Sachverständigen Prüfungen RLT-Anlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der Raumlufttechnischen Anlagen an der Universität Münster nach PrüfVO NRW durch einen Prüfsachverständigen. Gleichzeitig erfolgen Hygieneinspektionen an Zuluftanlagen. Die SV-Prüfungen und Hygieneinspektionen müssen bis Ende Oktober 202...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der Raumlufttechnischen Anlagen an der Universität Münster nach PrüfVO NRW durch einen Prüfsachverständigen. Gleichzeitig erfolgen Hygieneinspektionen an Zuluftanlagen. Die SV-Prüfungen und Hygieneinspektionen müssen bis Ende Oktober 2026 abgeschlossen s...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universität Münster
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Technische Sachverständige
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der Raumlufttechnischen Anlagen an der Universität Münster nach PrüfVO NRW durch einen Prüfsachverständigen. Gleichzeitig erfolgen Hygieneinspektionen an Zuluftanlagen. Die SV-Prüfungen und Hygieneinspektionen müssen bis Ende Oktober 2026 abgeschlossen sein.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Durchführung von notwendigen Prüfungen und jährlich wiederkehrenden Prüfungen (WKP) von technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage, im Rahmen der Instandhaltung und Unterhaltung, durch anerkannten Sachverständigen. Grundlagen der Prüfungsaufgabe sind u.a. die Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS), die Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS), die Elektrobergverordnung (EIBergV), das Bundesberggesetz (BBergG) sowie der zugehörige bzw. zutreffende Stand des technischen Regelwerks des jeweils zu prüfenden Gegenstandes. Prüfungen nach der BVOS und dem BBergG dürfen nach der Vorgabe des LBEG Clausthal-Zellerfeld nur durch nach BVOS bzw. EIBergV anerkannte Sachverständige ausgeführt werden. Der Auftragnehmer muss beim Bergamt für die Durchführung von mechanischen und elektrischen Prüfungen anerkannt sein. Für den wiederkehrenden Zugang zur Schachtanlage Konrad benötigt der jeweilige Prüfer eine notwendigen Zugangsberechtigungen gem. AtZÜV. Die betrieblichen Abläufe erfordern es, dass in einem Einsatz Prüfungen identischer Fachdisziplinen an unterschiedlichen technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage vorgenommen werden müssen.
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- Christliches Klinikum Unna gGmbHUnnaFrist: 18. Mai
CKU / Prüfleistungen für Standsicherheit
Die beiden Unnaer Krankenhäuser ehemaliges Evangelisches Krankenhaus Unna und ehemaliges Katharinen-Hospital Unna haben sich im Oktober 2020 im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion zum Christlichen Klinikum Unna (im weiteren Verlauf CKU genannt) unter dem Dach des Katholischen Hospitalverbund Hellweg gGmbH zusammengeschlossen und werden derzeit an zwei Standorten betrieben. Das ehemalige Evangelische Krankenhaus Unna wurde in Christliches Klinikum Standort West (in weiterem Verlauf CKUW genannt) und das ehemalige Katharinen-Hospital wurde in Christliches Klinikum Unna Mitte (im weiteren Verlauf CKUM genannt) umbenannt. Der gesellschaftsrechtlichen Fusion soll am Standort des CKUM ein vollumfängliches und bedarfsgerechtes Versorgungsangebot für Patienten unter Abbau von bisher noch vorhandenen Doppelvorhaltungen an einem zentralen Ort folgen. Mit den beantragten Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds soll ein Erweiterungsneubau als Teilprojekt 1 (im weiterem Verlauf TP1 genannt) und eine Neu- bzw. Umstrukturierung des Bestandsgebäudes als Teilprojekt 2 (im weiteren Verlauf TP2 genannt) am Standort CKUM, der Liegenschaft an der Mozartstraße, 59423 Unna realisiert werden, in dem alle Abteilungen, die bisher auf zwei Standorte des CKU verteilt waren, zusammengeführt werden. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit eine Personalwohnheim, das Familienforum, ein Gebäude, in welchem das CKU Bildungsangebote an Eltern bereitstellt, eine Stellplatzanlage für Mitarbeiter und Helikopterlandeplatz. Die Maßnahmen zur Errichtung des Neubaus sehen vor, die o.g. Gebäude abzubrechen und die Parkplatzanlage zurückzubauen. Das TP1 soll aus einem 7-geschossigen Hauptbaukörper bestehen, der sich entlang der Mozartstraße einfügt. In Richtung Beethovenring soll ein Parkhaus für Mitarbeiter, Besucher und Patienten entstehen, welches über die Mozartstraße erschlossen wird. Dieses Parkhaus ist nicht Bestandteil der Förderung und wird hier nur nachrichtlich erwähnt. Zwischen dem TP1 und dem Parkhaus soll der neue Haupteingang entstehen. Dieser wird über eine neue Wegesachse erschlossen. Ein neues Vordach verbindet das Parkhaus mit dem TP 1. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus TP1 und des Parkhauses sollen die geplanten Umbaumaßnahmen im Bestand als TP2 durchgeführt werden. Die beantragte Größe BGF im Erweiterungsneubau beträgt ca. 29.500m² BGF, der BRI beläuft sich auf ca. 125.300m³. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Prüfung der Standsicherheit gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften in NRW und § 24 Abs. 2 der SV-VO 2009. Es sind hier die Prüfleistungen für das Teilprojekt 1 zu erbringen. Die Leistungsphase 3 ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bauantrag wurde im Dezember 2025 eingereicht und der Baubeginn Erdarbeiten/ Rohbau ist ab 11/2026 avisiert. Aktuell erfolgen die Vorbereitungen zur Ausschreibung und Vergabe der Bauausführung. Die Leistungen der Prüfstatik werden nach Beauftragung kurzfristig erforderlich. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Christliches Klinikum Unna gGmbH
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- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- Landesbetrieb Information und Technik NRWFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- Landesbetrieb Information und Technik NRW
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- Landesverwaltungsamt (LaVA) - Abteilung 4 - Staatliche Hochbaubehörde (SHB)Frist: 26. Mai
Saarbrücken, Sanierung Hörsaal- und Seminargebäude - Gebäude A1 7- Universität des Saarlandes, Campus Saarbrücken Leistung Technische Ausrüstung Anl.-Gr. 1-3, 7+8
Projektbeschreibung: Die Staatliche Hochbaubehörde des Saarlandes plant die Sanierung des Hörsaal- und Seminargebäudes A 1 7 auf dem Campus der Universität Saarbrücken. Das Gebäude A1 7 wurde 1962 von den Architekten Albert Dietz, Bernhard Grothe und Rolf Heinz Lamour als Hörsaal- und Seminargebäude der Biologie erbaut. Es erhielt 1973 den Architekturpreis des BDA und steht heute als Einzeldenkmal unter Schutz. Es handelt sich um ein 2-geschossiges, freistehendes Gebäude mit einer Grundfläche von rd. 40 x 40 m. Das Gebäude liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur ebenfalls denkmalgeschützten Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek und grenzt an die Parkanlage des ehemaligen Botanischen Gartens. Aufgrund der Hanglage ist das Gebäude über Zugänge ebenerdig sowohl vom ehemaligen Botanischen Garten im Osten als auch von der Campus-Erschließungsstraße im Westen zugänglich. Die beiden Geschosse sind über eine offene, einläufige Treppe im Foyer miteinander verbunden, jedoch nicht intern barrierefrei erreichbar. Aufgrund der Hochschulnutzung ist das Gebäude als Sonderbau einzustufen. Da Hörsaal- und Seminarräume für deutlich mehr als 200 Personen gleichzeitig zur Verfügung stehen, ist die VersammlungsstättenVO anzuwenden. Die wesentlichen Funktionsbereiche sind: - Hörsaal 352 Sitzplätze bei ansteigendem Gestühl - Seminarräume mit insgesamt rd. 470 m² - großzügiges Foyer EG mit rd. 730m2 Abgesehen von den nachträglich eingebauten Raumtrennwänden im Foyer des Hörsaals befindet sich das Gebäude nahezu unverändert im ursprünglichen Bauzustand und lässt einen erheblichen Sanierungsstau erkennen. Gestaltgebend ist die stark profilierte Fassade aus Beton-Fertigteilplatten, deren Schädigung weit vorangeschritten ist, so dass eine Erneuerung erforderlich wird. Eine statische Überprüfung des Dachtragwerks aus Stahlfachwerkbindern als Flachdachkonstruktion hat ergeben, dass der Ausnutzungsgrad bereits bei rd. 90% liegt, so dass im jetzigen Zustand keine zusätzlichen Lasten wie z.B. PV-Module aufgenommen werden können. Die technische Gebäudeausstattung stammt zu großen Teilen aus der Erbauungszeit, ist nicht mehr zeitgemäß und weist erhebliche Mängel auf, so dass eine komplette Erneuerung erforderlich wird. Aufgrund aktueller Anforderungen an eine zeitgemäße Gebäudetechnik sind zusätzliche Technikflächen erforderlich, die nicht in das bestehende Gebäude integriert werden können und über eine denkmalverträgliche Gebäudeerweiterung sicher zu stellen sind. Für die Anlagengruppe Abwasser-, Wasser-, Gasanlage sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: die vorh. sanitären Anlagen werden in Gänze demontiert und neu errichtet. Nach einer punktuellen Zustandsfeststellung der Abwasser-Bestandskanäle wurde festgestellt, dass die Abwasserkanäle unterhalb der Bodenplatte erneuert werden müssen. Die Wärmeversorgung erfolgt über das Fernwärmenetz der Universität; die im Gebäude vorhandenen Anlagen werden in Gänze demontiert und den aktuellen Anforderungen entsprechend neu aufgebaut. Die raumlufttechnischen Anlagen müssen inklusive Kanalnetz sowie Mess- und Regeltechnik komplett erneuert werden. Die Anlagen sollen mit einer adiabatischen Verdunstungskühlung ausgestattet werden. Die Sanierungsvariante soll die Umsetzung des Raumprogrammes beinhalten sowie die Komplettsanierung der Gebäudehüllflächen, die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und den Einsatz regenerativer Energien wie Photovoltaik. Für die energetische Optimierung soll als Zielgröße mindestens der GEG Standard erreicht werden. +++ Leistungsumfang: Vergeben werden die Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 1-3+7+8 gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 2-9. In parallelen Verfahren werden zudem die Leistungen der Objektplanung Gebäude und der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 4-6 vergeben. +++ Projektzeitraum: Beginn Planung ab IV. Quartal 2026 bis Ende ca. II. Quartal 2028 einschl. haushalts- und baurechtlicher Genehmigungen. Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergaben ab III. Quartal 2028; Beginn Bauphase ab ca. I. Quartal 2029; Dauer rd. 24 Monate. +++ Projektkosten Folgende anrechenbare Kosten sind geschätzt für die Anlagegruppe 1 mit 372.316,92 € netto, für die Anlagengruppe 2 mit 930.040,45 € netto, für die Anlagengruppe 3 1.989.103,34 € netto und für die Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation - mit 58.537,82 € netto. In der Anlagegruppe 7 - nutzungsspezifische Anlagen - sind lediglich die Kosten für Handfeuerlöscher mit 4.878,15 € netto berücksichtig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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