Ruftaxi Birkenau: Linien 6980, 6987, 6988, 6989
Vergabe von Busverkehrsleistungen für die Linien 6980, 6987, 6988 und 6989 im Raum Birkenau. Der Leistungsumfang umfasst ca. 22.130 Besetztkilometer pro Jahr. Der Betrieb erfordert den Einsatz von zwei Fahrzeugen: ein PKW sowie ein Van mit Rollstuhlplatz.
Angebotsfrist:27. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Vergabe von Busverkehrsleistungen für die Linien 6980, 6987, 6988 und 6989 im Raum Birkenau. Der Leistungsumfang umfasst ca. 22.130 Besetztkilometer pro Jahr. Der Betrieb erfordert den Einsatz von zwei Fahrzeugen: ein PKW sowie ein Van mit Rollstuhlplatz.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Antidiskrtiminierungsstelle des Bundes
- Veröffentlicht: 23. März 2026
- Frist: 27. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe von Busverkehrsleistungen für die Linien 6980, 6987, 6988 und 6989 im Raum Birkenau. Der Leistungsumfang umfasst ca. 22.130 Besetztkilometer pro Jahr. Der Betrieb erfordert den Einsatz von zwei Fahrzeugen: ein PKW sowie ein Van mit Rollstuhlplatz.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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- Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
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Schulverkehr auf zwei Linien (525 und 528) im Raum Frankenberg/Burgwald. Betrieb ab Start mit 8 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse, 2 Standardgelenkbusse, Klasse M3 II). Leistungsumfang: ca. 272.125 Nutzwagenkilometer und ca. 7.139 Fahrplanstunden pro Jahr.
- Landkreis RegensburgRegensburgFrist: 08. Apr.
Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 115
Die GFN schreibt im Auftrag des Landkreises Regensburg Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf der Linie 115 aus. Das jährliche Leistungsvolumen beträgt insgesamt 37.640,7 km. Die Vergabe ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst 29.415 km pro Jahr, Los 2 umfasst 8.225,7 km pro Jahr. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Fahrplan.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026/2027
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: - Anpassungen der Stundenpläne, - sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, - kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. -Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. - Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen RechtsFrist: 19. Mai
Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen für die S-Bahn Stuttgart mit einer Restnutzungsdauer von mindestens 10 Jahren
Der Verband Region Stuttgart ("VRS") plant als Aufgabenträger des SPNV die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Der VRS wird dem Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU") einen Teil der Fahrzeugflotte bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich 56 bis 66 Fahrzeuge vom Typ ET 430 erwerben. Der VRS wird darüber hinaus Neufahrzeuge im sog. VRS-Eigentumsmodell beschaffen. Nach dem VRS-Eigentumsmodell beschafft der VRS vom EVU die für die Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge und verpachtet diese für die Dauer des Verkehrsvertrages an das EVU zurück. Um einen möglichst wirtschaftlichen Verkehr anbieten zu können, beabsichtigt der VRS, über die o. g. Gebrauchtfahrzeuge hinaus weitere Gebrauchtfahrzeuge für den Betrieb auf den Linien der S-Bahn Stuttgart zu beschaffen. Nach derzeitigem Stand benötigt der VRS mindestens 89 weitere Gebrauchtfahrzeuge - idealerweise vom TYP ET 430 - mit einer Restnutzungsdauer von ca. 10 bis 12 Jahren für den Betrieb ab voraussichtlich 2034. Der Auftragnehmer aus dem hier vorliegenden Verfahren wird dem VRS die Fahrzeuge veräußern. Zudem wird er - abhängig von den Verhandlungen - im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodell oder einem ähnlichen Modell verpflichtet sein, die Fahrzeuge für die Dauer von voraussichtlich 10 bis 12 Jahren instand zu halten und sicherzustellen, dass die Fahrzeuge für diese Dauer zum Einsatz auf den Linien der S-Bahn Stuttgart verfügbar sind. Die Fahrzeuge werden dem EVU zur Durchführung des Betriebs bereitgestellt. Darüber hinaus erwägt der VRS, den Auftragnehmer auch mit der Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der vom derzeitigen Betreiber zu erwerbenden voraussichtlich 56 bis 66 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zu beauftragen. Die Gebrauchtfahrzeuge sollen die nachfolgenden Grundanforderungen erfüllen: - Länge (über Kupplung): 68,3 m - Breite: 3,02 m - Höchstgeschwindigkeit: 140 km/h - 12 Fahrgasttüren pro Seite - Optimiert für einen Einstieg an Bahnsteigen mit 0,96 m Höhe - Stufenfreier Durchgang im Innenraum - Fahrzeugalter: Baujahr 2012 oder neuer - Sitzplatzanzahl 170, davon max. 25% Klappsitze - LST-Ausrüstung für den Einsatz im Netz der S-Bahn Stuttgart - ETCS-Ausrüstung - WLAN - Deckengondeln/Monitore zur Fahrgastinformation - Steckdosen für Fahrgäste - untereinander kuppelfähig
- Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen für die S-Bahn Stuttgart mit einer Restnutzungsdauer von mindestens 10 Jahren
Der Verband Region Stuttgart ("VRS") plant als Aufgabenträger des SPNV die Neuvergabe der Verkehrsdienstleistungen auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und ausgewählten Nebenbahnen. Der VRS wird dem Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU") einen Teil der Fahrzeugflotte bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich 56 bis 66 Fahrzeuge vom Typ ET 430 erwerben. Der VRS wird darüber hinaus Neufahrzeuge im sog. VRS-Eigentumsmodell beschaffen. Nach dem VRS-Eigentumsmodell beschafft der VRS vom EVU die für die Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge und verpachtet diese für die Dauer des Verkehrsvertrages an das EVU zurück. Um einen möglichst wirtschaftlichen Verkehr anbieten zu können, beabsichtigt der VRS, über die o. g. Gebrauchtfahrzeuge hinaus weitere Gebrauchtfahrzeuge für den Betrieb auf den Linien der S-Bahn Stuttgart zu beschaffen. Nach derzeitigem Stand benötigt der VRS mindestens 89 weitere Gebrauchtfahrzeuge - idealerweise vom TYP ET 430 - mit einer Restnutzungsdauer von ca. 10 bis 12 Jahren für den Betrieb ab voraussichtlich 2034. Der Auftragnehmer aus dem hier vorliegenden Verfahren wird dem VRS die Fahrzeuge veräußern. Zudem wird er - abhängig von den Verhandlungen - im Rahmen eines Verfügbarkeitsmodell oder einem ähnlichen Modell verpflichtet sein, die Fahrzeuge für die Dauer von voraussichtlich 10 bis 12 Jahren instand zu halten und sicherzustellen, dass die Fahrzeuge für diese Dauer zum Einsatz auf den Linien der S-Bahn Stuttgart verfügbar sind. Die Fahrzeuge werden dem EVU zur Durchführung des Betriebs bereitgestellt. Darüber hinaus erwägt der VRS, den Auftragnehmer auch mit der Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der vom derzeitigen Betreiber zu erwerbenden voraussichtlich 56 bis 66 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zu beauftragen. Die Gebrauchtfahrzeuge sollen die nachfolgenden Grundanforderungen erfüllen: - Länge (über Kupplung): 68,3 m - Breite: 3,02 m - Höchstgeschwindigkeit: 140 km/h - 12 Fahrgasttüren pro Seite - Optimiert für einen Einstieg an Bahnsteigen mit 0,96 m Höhe - Stufenfreier Durchgang im Innenraum - Fahrzeugalter: Baujahr 2012 oder neuer - Sitzplatzanzahl 170, davon max. 25% Klappsitze - LST-Ausrüstung für den Einsatz im Netz der S-Bahn Stuttgart - ETCS-Ausrüstung - WLAN - Deckengondeln/Monitore zur Fahrgastinformation - Steckdosen für Fahrgäste - untereinander kuppelfähig
- Kreis SteinburgFrist: 26. Apr.
Öffentl. Dienstleistungsaufträge | Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im TN Nord (Los 1), Ost (Los 2) und West (Los 3)
Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6150, 6151, 6160, 6161, 6162, 616x (neue Linie Vaale-Schenefeld), 6170, 6171, 6172 und 6173. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 898.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe 17 Fahrzeuge benötigt, davon 15 Solo- und zwei Gelenkbusse. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 – 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der Kreis behält sich im Falle der wettbewerblichen Vergabe das Recht vor, dass die Quoten dieses Teilnetzes mit denen der anderen Teilnetze verrechnet werden. Damit wäre es möglich, dass der Kreis bei einem Teilnetz einen geringeren Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen fordert, wenn im Gegenzug für ein anderes Teilnetz eine höhere Quote erreicht wird. Zum aktuellen Stand geht der Kreis davon aus, dass die Mindestquote an emissionsfreien Fahrzeugen pro Teilnetz zwischen 25 % und 40 % schwankt. Für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 12, Abs. 6 PBefG sind die geforderten Mindestquoten nach SaubFahrzeugBeschG für jedes Teilnetz einzuhalten.
- Landratsamt Landsberg am LechLandsberg am LechFrist: 05. März
Vergabe der MVV-Regionalbuslinien MVV 881, 881V, 882, 883 und 885 - Stadtbus Landsberg am Lech
Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung aller zuständigen Gremien, die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf den MVV-Regionalbuslinien MVV 881, 881V, 882, 883 und 885 - Stadtbus Landsberg am Lech - Laufzeit: Betriebsbeginn 05.02.2028, Laufzeit von 9 Jahren und 10 Monaten und 8 Tagen - Verkehrsleistung von ca. 270.688 Nwkm pro Jahr. - Einsatz von 6 Niederflurbussen mit mindestens 76 Sitz- und Stehplätzen im MVV-Standard - Die Bedienung umfasst ca. 10-25 Haltestellen pro Linie von Montag bis Freitag zwischen 05:30 Uhr - 20:00 Uhr und Samstags von 07:00 Uhr - 18:00 Uhr Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind unter https://efa.mvv-muenchen.de/index.html#timetables@enquiry abrufbar. Die Vergabe erfolgt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007).
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
13011_11 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: ElektroPkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: ca. 31.635, Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum AdolfWeberGymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: Anpassungen der Stundenpläne, sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, kurzfristigen Veränderungen der Abhol und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b36c2ec822254efa9c5fd9d23b41f8dd Interne Kennung: 13011_11 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck
- Landkreis Ravensburg
Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 40 und 44 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.10.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 40 und 44. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 40 und 44. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 140.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Antidiskrtiminierungsstelle des Bundes.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.