Sachverständigenprüfungen BMA-, RWA- und SIBE-Anlagen an allen Schulobjekten im Landkreis Harz
Im Landkreis Harz sind an allen Schulobjekten mit BMA-, RWA-und SIBE-Anlagen aller drei Jahre Sachverständigenprüfungen durchzuführen. Es handelt sich um wiederkehrende Prüfungen nach dem Bauordnungsrecht, abhängig von den Regelungen der Landesbauordnungen. Es ist ein Vertragabschluss über sechs Jahre vorgesehen.
Angebotsfrist:27. Oktober 2025(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung