Sanierung Beugistrasse und Sportstrasse
Die Gemeinde Dottikon plant die Sanierung der Sportstrasse und der Beugistrasse sowie die Ausführung von Werkleitungsarbeiten. Vorgesehen sind Strassenbauarbeiten, die Erneuerung und Vergrösserung der Kanalisation, der Ersatz von Wasserleitungen sowie der Neubau eines AEW-Kabeltrassees. Die Arbeiten dienen der Werterha...
Angebotsfrist:09. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Dottikon plant die Sanierung der Sportstrasse und der Beugistrasse sowie die Ausführung von Werkleitungsarbeiten. Vorgesehen sind Strassenbauarbeiten, die Erneuerung und Vergrösserung der Kanalisation, der Ersatz von Wasserleitungen sowie der Neubau eines AEW-Kabeltrassees. Die Arbeiten dienen der Werterhaltung der Infrast...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Einwohnergemeinde Dottikon
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 09. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Dottikon plant die Sanierung der Sportstrasse und der Beugistrasse sowie die Ausführung von Werkleitungsarbeiten. Vorgesehen sind Strassenbauarbeiten, die Erneuerung und Vergrösserung der Kanalisation, der Ersatz von Wasserleitungen sowie der Neubau eines AEW-Kabeltrassees. Die Arbeiten dienen der Werterhaltung der Infrastruktur sowie der Verbesserung der Versorgungssicherheit und des Löschschutzes.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- Verbandsgemeinde MaifeldPolch
Energetische Sanierung Grund- und Ganztagsschule Ochtendung, Los 1: Objektplanung Gebäude
Die Verbandsgemeinde Maifeld möchte die Grund- und Ganztagsschule "St. Martin" in Ochtendung, Raiffeisenplatz 5, 56299 Ochtendung, energetisch grundsanieren. Die energetische Sanierung beinhaltet die umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes. Ziel ist es, den Standard mindestens eines Kfw-55, besser eines KfW40-Effizienzhauses zu erreichen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken. Die IBW-EFRE geförderten Maßnahmen erfassen: - Fassaden-/Außenwanddämmung, - Dämmung Dach / obersten Geschossdecke, - Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke /Kellerwände - Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden, - Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz, - Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung (GLT-Pflicht) und - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Ziel der Maßnahme ist, den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf unter 30 kWh/m² pro Jahr zu senken, und den Heizenergiebedarf auf weniger als 15 kWh/m² pro Jahr. Die Schule soll vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Sanierung ist so zu planen, dass der Schulbetrieb während der Bauphase weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Lärmintensive Arbeiten sollen in die Ferienzeiten verlegt werden. Sicherheitsmaßnahmen haben eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen zu gewährleisten. Im Rahmen des Vorhabens werden weitere folgende nicht geförderten Maßnahmen geplant: - LED-Umrüstung bei den noch nicht umgerüsteten Leuchten, - die Teilweise Erneuerung der Wasserleitungen und - die Ertüchtigung der WC's im Erdgeschoss Die zusätzlichen Maßnahmen sind der Baubeschreibung zur Umsetzung von Umbauten und Sanierungsbereichen zu entnehmen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird noch entscheiden, ob sie die zusätzlichen Leistungen zusammen mit den Leistungen der energetischen Sanierung (ggf. optional) beauftragt oder als eine vorgezogene Maßnahme anderweitig vergibt. Aus der Durchführung dieser Maßnahmen dürfen keine Nachteile für die geförderten Maßnahmen entstehen.
- Verbandsgemeinde MaifeldPolch
Energetische Sanierung Grund- und Ganztagsschule Ochtendung, Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Die Verbandsgemeinde Maifeld möchte die Grund- und Ganztagsschule "St. Martin" in Ochtendung, Raiffeisenplatz 5, 56299 Ochtendung, energetisch grundsanieren. Die energetische Sanierung beinhaltet die umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes. Ziel ist es, den Standard mindestens eines Kfw-55, besser eines KfW40-Effizienzhauses zu erreichen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken. Die IBW-EFRE geförderten Maßnahmen erfassen: - Fassaden-/Außenwanddämmung, - Dämmung Dach / obersten Geschossdecke, - Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke /Kellerwände - Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden, - Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz, - Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung (GLT-Pflicht) und - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Ziel der Maßnahme ist, den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf unter 30 kWh/m² pro Jahr zu senken, und den Heizenergiebedarf auf weniger als 15 kWh/m² pro Jahr. Die Schule soll vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Sanierung ist so zu planen, dass der Schulbetrieb während der Bauphase weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Lärmintensive Arbeiten sollen in die Ferienzeiten verlegt werden. Sicherheitsmaßnahmen haben eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen zu gewährleisten. Im Rahmen des Vorhabens werden weitere folgende nicht geförderten Maßnahmen geplant: - LED-Umrüstung bei den noch nicht umgerüsteten Leuchten, - die Teilweise Erneuerung der Wasserleitungen und - die Ertüchtigung der WC's im Erdgeschoss. Die zusätzlichen Maßnahmen sind der Baubeschreibung zur Umsetzung von Umbauten und Sanierungsbereichen zu entnehmen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird noch entscheiden, ob sie die zusätzlichen Leistungen zusammen mit den Leistungen der energetischen Sanierung (ggf. optional) beauftragt oder als eine vorgezogene Maßnahme anderweitig vergibt. Aus der Durchführung dieser Maßnahmen dürfen keine Nachteile für die geförderten Maßnahmen entstehen.
- Verbandsgemeinde MaifeldPolch
Energetische Sanierung Grund- und Ganztagsschule Ochtendung, Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Die Verbandsgemeinde Maifeld möchte die Grund- und Ganztagsschule "St. Martin" in Ochtendung, Raiffeisenplatz 5, 56299 Ochtendung, energetisch grundsanieren. Die energetische Sanierung beinhaltet die umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes. Ziel ist es, den Standard mindestens eines Kfw-55, besser eines KfW40-Effizienzhauses zu erreichen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken. Die IBW-EFRE geförderten Maßnahmen erfassen: - Fassaden-/Außenwanddämmung, - Dämmung Dach / obersten Geschossdecke, - Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke /Kellerwände - Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden, - Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz, - Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung (GLT-Pflicht) und - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Ziel der Maßnahme ist, den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf unter 30 kWh/m² pro Jahr zu senken, und den Heizenergiebedarf auf weniger als 15 kWh/m² pro Jahr. Die Schule soll vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Sanierung ist so zu planen, dass der Schulbetrieb während der Bauphase weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Lärmintensive Arbeiten sollen in die Ferienzeiten verlegt werden. Sicherheitsmaßnahmen haben eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen zu gewährleisten. Im Rahmen des Vorhabens werden weitere folgende nicht geförderten Maßnahmen geplant: - LED-Umrüstung bei den noch nicht umgerüsteten Leuchten, - die Teilweise Erneuerung der Wasserleitungen und - die Ertüchtigung der WC's im Erdgeschoss. Die zusätzlichen Maßnahmen sind der Baubeschreibung zur Umsetzung von Umbauten und Sanierungsbereichen zu entnehmen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird noch entscheiden, ob sie die zusätzlichen Leistungen zusammen mit den Leistungen der energetischen Sanierung (ggf. optional) beauftragt oder als eine vorgezogene Maßnahme anderweitig vergibt. Aus der Durchführung dieser Maßnahmen dürfen keine Nachteile für die geförderten Maßnahmen entstehen.
- Verbandsgemeinde MaifeldPolch
Energetische Sanierung Grundschule Münstermaifeld, Los 1: Objektplanung Gebäude
Die Verbandsgemeinde Maifeld möchte die "Cusanusschule" in Münstermaifeld, Cusanusstraße 1, 56294 Münstermaifeld, energetisch grundsanieren. Die energetische Sanierung beinhaltet die umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes. Ziel ist es, den Standard mindestens eines Kfw-55, besser eines KfW40-Effizienzhauses zu erreichen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken. Die IBW-EFRE geförderten Maßnahmen erfassen: - Fassaden-/Außenwanddämmung, - Dämmung Dach / obersten Geschossdecke, - Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden, - Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz, - Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung und - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Ziel der Maßnahme ist, den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf unter 30 kWh/m² pro Jahr zu senken, und den Heizenergiebedarf auf weniger als 15 kWh/m² pro Jahr. Die Schule soll vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Sanierung ist so zu planen, dass der Schulbetrieb während der Bauphase weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Lärmintensive Arbeiten sollen in die Ferienzeiten verlegt werden. Sicherheitsmaßnahmen haben eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen zu gewährleisten. Im Rahmen des Vorhabens werden weitere folgende nicht geförderten Maßnahmen geplant: - LED-Umrüstung bei den noch nicht umgerüsteten Leuchten, - die Teilweise Erneuerung der Wasserleitungen und - die Ertüchtigung der WC's, der Mensa, der "cook and chill"-Küche sowie der mobilen Trennwand in der Aula, - Nahwärmenetz von der Grundschule zur Turnhalle: Errichtung eines Wärmenetzes zur wärmeversorgungstechnischen Erschließung der Turnhalle an das neue System. Die zusätzlichen Maßnahmen sind der Baubeschreibung zur Umsetzung von Umbauten und Sanierungsbereichen zu entnehmen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird noch entscheiden, ob sie die zusätzlichen Leistungen zusammen mit den Leistungen der energetischen Sanierung (ggf. optional) beauftragt oder als eine vorgezogene Maßnahme anderweitig vergibt. Aus der Durchführung dieser Maßnahmen dürfen keine Nachteile für die geförderten Maßnahmen entstehen.
- Verbandsgemeinde MaifeldPolch
Energetische Sanierung Grundschule Münstermaifeld, Los 2: Technische Ausrüstung HLS
Die Verbandsgemeinde Maifeld möchte die "Cusanusschule" in Münstermaifeld, Cusanusstraße 1, 56294 Münstermaifeld, energetisch grundsanieren. Die energetische Sanierung beinhaltet die umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes. Ziel ist es, den Standard mindestens eines Kfw-55, besser eines KfW40-Effizienzhauses zu erreichen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken. Die IBW-EFRE geförderten Maßnahmen erfassen: - Fassaden-/Außenwanddämmung, - Dämmung Dach / obersten Geschossdecke, - Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden, - Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz, - Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung und - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Ziel der Maßnahme ist, den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf unter 30 kWh/m² pro Jahr zu senken, und den Heizenergiebedarf auf weniger als 15 kWh/m² pro Jahr. Die Schule soll vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Sanierung ist so zu planen, dass der Schulbetrieb während der Bauphase weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Lärmintensive Arbeiten sollen in die Ferienzeiten verlegt werden. Sicherheitsmaßnahmen haben eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen zu gewährleisten. Im Rahmen des Vorhabens werden weitere folgende nicht geförderten Maßnahmen geplant: - LED-Umrüstung bei den noch nicht umgerüsteten Leuchten, - die Teilweise Erneuerung der Wasserleitungen und - die Ertüchtigung der WC's, der Mensa, der "cook and chill"-Küche sowie der mobilen Trennwand in der Aula, - Nahwärmenetz von der Grundschule zur Turnhalle: Errichtung eines Wärmenetzes zur wärmeversorgungstechnischen Erschließung der Turnhalle an das neue System. Die zusätzlichen Maßnahmen sind der Baubeschreibung zur Umsetzung von Umbauten und Sanierungsbereichen zu entnehmen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird noch entscheiden, ob sie die zusätzlichen Leistungen zusammen mit den Leistungen der energetischen Sanierung (ggf. optional) beauftragt oder als eine vorgezogene Maßnahme anderweitig vergibt. Aus der Durchführung dieser Maßnahmen dürfen keine Nachteile für die geförderten Maßnahmen entstehen.
- Verbandsgemeinde MaifeldPolch
Energetische Sanierung Grundschule Münstermaifeld, Los 3: Technische Ausrüstung Elektro
Die Verbandsgemeinde Maifeld möchte die "Cusanusschule" in Münstermaifeld, Cusanusstraße 1, 56294 Münstermaifeld, energetisch grundsanieren. Die energetische Sanierung beinhaltet die umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes. Ziel ist es, den Standard mindestens eines Kfw-55, besser eines KfW40-Effizienzhauses zu erreichen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken. Die IBW-EFRE geförderten Maßnahmen erfassen: - Fassaden-/Außenwanddämmung, - Dämmung Dach / obersten Geschossdecke, - Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden, - Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz, - Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung und - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Ziel der Maßnahme ist, den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf unter 30 kWh/m² pro Jahr zu senken, und den Heizenergiebedarf auf weniger als 15 kWh/m² pro Jahr. Die Schule soll vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Sanierung ist so zu planen, dass der Schulbetrieb während der Bauphase weitgehend ungestört fortgeführt werden kann. Lärmintensive Arbeiten sollen in die Ferienzeiten verlegt werden. Sicherheitsmaßnahmen haben eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Schulbereichen zu gewährleisten. Im Rahmen des Vorhabens werden weitere folgende nicht geförderten Maßnahmen geplant: - LED-Umrüstung bei den noch nicht umgerüsteten Leuchten, - die Teilweise Erneuerung der Wasserleitungen und - die Ertüchtigung der WC's, der Mensa, der "cook and chill"-Küche sowie der mobilen Trennwand in der Aula, - Nahwärmenetz von der Grundschule zur Turnhalle: Errichtung eines Wärmenetzes zur wärmeversorgungstechnischen Erschließung der Turnhalle an das neue System. Die zusätzlichen Maßnahmen sind der Baubeschreibung zur Umsetzung von Umbauten und Sanierungsbereichen zu entnehmen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird noch entscheiden, ob sie die zusätzlichen Leistungen zusammen mit den Leistungen der energetischen Sanierung (ggf. optional) beauftragt oder als eine vorgezogene Maßnahme anderweitig vergibt. Aus der Durchführung dieser Maßnahmen dürfen keine Nachteile für die geförderten Maßnahmen entstehen.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Einwohnergemeinde Dottikon.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.