S95510/149-Dion7/2024, 9500 Villach, Obere Fellacher Straße 60, HENSEL Kaserne, Neuerrichtung Großkaserne VILLACH, Generalunternehmerleistungen
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist, den im Zuge des Vergabeverfahrens ermittelten Bestbieter mit der Erbringung von Generalunternehmerleistungen für die Neuerrichtung der Großkaserne Villach zu beauftragen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Errichtung der Großkaserne Villach inklusive sämtlicher infrastru...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist, den im Zuge des Vergabeverfahrens ermittelten Bestbieter mit der Erbringung von Generalunternehmerleistungen für die Neuerrichtung der Großkaserne Villach zu beauftragen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Errichtung der Großkaserne Villach inklusive sämtlicher infrastruktureller Maßnahm...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BMLV/Direktion 7 - Infrastruktur
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist, den im Zuge des Vergabeverfahrens ermittelten Bestbieter mit der Erbringung von Generalunternehmerleistungen für die Neuerrichtung der Großkaserne Villach zu beauftragen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Errichtung der Großkaserne Villach inklusive sämtlicher infrastruktureller Maßnahmen, die im Leistungsverzeichnis, welches den Bietern in der 2. Stufe zur Verfügung gestellt wird, enthalten sein werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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4- BMLV/Direktion 7 - Infrastruktur
S95510/149-Dion7/2024, 9500 Villach, Obere Fellacher Straße 60, HENSEL Kaserne, Neuerrichtung Großkaserne VILLACH, Generalunternehmerleistungen
Vergabe von Generalunternehmerleistungen für die Neuerrichtung der Großkaserne Villach in der Oberen Fellacher Straße 60. Der Auftrag umfasst die vollständige Errichtung der Kaserne inklusive sämtlicher infrastruktureller Maßnahmen gemäß dem Leistungsverzeichnis, das in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens bereitgestellt wird.
- WIGEBA Wiener Gemeindewohnungs Baugesellschaft m.b.H.Wien
WIGEBA – 1220 Wien, Melangasse 1A, Eipeldauerstraße 31 - Generalunternehmerleistungen
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens war, den im Zuge des Vergabeverfahrens ermittelten Bestbieter mit der Erbringung von Generalunternehmerleistungen zur Durchführung von Abbrucharbeiten sowie der Errichtung der Wohnhausanlage mit insgesamt 114 Wohnungen sowie einer Tiefgarage in Deckelbauweise mit Sportplatz, sowie optional mit der daran anschließenden Wartung und Instandhaltung des fertiggestellten Gebäudes zu beauftragen.
- Magistrat der Stadt Steinbach im TaunusFrist: 27. Mai
Vergabe Ingenieurleistungen zum Ausbau der Straßen "Bornhohl", "Freier Platz", "Altkönigstraße" und "Kirchgasse"
Die Stadt Steinbach (Taunus) plant in der Kernstadt eine der zentralen städtebaulichen Maßnahmen. Hierbei sollen die Straßen „Bornhohl“, „Altkönigstraße“, „Kirchgasse“ und der „Freier Platz“ grundhaft erneuert werden. Bei den im Zuge dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Ingenieurleistungen zur Gestaltung und Planung der öffentlichen Verkehrsflächen wird der Aufenthaltsqualität im Bereich „Freier Platz“ / „Bornhohl“ / „Kirchgasse“ als einem der wesentlichen Orte der Stadt zentrale Bedeutung zugemessen, die sich auch in der Gestaltung der Verkehrsflächen, Bauten, Stadtmobiliar, Beleuchtung und Grünelementen wiederfinden soll. Die Verkehrsflächen müssen barrierefrei und gestalterisch anspruchsvoll geplant werden. Im Bereich des „Freien Platzes“ soll eine Offenlegung des „Steinbachs“ erfolgen, die gestalterisch Berücksichtigung finden muss. Im Gewerk der Ingenieurbauwerke ist eine Sanierung vorhandener Schadstellen an der Kanalisation im Ausbaubereich (Hauptkanäle) sowie defekter Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich erforderlich. Weiterhin soll ein neuer Regenwasserkanal in der „Bornhohl“ vom „Freien Platz“ bis zur Altkönigstraße“ geplant und nebst der neuen Hausanschlüsse und Anschlussleitungen hergestellt werden. Für den Hauptkanal sind auf Grundlage zur Verfügung gestellter Sanierungskonzepte konkrete Maßnahme zu planen, auszuschreiben und die bauliche Umsetzung ist zu überwachen. Für die Anschlussleitungen (SSK und Kanal-Hausanschlüsse) sind anhand der TV-Untersuchungsergebnisse Sanierungskonzepte durch den AN zu erstellen und die Beseitigung der Mängel im öffentlichen Verkehrsraum ist ebenfalls zu planen, auszuschreiben und die Umsetzung zu überwachen. Für die neuen bzw. umgebauten Kanäle und Anschlussleitungen ist ein Bestandsplan zu erstellen inklusive erforderlicher Vermessungsleistungen. Die Stadt Steinbach (Taunus) möchte im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Planungsbüro auswählen, das im Rahmen eines lösungsoffenen Planungsprozesses unter Beachtung der Rahmenbedingungen das bestmögliche Ergebnis erzielt. Hierbei werden Lösungen erwartet, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und bestenfalls ein funktionales, wirtschaftliches und gestalterisches Optimum erzielen. Seitens der Stadt Steinbach (Taunus) werden die gesamten Leistungen des Straßenbaus den Verkehrsanlagen zugeordnet. Weiterhin sind Bestandteile der anzubietenden Leistungen die Erstellung eines Trassensummenplans mit Darstellung aller vorhandenen und geplanten Leitungen in Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Versorgungsträgern, die Erstellung von Umleitungs-, Beschilderungs- und Markierungsplänen für alle Bauzustände sowie den Endzustand in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Stadt Steinbach (Taunus). Hierbei ist für den Trassensummenplan und die Verkehrsführungspläne zu beachten, dass die Ausführung der Maßnahme in 2 Abschnitten (2 separate Ausschreibungen) vorgesehen ist und in den beiden Abschnitten aufgrund von Zwangspunkten in der Verkehrsführung Unterabschnitte in der Abwicklung gebildet werden müssen. Für die Planung und Kommunikation sollen hochwertige 3D-Visualisierungen erstellt werden. Ziel ist eine realitätsnahe, zugleich abstrahierte Darstellung des Ausbaubereichs zur Verwendung in Öffentlichkeitsarbeit, politischen Gremien und Präsentationen. Verkehrsanlagen Von den in der HOAI geregelten Leistungen sollen Ingenieurleistungen im Gewerk der Verkehrsanlagen LP 1 – 3, 5 + 6 gem. § 47 HOAI 2021 beauftragt werden. Die Planungsleistung wird stufenweise beauftragt. Im ersten Schritt werden die LP 1 - 3 im Gewerk der Verkehrsanlagen, die Erstellung des Trassensummenplanes sowie die zugehörigen Visualisierungen und die Beschilderungs-, Markierungs- und Umleitungspläne beauftragt. Nach Zustimmung des Magistrats der Stadt Steinbach (Taunus) zur Planung und der notwendigen Gremienbeschlüsse ist vorgesehen die vertraglich optional vorgesehenen, weiterführenden Leistungsphasen inkl. der örtlichen Bauüberwachung zu beauftragen. Hierbei sind die Planungsarbeiten neben den Konzeptgesprächen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden auch mit den Belangen der Versorgungsträger abzustimmen. Die Trassen der Versorgungsleitungen sind in die Ausführungspläne zu übernehmen. Bestandteil dieser Honoraranfrage ist auch die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zur LP 8 Bauoberleitung gem. dem Leistungsbild gemäß Anlage 13 HOAI 2021. Für das Angebot ist für das gesamte Gewerk mit anrechenbaren Herstellkosten in Höhe von 3.600.000,- € (netto) zu rechnen. Ingenieurbauwerke Bei den notwendigen Ingenieurleistungen der Leistungsphase 1-3, 5 und 6 sollen alle Grundleistungen gem. § 43 HOAI 2021 sowie die örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung zur LP 8) gem. Anlage 12 LP 8 HOAI 2021 erbracht werden. Ebenso die Erstellung der Sanierungskonzepte für die Anschlussleitungen. Im Gewerk der Ingenieurbauwerke (Entwässerung) ist gemäß der Gesamthydraulik für die Stadt Steinbach (Taunus) die Neuerrichtung eines RW-Kanals auf einer Länge von ca. 240 m sowie die Neuerrichtung eines MW-Kanals auf einer Länge von ca. 195 m vorgesehen. An den Regenwasserkanal sind neue Hausanschlüsse auf die angrenzenden Grundstücke zu planen bzw. die neuen SSK sowie vorhandene Dachrinnen sollen an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Für die vorhandenen Hauptkanäle liegen die Sanierungskonzepte vor. Diese werden dem AN übergeben. Für die Anschlussleitungen sind entsprechende Sanierungskonzepte vom AN zu erstellen und anzubieten. Die zugehörigen TV-Untersuchungsergebnisse werden dem AN übergeben. Es werden ca. 160 Anschlussleitungen mit einer mittleren Länge von 8 m befahren. Für das Angebot ist für das gesamte Gewerk vorab mit anrechenbaren Herstellkosten in Höhe von 1.450.000,- € (netto) inkl. der Herstellung der neuen RW-Kanal-Anschlussleitungen zu rechnen. Davon entfallen auf die Sanierung des Hauptkanals sowie der Anschlussleitungen in offener Bauweise ca. 520.000,- € (netto).
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BMLV/Direktion 7 - Infrastruktur.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.