RV Neuanschaffung Unterrichtsmittel Sport
Rahmenvertrag über den Kauf von Sportkleingeräten und Unterrichtsmitteln für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Dresden. Der Umfang umfasst maximal 2550 Stück diverse Sportgeräte. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Lieferung erfolgt an verschiedene Schulen im Stadtgebiet Dresden gemäß den jeweiligen Einzelbe...
Angebotsfrist:06. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag über den Kauf von Sportkleingeräten und Unterrichtsmitteln für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Dresden. Der Umfang umfasst maximal 2550 Stück diverse Sportgeräte. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Lieferung erfolgt an verschiedene Schulen im Stadtgebiet Dresden gemäß den jeweiligen Einzelbeauftragungen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Dresden
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: 06. Mai 2026
- Thema: Sportgeräte
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag über den Kauf von Sportkleingeräten und Unterrichtsmitteln für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Dresden. Der Umfang umfasst maximal 2550 Stück diverse Sportgeräte. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Lieferung erfolgt an verschiedene Schulen im Stadtgebiet Dresden gemäß den jeweiligen Einzelbeauftragungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvertrag für die Lieferung von max. 458.109 Stück Schulformularen für alle kommunalen Schulen der Landeshauptstadt Dresden. Laufzeit: 24 Monate, vom 01.06.2026 bis 31.05.2028. Ort der Leistung: jeweils auftragsauslösende Schule. Ausschließlich elektronische Angebote über evergabe.de. Losweise Vergabe: Nein. Nebenangebote nicht zugelassen.
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Die BWI GmbH plant den Abschluss eines Rahmenvertrags über Microsoft-Softwarelizenzen sowie Pflege- und Supportleistungen (Software Assurance). Das Auftragsvolumen beträgt bis zu 438.893.340,00 EUR (netto), mit einer maximalen Obergrenze von 658.340.010,00 EUR (netto). Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. VSVgV.
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Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2025-4045-00008 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für Schulen Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zvb-vol@dresden.de Internet-Adresse: https://www.dresden.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2025-4045-00008; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvereinbarung Reparatur und Montage von Sportgeräten für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Dresden.. Menge und Umfang: Maximal 400 Reparaturaufträge von Schulsportgeräten an 150 Schulsporthallen der Landeshauptstadt Dresden, Laufzeit der RV 4 Jahre Ort der Leistung: Die genaue Anschrift der jeweiligen Schulsporthalle wird mit den Einzelaufträgen bekannt gegeben. Alle Lieferorte befinden sich im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Postleitzahl: e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026 Ende: 31.05.2030 Bemerkung zur Lieferfrist: Der Vertrag ist vom 01.06.2026 bis 31.05.2028 festgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2030. h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: (via https://www.evergabe.de) Landeshauptstadt Dresden Zentrales Vergabebüro PF 120020 01001 Dresden i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.04.2026 15:00 Ablauf der Bindefrist: 29.05.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet. k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Angaben zum Unternehmen Angaben zur Präqualifizierung (falls vorhanden) Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung Erklärung zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer Erklärung zur Eintragung in Handelsregister Erklärung zu Umsätzen Angaben zur Haftpflichtversicherung Angaben zu geeigneten Referenzen Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 16 Absatz 4 und 5 VOL/A sowie § 2 Absatz 1 VOL/A m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Sporteinrichtungen/ Sportgeräte/ Freizeitartikel
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Open-House-Rabattverträge 2026-07
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.06.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 31.05.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
- Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, VergabemanagementFrist: 21. Apr.
Rahmenvereinbarung Wohnen in München / SoWon 25
Leistungsgegenstand sind Serviceleistungen für die in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beschriebene Individualsoftware "Wohnen in München" (WIM), für das Onlineportal von WIM, "SozialesWohnenOnline" (SoWon), die zu SoWon und WIM gehörenden EAIs sowie für neu zu entwickelnde Module, mit denen der Auftraggeber schrittweise die Software WIM ablösen wird. Die Vertragsparteien schließen eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von vier Jahren (48 Monate) mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Hauptbestandteil sind Pflegeleistungen auf werkvertraglicher Basis. Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung (Abruf) durch den Auftraggeber. Gegenstand der Einzelabrufe können sowohl Werkleistungen als auch Dienstleistungen sein. Der Auftraggeber geht derzeit von folgender geschätzter Bedarfsmenge (Schätzmenge), auf vier Jahre gerechnet, aus: - Dienst-/Beratungs-/Unterstützungsleistungen: ca. 8.000 Personenstunden / pro Jahr Insgesamt ergibt sich damit ein Bedarf von ca. 32.000 Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit von vier Jahren. Davon werden mindestens 19.200 Personenstunden abgenommen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 5.000.000,- Euro zzgl. USt.. Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die Leistungen erstrecken sich über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Dresden.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.