abgasschornstein mit zwei innenliegenden Abgaszügen auf der nordwestlichen Gebäuderückseite wird durch einen neuen 20 m hohen Abgasschornstein mit zwei innenliegenden Abgaszügen auf der nordöstlichen Gebäudeseite ersetzt. Der Abgasschornstein wird mit Pfählen gegründet. Die Gründung erfolgt in einem vorgelagerten Bauabschnitt. Die vorhandenen Gemischnotkühler (vertikale Aufstellung) werden durch leitungsstärkere und geräuschärmere Aggregate (horizontale Aufstellung) auf der Gebäuderückseite ersetzt. Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die beiden stillgelegten Frisch- und Altölanlagen im Erdgeschoss des BHKW-Gebäudes werden wieder in Betrieb genommen und in die BHKW-Anlagensteuerung eingebunden. Bauablauf: Der Bauablauf erfolgt im Wesentlichen in folgenden Schritten: 1. Schritt: Erneuerung der BHKW-Module an Standort B 2. Schritt: Erneuerung der BHKW-Module an Standort A Neubau Raseneisenerzfilter Parallel erfolgt die Ausführung von LOS 31 "Bautechnik" und LOS 32 "Maschinentechnik".
Jürgen-Schumann-Kaserne, Geb. 28, Umsetzung Brandschutzkonzept - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Das Gebäude 28 erhält eine umfassende bauliche Sanierung und Umstrukturierung im laufenden Betrieb. Ziel der Maßnahme ist die funktionale, gestalterische und brandschutztechnische Erneuerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Der Schwerpunkt liegt auf dem Rückbau veralteter Bauteile und Oberflächen sowie auf dem Neuaufbau zeitgemäßer Raum- und Nutzungskonzepte. Im Gebäudeinneren werden Böden, Decken, Wände und Türen vollständig erneuert. Bestehende Bodenaufbauten und Beläge werden entfernt und durch neue, langlebige und stark beanspruchbare Beläge ersetzt, insbesondere in Lehrsälen, Fluren und Sanitärräumen. Doppelböden werden zurückgebaut und durch neue Unterkonstruktionen ersetzt. In Sanitärbereichen kommen robuste, pflegeleichte Oberflächen zum Einsatz, ergänzt durch neue Trennwandsysteme und Sanitäreinbauten. Die Innenwände werden teilweise neu errichtet, angepasst oder geschlossen, um geänderte Raumzuschnitte zu ermöglichen. Dazu gehören neue Leichtbau- und Trockenbauwände sowie punktuelle Eingriffe in tragende Bauteile, die statisch abgesichert werden. Risse und Schadstellen im Bestand werden instandgesetzt, Oberflächen gespachtelt und einheitlich neu beschichtet. Decken werden vollständig erneuert und erhalten neue abgehängte Konstruktionen mit akustischen und brandschutzrelevanten Eigenschaften. Fenster und Außentüren werden überarbeitet oder ersetzt, wobei Gestaltung, Abmessungen und Farbgebung an den Bestand angepasst bleiben. Im Treppenhaus werden feuerhemmende Fenster eingebaut und Rauch- und Wärmeabzugsöffnungen modernisiert. Im Eingangsbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einbau eines elektrischen Türöffners verbessert. Zusätzlich wird an der Süd-fassade ein Sonnenschutz vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist der umfangreiche Rückbau bestehender Bauteile. Dazu zählen Decken, Innenwände, Türen, Bodenbeläge und Trennwandsysteme. Alle Abbrucharbeiten erfolgen fachgerecht mit entsprechender Entsorgung, einschließlich möglicher schadstoffbelasteter Materialien. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine abschnittsweise Bauendreinigung vorgesehen. Auch die Dach- und Brandschutzanforderungen werden angepasst, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Durchdringungen. Eine neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Klimatisierung wird eingebaut. Im Außenbereich werden Erd- und Tiefbauarbeiten durchgeführt, vor allem zur Herstellung von Leitungsgräben. Wege, Straßen und Grünflächen, die durch die Bauarbeiten betroffen sind, werden nach Abschluss wiederhergestellt. Pflasterflächen und Asphaltbeläge werden aufgenommen und fachgerecht neu eingebaut, Grünflächen werden mit Oberboden versehen und neu angesät. Beschreibung der zu vergebenden Leistungen Anrechenbare Kosten nach relevanten Kostengruppen Kostengruppe 300 ca. 2.055.529,90€ netto Kostengruppe 400 ca. 10.182.917,35€ netto Termine Baubeginn 01.06.2027 Ende der Bauzeit 31.12.2031
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3. BA: Anpassung Gasverwertung / Erneuerung BHKW - LOS 31: Bautechnik
Das LOS 31 "Bautechnik" beinhaltet im Wesentlichen die Detailplanung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der bautechnischen Komponenten, die bei der Erweiterung der Gasaufbereitung um einen Raseneisenerzfilter und bei der Erneuerung der Gasverwertung (BHKW-Anlage) der Kläranlage Osnabrück-Eversburg anfallen. Für die bautechnischen Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen ist es erforderlich die beiden Bestandsbauwerke der Standorte A und B für die neue Installation vorzubereiten. Diese Vorbereitung beinhalt im Wesentlichen Abbrucharbeiten von Fundamenten im Außenbereich (z. B. Rückkühler, Abgasschornstein) und im Innenbereich (BHKW-Fundament), Oberflächen- und Pflasterarbeiten sowie die Herstellung und oder den Verschluss von Kernbohrungen und Wandöffnungen. Weiterhin sind Oberflächen und Pflasterarbeiten im Bereich des neuen Raseneisenerzfilters durchzuführen sowie den Anfahrschutz des Filters herzustellen. Die für den Anschluss des Filter erforderlichen Kernbohrungen und Wandöffnungen in zwei Bestandsgebäuden sowie ein Rohrgraben sind ebenfalls herzustellen. Gasaufbereitung: Die bestehende Gasaufbereitung erfolgt über zwei bestehende Aktivkohlefilter im Bauwerk [Nr. 19.5] Gasfilter soll mit einen neuen Raseneisenerzfilter (Filtervolumen: 10 m³) im Außenbereich vor dem Gebäude [Nr. 19.3] Gasverteiler ergänzt werden. Der neue Filter wird in einem Sicherheitsabstand von ? 6 m zum [Nr. 19.2] Gasspeicher aufgestellt und über Rammschutzpoller zur Betriebsstraße hin geschützt. Der Raseneisenerzfilter wird mit Pfählen gegründet. Die Gründung erfolgt in einem vorgelagerten Bauabschnitt. Gasverwertung: Das Konzept zur Verwertung von Faulgas und zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie auf der Kläranlage mittels vier BHKW-Module bleibt bestehen. Die neuen BHKW-Module werden analog zum Bestand für den Betrieb mit Klär-/Faulgas und Erdgas ausgerüstet und an das jeweilige Netz angeschlossen. Die elektrische Anund Einbindung sowie Steuerung der BHKW-Module werden ebenfalls analog zum Bestand ausgeführt. Am Standort B (Faulung), [Nr. 20B] BHKW-Gebäude B, werden die bestehenden beiden BHKW-Module (je 250 kWel) durch zwei neue BHKW-Module (je ca. 333 kWel) ersetzt. Analog zum Bestand erfolgt eine getrennte Aufstellung der Abgaswärmetauscher außerhalb der Module. Die beiden bestehenden Abgasschornsteine am Treppenturm der Faulung bleiben bestehen. Die gemeinsame Abluftführung der Module im Gebäudeinneren wird künftig getrennt ausgeführt. Die drei Doppelflügeltore des Standorts werden vollständig erneuert. Die vorhandenen Gemischnotkühler (vertikale Aufstellung) werden durch leitungsstärkere und geräuschärmere Aggregate (horizontale Aufstellung) auf der Gebäuderückseite ersetzt. Das Bestandsfundament ist zurückzubauen und durch zwei neue Fundamente mit angepasster Pflasterfläche zu ersetzen. Für zuführende Leitung und die Abluftführung sind Wandöffnungen und Kernbohrungen herzustellen. Zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die beiden stillgelegten Frisch- und Altölanlagen im Kellergeschoss des Maschinengebäudes werden im Rahmen der Erneuerung der Gasverwertung wieder in Betrieb genommen und in die BHKW-Anlagensteuerung eingebunden. Am Standort A (Betriebszentrale), [Nr. 20A] BHKW-Gebäude A, werden ebenfalls die bestehenden beiden BHKW-Module (je 250 kWel) durch zwei neue BHKW-Module (je ca. 333 kWel) ersetzt. Die Aufstellung der Abgaswärmetauscher erfolgt getrennt außerhalb der Module. Der bestehende und altersbedingt abgängige 13 m hohe Abgasschornstein mit zwei innenliegenden Abgaszügen auf der nordwestlichen Gebäuderückseite wird durch einen neuen 20 m hohen Abgasschornstein mit zwei innenliegenden Abgaszügen auf der nordöstlichen Gebäudeseite ersetzt. Das Fundament des alten Abgasschornsteins wird durch LOS 31 zurückgebaut. Der neue Abgasschornstein wird mit Pfählen gegründet. Die Gründung erfolgt in einem vorgelagerten Bauabschnitt. Der alte und der neue BHKW-Abgasschornstein wird durch LOS 32 zurückgebaut bzw. errichtet. Die vorhandenen Gemischnotkühler (vertikale Aufstellung) werden durch leitungsstärkere und geräuschärmere Aggregate (horizontale Aufstellung) auf der Gebäuderückseite ersetzt. Das Bestandsfundament ist zurückzubauen und durch ein neues Fundament mit angepasster Pflasterfläche zu ersetzen. Zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die beiden stillgelegten Frisch- und Altölanlagen im Erdgeschoss des BHKW-Gebäudes werden wieder in Betrieb genommen und in die BHKW-Anlagensteuerung eingebunden. Bauablauf: Der Bauablauf erfolgt im Wesentlichen in folgenden Schritten: 1. Schritt: Erneuerung der BHKW-Module an Standort B 2. Schritt: Erneuerung der BHKW-Module an Standort A Neubau Raseneisenerzfilter Parallel erfolgt die Ausführung von LOS 32 "Maschinentechnik" und LOS 33 EMSR-Technik"
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 09. Juni
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 09. Juni
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1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 09. Juni
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.
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- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
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