RV Mietservice und Reinigung von Schmutzfangmatten in Kindertageseinrichtungen
Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Bzgl. der Einreichung von Nachweisen bzw. Eigenerklärungen verweisen wir auf den Punkt 'Eignungskriterien' dieser Bekanntmachung.
Angebotsfrist:12. Januar 2026(abgelaufen)