SALK - Generalplaner für die Errichtung neuer Technikzentralen für eine Hochtemperaturversorgung im LKH Salzburg
Dienstleistungsauftrag über die Planungsleistungen bis inkl. Einreichplanung für die Bereiche Architektur, Tragwerksplanung, Bauphysik und Generalplanerkoordination sämtlicher durch den Auftraggeber beauftragten Planer sowie optional der Planungsleistungen ab Ausführungsplanung (OPTION) für die Errichtung neuer Technik...
Angebotsfrist:01. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Dienstleistungsauftrag über die Planungsleistungen bis inkl. Einreichplanung für die Bereiche Architektur, Tragwerksplanung, Bauphysik und Generalplanerkoordination sämtlicher durch den Auftraggeber beauftragten Planer sowie optional der Planungsleistungen ab Ausführungsplanung (OPTION) für die Errichtung neuer Technikzentralen für ein...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 01. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Dienstleistungsauftrag über die Planungsleistungen bis inkl. Einreichplanung für die Bereiche Architektur, Tragwerksplanung, Bauphysik und Generalplanerkoordination sämtlicher durch den Auftraggeber beauftragten Planer sowie optional der Planungsleistungen ab Ausführungsplanung (OPTION) für die Errichtung neuer Technikzentralen für eine neue Hochtemperatur-Versorgung im LKH Salzburg.
Weiterführende Details
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Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
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Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbHNürnberg
Generalplaner- und Architektenleistungen im Bauunterhalt und für Kleine Baumaßnahmen in den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit, Region Süd
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 (hier überwiegend LPh 1-3 und 5- 9) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften zu vergeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung, Tragwerkplanung, Brandschutz und Bauphysik auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. Umfang der Leistungen kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Groß der Einzelmaßnahmen ist kleinteilig und bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60% der Maßnahmen). Gesucht werden Architektur- oder Ingenieurbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des Auftraggebers, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Die Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind Mitarbeiter des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis). Zur Erhöhung der Flexibilität und Beschleunigung der Umsetzung der Bau-Maßnahmen behält sich der Auftraggeber vor, pro Los bis zu zwei Architektur- bzw. Ingenieurbüros mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
- Stadt Solingen
Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Umbau Gewerbeimmobilie zu einer 4-zügigen Realschule [Solingen]
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. Abbruchplanung; - Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i.V.m. Anlage 11); - Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz); - Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 8); - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI; - Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz gem. HOAI; - Bauphysik - Raumakustik gem. HOAI; - Brandschutz gem. AHO. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Optional im Leistungsumfang enthalten ist eine Dach- und Fachsanierung (sofern erforderlich) sowie ggf. anfallende Leistungen aus den Bereichen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke und Leistungen bei Gebäudeschadstoffen.
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbHNürnberg
Generalplaner- und Architektenleistungen im Bauunterhalt und für Kleine Baumaßnahmen in den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit, Region Nord-Ost
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 (hier überwiegend LPh 1-3 und 5-9) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften zu vergeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung, Tragwerkplanung, Brandschutz und Bauphysik auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. Umfang der Leistungen kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Gros der Einzelmaßnahmen ist kleinteilig und bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60% der Maßnahmen). Gesucht werden Architektur- oder Ingenieurbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des AG, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Die Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind MA des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis). Zur Erhöhung der Flexibilität und Beschleunigung der Umsetzung der Bau-Maßnahmen behält sich der Auftraggeber vor, pro Los bis zu zwei Architektur- bzw. Ingenieurbüros mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das, Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5, , Landesbetrieb Gewässer, Ref. 53.3
G.FI1155 Elz, Dammertüchtigung u. gewässerökolog. Maßn. in EM, OT Bürkle-Bleiche; hier: Objektplanung (IBW, FA u.a.)
# 5.1 a) Kurzbeschreibung. Dammertüchtigung Emmendingen, Ortsteil Bürkle-Bleiche, Elz, rechts, Fluss-km 21+900 bis 23+170, Umsetzung gewässerökologischer Maßnahme der LSGÖ. # 5.1 b) Leistungsumfang. Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen, die in Stufen beauftragt werden: 1) Klärung und Konkretisierung des Planungskonzepts, Fortschreibung der Bedarfsplanung. 2) Objektplanung Ingenieurbauwerke. LP1-2. Option: LP3-4, LP5-9. 3) Option: Örtliche Bauüberwachung IBW. 4) Objektplanung Freianlagen. LP1-2. Option: LP3-4, LP5-9. 5) Option: Bauoberleitung FA. 6) Option: Tragwerksplanung. 7) Option: Leistungen nach Baustellenverordnung. 8) Option: Vermessungsleistungen. 9) Option: Dammbuch. 10) Option: Besondere Leistungen (Öffentlichkeitsbeteiligung, Erstellen von gesonderten Leitungsplänen in Planungsabschnitten mit hoher Leitungsdichte, Sonstiges nach Bedarf). # 5.1 c) Terminschiene. Für den Auftrag gelten folgende Rahmentermine: a) Leistungsbeginn: Unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. April 2026. b) Einreichung Genehmigungsunterlagen: Ende 2026. c) Abschluss der Maßnahmen: Dezember 2028. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Ggf. optionale Leistungen werden nach Bedarf und in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1
G.FI1155 Elz, Dammertüchtigung u. gewässerökolog. Maßn. in EM, OT Bürkle-Bleiche; hier: Objektplanung (IBW, FA u.a.)
# 5.1 a) Kurzbeschreibung. Dammertüchtigung Emmendingen, Ortsteil Bürkle-Bleiche, Elz, rechts, Fluss-km 21+900 bis 23+170, Umsetzung gewässerökologischer Maßnahme der LSGÖ. # 5.1 b) Leistungsumfang. Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen, die in Stufen beauftragt werden: 1) Klärung und Konkretisierung des Planungskonzepts, Fortschreibung der Bedarfsplanung. 2) Objektplanung Ingenieurbauwerke. LP1-2. Option: LP3-4, LP5-9. 3) Option: Örtliche Bauüberwachung IBW. 4) Objektplanung Freianlagen. LP1-2. Option: LP3-4, LP5-9. 5) Option: Bauoberleitung FA. 6) Option: Tragwerksplanung. 7) Option: Leistungen nach Baustellenverordnung. 8) Option: Vermessungsleistungen. 9) Option: Dammbuch. 10) Option: Besondere Leistungen (Öffentlichkeitsbeteiligung, Erstellen von gesonderten Leitungsplänen in Planungsabschnitten mit hoher Leitungsdichte, Sonstiges nach Bedarf). # 5.1 c) Terminschiene. Für den Auftrag gelten folgende Rahmentermine: a) Leistungsbeginn: Unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. April 2026. b) Einreichung Genehmigungsunterlagen: Ende 2026. c) Abschluss der Maßnahmen: Dezember 2028. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Ggf. optionale Leistungen werden nach Bedarf und in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
- Studierendenwerk KasselKassel
Studierendenwohnheim mit Verwaltungsbereich, Witzenhausen
Los 1: Planungsleistungen Tragwerksplanung LPH 1-6 + Bauphysik LPH 1-7 + Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17: Tragwerksplanung, Leistungsphasen LPH 3-6 nach § 49 HOAI, Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung LPH 2-7 nach Anlage 1 HOAI, Bauphysik - Bauakustik LPH 2-7 nach Anlage 1 HOAI, Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17 Es werden dabei sämtliche Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung), Anlage 1 Nummer 1.2 (Leistungsbild Bauphysik) und Brandschutz gem. AHO Heft-Nr.17 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei ohne Stufen. Besondere Leistungen: - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - Teilnahme an Baubesprechungen im Büro des AG oder auf der Baustelle - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz inkl. Holzbau - Energetische Förderung/ Fördermittelmanagement Zur Bemessung des Planungsaufwandes soll von folgenden Anrechenbare Kosten ausgegangen werden: KG 300: 2.400.000,00 EUR, KG 400: 948.000,00 EUR Frühere Mitwirkung eines Unternehmens: Das Ingenieurbüro Albarus + Hentrich, 37269 Eschwege war im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens mit der Erstellung einer Konzeption der Technischen Ausrüstung inkl. Kostenprognose im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung einbezogen. Der Auftraggeber hat sämtliche Informationen und Erkenntnisse aus dieser Leistung, die für die Ausschreibung und die Angebotserstellung relevant sein könnten, vollständig in die Vergabeunterlagen aufgenommen und somit allen Bietern in gleicher Weise zugänglich gemacht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden werden und dass alle Bieter gleichbehandelt werden sowie das zuvor genannte Büro bei einer Wettbewerbsteilnahme nicht unrechtmäßig bevorzugt wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 01. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.