RV Chatbots für Kommunen & Landkreise
Über die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung sollen Kommunen und Landkreisen (insbesondere in Baden-Württemberg, aber auch deutschlandweit) mehrere KI-Assistenten in Form von Chatbots als Software-as-a-Service (SaaS) aus der Cloud zur Verfügung gestellt werden, die ein Datenschutzniveau entsprechend der DSGVO gewährleis...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Über die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung sollen Kommunen und Landkreisen (insbesondere in Baden-Württemberg, aber auch deutschlandweit) mehrere KI-Assistenten in Form von Chatbots als Software-as-a-Service (SaaS) aus der Cloud zur Verfügung gestellt werden, die ein Datenschutzniveau entsprechend der DSGVO gewährleisten.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: civillent GmbH
- Veröffentlicht: 14. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Über die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung sollen Kommunen und Landkreisen (insbesondere in Baden-Württemberg, aber auch deutschlandweit) mehrere KI-Assistenten in Form von Chatbots als Software-as-a-Service (SaaS) aus der Cloud zur Verfügung gestellt werden, die ein Datenschutzniveau entsprechend der DSGVO gewährleisten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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9- civillent GmbH
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- civillent GmbH
RV Chatbots für Kommunen & Landkreise
Über die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung sollen Kommunen und Landkreisen (insbesondere in Baden-Württemberg, aber auch deutschlandweit) mehrere KI-Assistenten in Form von Chatbots als Software-as-a-Service (SaaS) aus der Cloud zur Verfügung gestellt werden, die ein Datenschutzniveau entsprechend der DSGVO gewährleisten.
- Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-WürttembergStuttgart
Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. In ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 2026) haben die Parteien der baden-württembergischen Landesregierung vereinbart, die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch Sammelausschreibungen und modulare Einheitsausschreibungen zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufwände reduziert, Beschaffungskosten durch Bündelungen gesenkt und die übergreifende Ausbildung mittels einheitlicher Fahrzeuge und Geräte verbessert werden. Die Umsetzung des oben genannten Koalitionsvorhabens erfolgt im Zuge einer Novellierung der ZFeuVwV ab dem Jahr 2025. Die ZFeuVwV sieht die landeseinheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über eine Sammelbeschaffung anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der jetzigen Sammelbeschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Umsetzung dieser Vorgaben durch die verfahrensgegenständliche Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Es wurden für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 69 Feuerwehfahrzeuge in einer gesonderten Ausschreibung beschafft. Mit dieser Ausschreibung soll nun für diese Feuerwehrfahrzeuge die feuerwehrtechnische Beladung beschafft werden. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Beladung werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an die auftragsgegenständlichen Beladungen der Feuerwehrfahrzeuge (LF 10) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 4 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt.
- Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-WürttembergStuttgart
Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (TSF-W 2026)
Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. Die ZFeuVwV sieht die Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der Gemeinsamen Beschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Gemeinsame Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Hierzu wird mit Zuschlag in diesem Vergabeverfahren mit den hieran beteiligten Kommunen jeweils ein eigener Liefervertrag über die Lieferung des verfahrensgegenständlichen TSF-W geschlossen. Es werden im Rahmen dieser Ausschreibung für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 49 Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser beschafft. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Fahrzeuge werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere der VG-Nr. 2 „Leistungsverzeichnis“, in dem die spezifischen Anforderungen an das Fahrgestell und den Aufbau der auftragsgegenständlichen Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) dargelegt werden, sowie der VG-Nr. 3 „Liefervertrag“, der die vertraglichen Regelungen für die Auftragserbringung enthält, ergänzt. Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau TSF-W sowie die dazugehörige Tragkraftspritze. Die feuerwehrtechnische Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen werden Fahrgestell, Aufbau und Tragkraftspritze zu einem Auftrag zusammengefasst (s. u.a. Fachempfehlung DFV Nr. 1 vom 11.08.2017, Hinweise zur Losaufteilung des Bayer. Innenministeriums vom 20.04.2018).
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWFrist: 27. Mai
RV zur Erbringung von KI- Forschungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Einsatzevaluation für alle Behörden im gesamten Ressort des Finanzministeriums des Landes NRW
Die zu erbringende Leistung besteht aus der Managementberatung im KI- und dem eventuell mit der Lösung verbundenem RPA-Umfeld im Hinblick auf technologische Trends in Ihrer möglichen Bedeutung für den Einsatz in der Finanzverwaltung des Landes NRW und insbesondere in der Beratung zur Umsetzung von Projekten sowie der Implementierung, der Tests und der Dokumentation von zu erstellenden Prototypen in Zusammenarbeit mit Entwicklern, der Produktion und den weiteren Fachseiten des jeweiligen Auftraggebers im Ressort. Zudem ist in Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich, bei der Einführung in den Produktionsbetrieb zu unterstützen. Die Umsetzung ist in einem agilen Vorgehen geplant, wobei eine ständige Absprache und Evaluierung der Teilergebnisse mit dem Fachpersonal des Auftraggebers stattfindet. Die zu entwickelnden Lösungen müssen On-Premise-Lösungen sein, die keine Public-Cloud-Services und keine Software-as-a-Service Bestandteile von Drittanbietern beinhaltet. Der Aufbau und Betrieb der Lösungen in oder durch Nutzung einer "Private-Cloud" hingegen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftrag umfasst zusammengefasst die Ideenentwicklung, Konzeption, prototypische Entwicklung, Implementierung und Evaluierung innovativer KI basierter Lösungen. Die Leistungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, neuartige KI-Methoden zu identifizieren, zu entwickeln und in produktionsnahe Umgebungen zu überführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: 2.1 Ideen und Konzeptentwicklung - Identifikation neuer KI-Ansätze, die über den Stand der Technik hinausgehen - Bewertung aktueller Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit - Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzeptpapiere 2.2 Forschungsnahe Prototypenentwicklung - Entwicklung experimenteller KI-Modelle unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse - Durchführung explorativer Experimente, inkl. Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik - Vergleich verschiedener Modellarchitekturen anhand wissenschaftlicher Kriterien 2.3 Implementierung und Integration - Überführung geeigneter Prototypen in produktionsnahe Softwarekomponenten - Entwicklung von Schnittstellen, Pipelines und Evaluationsmechanismen - Durchführung von Robustheits-, Bias- und Performanceanalysen 2.4 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse - Regelmäßige Berichte zu relevanten Forschungstrends - Ableitung von Handlungsempfehlungen aus internationalen Publikationen - Durchführung von Workshops zur Vermittlung aktueller KI-Forschung Die Auftragsforschungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) für die Finanzverwaltung des Landes NRW umfasst ein breites Spektrum - von Verwaltung über Sicherheit bis hin zu strategischer Prozessoptimierung (es folgt eine nicht abschließende Aufzählung von möglichen Schwerpunktthemen und Beispielthemen): Automatisierung & Prozessoptimierung - Entwicklung von KI-gestützten Workflows zur Bearbeitung von Bürgeranfragen (z.?B. Chatbots, Dokumentenklassifikation) - Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Anträgen sowohl des Bürgers als auch verwaltungsintern - KI-basierte Prozessanalyse zur Identifikation ineffizienter Abläufe - Simulation und Design neuer Verwaltungsprozesse mit KI-gestützten Modellen - Entwicklung von KI-gestützten RPA-Automationen zur Entlastung der Mitarbeitenden bei manuellen Prozessen und Tätigkeiten sowie zur Unterstützung der Voll-Maschinellen-Veranlagung (VMV) im dezentralen Bereich - KI- Agentensysteme als Unterstützung einer Bürgerhotline - KI-Agenten für das Intranet - KI gestützte Suche im Intranet Cybersecurity & Datenschutz - Entwicklung von KI-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.?B. Anomalieerkennung in Netzwerken) - Forschung zu datenschutzkonformen KI-Modellen (z.?B. Federated Learning, Differential Privacy) - Risikoanalyse von KI-Anwendungen gemäß EU-KI-Verordnung - Auftragsforschung zur sicheren Nutzung generativer KI in Behörden Qualitätssicherung & Betriebsstabilität - KI-gestützte Monitoring-Systeme zur Überwachung von IT-Infrastrukturen - Prognosemodelle zur Vorhersage von Systemausfällen oder Wartungsbedarf - Validierung und Auditierung von KI-Modellen hinsichtlich Fairness, Robustheit und Transparenz Datenanalyse & Prognose - Entwicklung von Prognosemodellen für Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsströme oder Energiebedarf in Bezug auf Steuerprognosen (Einnahmen, Ausfälle, Verschiebungen) - KI-basierte Analyse öffentlicher Daten zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse - Forschung zu semantischer Datenverknüpfung und Ontologien für Verwaltungsdaten Sprachverarbeitung & Dokumentenanalyse - Automatisierte Extraktion von Informationen aus Gesetzestexten, Bescheiden oder Gutachten - Entwicklung von KI-Systemen zur Übersetzung und barrierefreien Kommunikation im Einsatzbereich der Finanzverwaltung - Forschung zu KI-gestützter Textgenerierung für Verwaltungsakte Ethik, Recht & Governance - Auftragsstudien zur ethischen Bewertung von KI-Einsatz in der Verwaltung - Unterstützung bei der vergaberechtlich konformen Beschaffung von KI-Systemen - Entwicklung von Leitlinien, Compliance und Governance-Modellen für den behördlichen KI-Einsatz - Forschung zu Akzeptanz und Vertrauen in KI-Systeme bei Bürger:innen und Mitarbeitenden Spezialanwendungen - KI-basierte Betrugserkennung - Einsatz von KI zur Optimierung von Notfallmanagement und Krisenreaktion - Entwicklung von KI-Agenten zur Unterstützung interner Schulungen und Wissensmanagement Fraud Detection / Risikosysteme - KI-basierte Klassifikationsmodelle zur Verbesserung, Optimierung und Entlastung der Mitarbeitenden der FV erstellten - KI-basierte Fallauswahl für Prüfungszwecke - KI-basierte Klassifikationsmodelle für die Aufdeckung von Steuerbetrug Ausgeschrieben wird eine Auftragsforschung / Beratungsleistung mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis zum 30.08.2030. In diesem Zeitraum soll ein Pool von 4 Personen vorgehalten werden, um die Abrufzeiten und die
- Gemeinde Salem
Gemeinde Salem - Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Salem nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Gemeinde Salem beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL") vom 26.04.2021 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") vom 15.09.2020 sowie durch eine bereits beantragte und noch nicht gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "Grauen Flecken" in der Gemeinde Salem über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende Breitbandinfrastruktur auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung zu planen, errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu markt-üblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle nicht ausreichend versorgte Teilnehmer zu gewährleisten. Zudem erklärt sich der Konzessionsnehmer bereit, an interessierte Drittanbieter entsprechende Dienstleistungen (u.a. Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie auch Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) bereitzustellen. Diese Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb eine zuverlässige Versorgung aller nicht ausreichend versorgten Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss hierzu alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen zur Netzplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass der Tiefbauanteil minimiert wird. In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Verlegearten sind im Netzplankonzept detailliert darzustellen und im Auftragsfalle mit dem zuständigen Wegebaulastträger abzustimmen. Erforderliche Zustimmungen sind bei diesem im Einzelfall einzuholen. Zudem sollen neue Trassenabschnitte möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet werden. Die Lage und Verlegeart der geplanten Trassen sind in Form von Karten und georeferenzierten GIS-Daten darzustellen.
- ARBERLANDKliniken Kommunalunternehmen
Ausschreibung zur Beschaffung von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen
Die ARBERLANDKliniken sind ein selbständiges Kommunalunternehmen im Bayerischen Wald. Mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach wird die Grund-, Regel so-wie Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und Umland sichergestellt. Derzeit beschäftigt der Auftraggeber ca. 1.100 Mitarbeitende. Für die Bevölkerung in der Region bieten die Standorte des Auftraggebers eine innovative und umfassende medizinische Versorgung. Die ARBERLANDKlinik Zwiesel ist von der Allgemeinen Ortskrankenkasse Regen bereits 1929 in Betrieb gegangen, wobei im Jahr 1964 der Landkreis Regen die Verantwortung für den Klinikstandort übernahm. Die ARBERLANDKlinik Viechtach wurde 1984 neu er-baut. Seit 2013 steht eine Grundsanierung in mehreren Bauabschnitten an. Im Juli 2017 konnte bereits der zweite Bauabschnitt mit dem 600 Quadratmeter großen Anbau für die internistische Funktionsdiagnostik mit EKG, Endoskopie und Ultraschall fertiggestellt werden. Der dritte Bauabschnitt mit der Sanierung des OP-Bereichs, Röntgen, Verwaltung und Eingangshalle ist nahezu fertig gestellt. Im März 2023 wurde mit dem vierten Bauabschnitt, welcher die Modernisierung der Pflegestationen sowie Physiotherapie, Küche, Technik und Logistik umfasst, begonnen. Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung Installation und Inbetriebnahme von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen ausgeschrieben. Dabei sollen derzeit in den Klinikstandorten vorhandenen Geräte durch neue Geräte ersetzt werden sowie einzelne Stationen neu ausgestattet werden. Ziel ist es die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten durch moderne und zuverlässige Geräte zur Erfassung und Überwachung zentraler Vitalparameter weiter zu optimieren. Gefordert wird ein ganzheitliches Monitoringkonzept mit einheitlicher, intuitiver Bedienung, Möglichkeit zur zentralen Patientenüberwachung, welches überwachungspflichtige Patienten über die gesamte Verweildauer begleitet. Die Rahmenvereinbarung umfasst die nachfolgenden wesentlichen Leistungsgegenstände, wobei die Monitore flexibel einsetzbar und eine einfache, schnelle und präzise Mes-sung gewährleisten sollen. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen des Auftragnehmers zählen u.a.: • Lieferung der Monitoring-Systeme nebst Zubehör • Installation sowie Inbetriebnahme der Monitoringsysteme nebst Zubehör an den Klinikstandorten und auf den jeweiligen Stationen • Service- und Wartungsleistungen Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte kann der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 sowie dem Anforderungs- und Kriterienkatalog als Anlage 2 des Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) entnommen werden. Für den Abruf von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung gelten für den abrufberechtigten Auftraggeber die im Leistungsverzeichnis hinterlegten Höchst- und Mindestabnahmemengen.
- Leitung Finanzen
Bereitstellung Lizenzen PDF- und Bildbearbeitungs- und Layoutsoftware
Nationale Ausschreibung nach UVgO Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Leitung Finanzen Collegienstraße 54 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefonnummer: +49 3491-4203-111 E-Mail: vergabe@luthermuseen.de Faxnummer: +49 3491-4203-270 Internet: www.luthermuseen.de 2. Vergabeverfahren Verhandlungsvergabe Rechtsrahmen: UVgO 3. Auftragsgegenstand: Bereitstellung Lizenzen PDF- und Bildbearbeitungs- und Layoutsoftware 4. Ort der Ausführung Lutherstadt Wittenberg 5. Art und voraussichtlicher : Gegenstand der Beschaffung ist eine cloudbasierte Softwarelösung zur professionellen Erstellung, Bearbeitung, Verwaltung und Bearbeitung von Fotos, Bildern, Grafiken und sonstigen Medieninhalten (u.a. Bildbearbeitung, Layout, Animation, Vektorgrafiken, PDF-Bearbeitung, Prüfen von Barrierefreiheit und elektronische Signaturen, KI-Unterstützung bei der Bildbearbeitung) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Museumsbetriebe. Hierfür wird eine Software gesucht, die diese verschiedenen Arbeitsbereiche (Bildbearbeitung mit KI-Unterstützung, Vektorgrafiken, Layout, PDF-Bearbeitung) miteinander verknüpft und folgende Anforderungen erfüllt: cloudbasierte Software: automatisierte Verteilung von Software und Updates. Neue Funktionen, Sicherheits-Patches und Kompatibilitätsupdates stehen unmittelbar nach Veröffentlichung zur Verfügung, ohne dass lokale Installationen manuell gepflegt werden müssen cloudbasierte Nutzerverwaltung, mit der Lizenzen bedarfsgerecht zugewiesen, erweitert oder reduziert werden können. Möglichkeit der Zuweisung von Lizenzen an einzelne Nutzer und Nachverfolgung von Nutzungen. Cloudspeicherung mit der Möglichkeit der Geräteübergreifende Nutzung der Lizenz und Daten•Nahtlose Zusammenarbeit von mehreren Nutzern mit der Möglichkeit gemeinsam Daten und Projekte zu teilen und zu bearbeiten Versions- und Änderungsverfolgung •Unterstützung von Farbmanagement (RGB, CMYK) Vollgültige Möglichkeit, indd-Dateien (Indesign) ohne Informationsverluste zu öffnen und zu bearbeiten•Möglichkeit der Integration externer Schriften und Medien •Beachten der aktuelle Sicherheits- und Datenschutzanforderungen der BRD (z. B. nach ISO-Standards oder DSGVO). 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: 31.05.2027 Dauer der Leistung: einmalig ggf. Beginn der Ausführung: 01.06.2026 7. Sonstiges: Anwendung "Bildbearbeitung" Professionelle, nicht-destruktive Bearbeitung von Rasterbildern mit Farbmanagement (RGB/CMYK) Cloudbasierte Nutzung mit synchronisierten Einstellungen und Bibliotheken Verlustfreies Öffnen, Bearbeiten und Export gängiger Formate für Druck und Web KI-gestützte Funktionen Anwendung "Layout- und Satzprogramm" Layout mehrseitiger Dokumente mit Musterseiten, Formaten, Tabellen und Objektstilen Farbmanagement und Erstellung druckfertiger Dateien Verlustfreies Arbeiten mit INDD-Dateien PDF-Funktionen inkl. Erstellen, Bearbeiten, Kommentieren und Signieren Elektronische Signaturen, Schwärzung, Barrierefreiheit und Preflight Cloudintegration mit Zusammenarbeit, Versionierung und Lizenzverwaltung Anwendung "Fotoverwaltung und -entwicklung" RAW-Entwicklung, Farb- und Belichtungskorrektur, Rauschreduzierung sowie Katalogisierung Cloud-Synchronisation von Katalogen und Bearbeitungen Workflows für Auswahl, Stapelbearbeitung und Export (Web, Druck, Social Media) Anwendung "Webbasierte Content-Erstellung" Browserbasierte Erstellung von Grafiken, Social Media, Präsentationen und Videos mit Vorlagen Echtzeit-Zusammenarbeit, Freigaben und Rollenrechte Zentrale Verwaltung und Nutzung von Assets im Cloud-System Sofern Interesse besteht, wird um Rückmeldung per Email an vergabe@luthermuseen.de bis spätestens zum 07.05.2026 gebeten. Im Anschluss erfolgt eine Verhandlungsvergabe. Entsprechende Angebotsaufforderung zzgl. weiterführender Informationen zum Verfahren werden Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nachdem Preis(100 % Gewichtung). Näheres hierzu mit Angebotsaufforderung. Die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Software
- Solestadt Bad DürrenbergFrist: 09. Juni
Einbau eines Klappschotts an der Eingangstür zum Mehrzweckraum Siedlungsgrundschule - allgemeine Bauleistungen
Kurzbeschreibung: Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg. Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“. Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert. Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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