Rohbauarbeiten
Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmitte...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der Turnh...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Königswinter
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der OGS Erweiterung. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße "Auf dem Schnitzenbusch" befinden sich Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Stadt Königswinter – Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Rohbauarbeiten
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- Stadt KönigswinterFrist: 26. Mai
Stadt Königswinter – Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Rohbauarbeiten
Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der OGS Erweiterung. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße "Auf dem Schnitzenbusch" befinden sich Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten.
- Kreis Coesfeld
Ex-Post: Neubau der Rettungswache Lüdinghausen - Metallbauarbeiten - Sektionaltore
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt den Neubau der Rettungs- und Feuerwache Lüdinghausen an der Selmerstr. L835 Höhe Freigrafenweg. Der Neubau besteht aus einem vierzügigen Gebäudeteil mit einer zusätzlichen Waschhalle für die Rettungswache, sowie einem weiteren vierzügigen Gebäudeteil für die Freiwillige Feuerwehr und den Katastrophenschutz Lüdinghausen. Im Erdgeschoss im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr befinden sich zudem Sanitärräume, Umkleiden, Lagerflächen und ein Besprechungsraum. Der Gebäudeteil der Feuerwehr wird vollständig eingeschossig errichtet. Der Gebäudeteil der Rettungswache wird im rückwärtigen Bereich zweigeschossig ausgeführt. Im Erdgeschoss befinden sich Umkleiden, Sanitärbereiche sowie Lagerflächen Im Obergeschoss der Rettungswache befinden sich neben den Arbeitsbereichen, wie Büros und Besprechungsraum, auch die Sozialbereiche der Mitarbeiter. Diese umfassen Ruheräume, Aufenthaltsräume, einen Speisebereich sowie eine Küche mit kleiner Lagerfläche. Zudem sind dort eine Dachterrasse und die Technikflächen für beide Gebäudeteile untergebracht. Eine Erweiterungsfläche für einen zusätzlichen Stellplatz im Bereich der Rettungswache ist bereits vorgesehen. Im Falle der Erweiterung würden die Sozialbereiche um zwei weitere Ruheräume im Obergeschoss ergänzt. Die Erschließung erfolgt für die Mitarbeiter der Rettungswache zum Schichtbeginn sowie für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall über die rückwärtige Gebäudeseite durch zwei separate Eingänge. Die Bereiche der Rettungswache und der Feuerwehr sind vollständig voneinander getrennt und funktionieren unabhängig. Lediglich der Alarmhof wird von beiden Parteien gemeinsam genutzt. Die Erschließung des gesamten Grundstücks erfolgt über zwei Einfahrten von der Selmerstraße. Die Außenanlagen sind in zwei Bereiche unterteilt: Zum einen in einen separaten Alarmhof, der ausschließlich von Einsatzfahrzeugen der Rettungswache, der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes genutzt werden darf, und zum anderen in einen Parkplatzbereich für die Fahrzeuge der Angestellten der Rettungswache sowie für Alarmparkplätze der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Der Neubau besteht aus einer Massivkonstruktion aus Kalksandstein und Stahlbetonbauteilen. Dazu gehören eine lastabtragende WU-Betonsohle, Streifenfundamente, Stahlbetondecken und - wände sowie Stahlbetonstützen und -träger. Ergänzend werden Mauerwerkswände eingesetzt. Die Fahrzeughallen sollen mit Feuerwehr-Sektionaltoren inklusive einreihiger Sichtfenstern auf Kopfhöhe ausgestattet werden. Einzelne Tore werden zusätzlich mit Schlupftüren versehen. Die Befestigung der Elemente erfolgt über Stahlstützen über der Innenseite der Stahlbetonwände der Fahrzeughallen. Die Sektionaltore der Rettungswache erhalten eine abweichende Dimensionierung im Vergleich zu den Sektionaltoren des Feuerwehr Stützpunktes.
- Kreis Coesfeld
Ex-Post: Neubau der Rettungswache Lüdinghausen - Metallbauarbeiten - Sektionaltore
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt den Neubau der Rettungs- und Feuerwache Lüdinghausen an der Selmerstr. L835 Höhe Freigrafenweg. Der Neubau besteht aus einem vierzügigen Gebäudeteil mit einer zusätzlichen Waschhalle für die Rettungswache, sowie einem weiteren vierzügigen Gebäudeteil für die Freiwillige Feuerwehr und den Katastrophenschutz Lüdinghausen. Im Erdgeschoss im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr befinden sich zudem Sanitärräume, Umkleiden, Lagerflächen und ein Besprechungsraum. Der Gebäudeteil der Feuerwehr wird vollständig eingeschossig errichtet. Der Gebäudeteil der Rettungswache wird im rückwärtigen Bereich zweigeschossig ausgeführt. Im Erdgeschoss befinden sich Umkleiden, Sanitärbereiche sowie Lagerflächen Im Obergeschoss der Rettungswache befinden sich neben den Arbeitsbereichen, wie Büros und Besprechungsraum, auch die Sozialbereiche der Mitarbeiter. Diese umfassen Ruheräume, Aufenthaltsräume, einen Speisebereich sowie eine Küche mit kleiner Lagerfläche. Zudem sind dort eine Dachterrasse und die Technikflächen für beide Gebäudeteile untergebracht. Eine Erweiterungsfläche für einen zusätzlichen Stellplatz im Bereich der Rettungswache ist bereits vorgesehen. Im Falle der Erweiterung würden die Sozialbereiche um zwei weitere Ruheräume im Obergeschoss ergänzt. Die Erschließung erfolgt für die Mitarbeiter der Rettungswache zum Schichtbeginn sowie für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall über die rückwärtige Gebäudeseite durch zwei separate Eingänge. Die Bereiche der Rettungswache und der Feuerwehr sind vollständig voneinander getrennt und funktionieren unabhängig. Lediglich der Alarmhof wird von beiden Parteien gemeinsam genutzt. Die Erschließung des gesamten Grundstücks erfolgt über zwei Einfahrten von der Selmerstraße. Die Außenanlagen sind in zwei Bereiche unterteilt: Zum einen in einen separaten Alarmhof, der ausschließlich von Einsatzfahrzeugen der Rettungswache, der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes genutzt werden darf, und zum anderen in einen Parkplatzbereich für die Fahrzeuge der Angestellten der Rettungswache sowie für Alarmparkplätze der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Der Neubau besteht aus einer Massivkonstruktion aus Kalksandstein und Stahlbetonbauteilen. Dazu gehören eine lastabtragende WU-Betonsohle, Streifenfundamente, Stahlbetondecken und - wände sowie Stahlbetonstützen und -träger. Ergänzend werden Mauerwerkswände eingesetzt. Die Fahrzeughallen sollen mit Feuerwehr-Sektionaltoren inklusive einreihiger Sichtfenstern auf Kopfhöhe ausgestattet werden. Einzelne Tore werden zusätzlich mit Schlupftüren versehen. Die Befestigung der Elemente erfolgt über Stahlstützen über der Innenseite der Stahlbetonwände der Fahrzeughallen. Die Sektionaltore der Rettungswache erhalten eine abweichende Dimensionierung im Vergleich zu den Sektionaltoren des Feuerwehr Stützpunktes.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und VergabestelleBamberg
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume II
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-HoffmannGymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
- Stadt Bochum
Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeber) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Der Auftraggeber beabsichtigt daher Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen zur Planung und baulichen Erweiterung der Gertrudis-Schule, Vorstadtstraße 14, 44866 Bochum zu vergeben. Die Gertrudisschule ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Betreuungsangebote des offenen Ganztages, der Verwaltung und des Unterrichts zu erweitern. Entsprechend ist ein Ausbau der 3-zügigen Grundschule zu einer 4-Zügigkeit geplant. Das bestehende Grundstück der Getrudisschule befindet sich zentral im Stadtteil Wattenscheid und erstreckt sich über die Flurstücke 226 (3.643 m²) und 222 (1.219 m²). Um dem gestiegenen Platzbedarf besser gerecht werden zu können, wurde das Grundstück Hüller Str. 1/Flurstück 23 (1.040 m²), welches unmittelbar an das derzeitige Schulgrundstück angrenzt, erworben. Die Schule besteht derzeit aus einem Bestandsschulgebäude, einer Containeranlage mit zwei Klassenräumen sowie einem OGS-Gebäude mit zwei Betreuungsräumen und einer Einfachturnhalle. Zusätzlich befindet sich auf dem Schulgelände ein Trafogebäude inkl. einer derzeit in Betrieb befindlichen Trafostation sowie auf dem hinzukommenden Grundstück ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit angebautem Kiosk. Die Erschließung des Schulgebäudes erfolgt aus nördlicher Richtung über die Vorstadtstraße, fußläufig kann man das Grundstück außerdem von der südlich gelegenen Friedrich-Ebert-Straße (2-spurig je Fahrtrichtung, Straßenbahn) erreichen. Über das Grundstück Hüller Str. 1 besteht außerdem eine Zuwegung in Form einer Durchfahrt des Nachbargebäudes Hüller Str. 3. Über ein Wegerecht ist die Zuwegung der Trafostation geregelt und von Bebauung freizuhalten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und Errichtung des Erweiterungsneubaus inklusive vorbereitender Arbeiten gemäß der Beschreibung der Schnittstellen der Ausführung in der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Aus dieser werden die planerischen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen, Gewerken und Fachbereichen zu entnehmen sein. Die Planung (und Realisierung) in Bezug auf die Bestandstechnik (u.a. Schließanlage, Brandschutz und Amok), die im Rahmen des Erweiterungsneubaus zu integrieren ist, liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Da keine Bestandsunterlagen vorliegen, sind notwendige Leistungen zur Bestandsaufnahme einzukalkulieren. Der Schnittstellenliste (wird ebenfalls zum Angebotswettbewerb zur Verfügung gestellt) ist zu entnehmen, dass die Rückbaumaßnahmen inklusive dessen Sicherungsmaßnahmen teilweise dem Auftraggeber und teilweise dem Auftragnehmer zugeordnet sind. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird auf den möglichen Aufwandsersatz in Ziff. 6 der Angebotsbedingungen im Rahmen des Angebotswettbewerbs verwiesen. Die Baumaßnahme wird durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Vergabeverfahren und die Ausführung des Auftrags erfolgen unter Beachtung der hierfür geltenden förderrechtlichen Bestimmungen.
- Stadt Bochum
Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeber) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Der Auftraggeber beabsichtigt daher Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen zur Planung und baulichen Erweiterung der Gertrudis-Schule, Vorstadtstraße 14, 44866 Bochum zu vergeben. Die Gertrudisschule ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Betreuungsangebote des offenen Ganztages, der Verwaltung und des Unterrichts zu erweitern. Entsprechend ist ein Ausbau der 3-zügigen Grundschule zu einer 4-Zügigkeit geplant. Das bestehende Grundstück der Getrudisschule befindet sich zentral im Stadtteil Wattenscheid und erstreckt sich über die Flurstücke 226 (3.643 m²) und 222 (1.219 m²). Um dem gestiegenen Platzbedarf besser gerecht werden zu können, wurde das Grundstück Hüller Str. 1/Flurstück 23 (1.040 m²), welches unmittelbar an das derzeitige Schulgrundstück angrenzt, erworben. Die Schule besteht derzeit aus einem Bestandsschulgebäude, einer Containeranlage mit zwei Klassenräumen sowie einem OGS-Gebäude mit zwei Betreuungsräumen und einer Einfachturnhalle. Zusätzlich befindet sich auf dem Schulgelände ein Trafogebäude inkl. einer derzeit in Betrieb befindlichen Trafostation sowie auf dem hinzukommenden Grundstück ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit angebautem Kiosk. Die Erschließung des Schulgebäudes erfolgt aus nördlicher Richtung über die Vorstadtstraße, fußläufig kann man das Grundstück außerdem von der südlich gelegenen Friedrich-Ebert-Straße (2-spurig je Fahrtrichtung, Straßenbahn) erreichen. Über das Grundstück Hüller Str. 1 besteht außerdem eine Zuwegung in Form einer Durchfahrt des Nachbargebäudes Hüller Str. 3. Über ein Wegerecht ist die Zuwegung der Trafostation geregelt und von Bebauung freizuhalten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und Errichtung des Erweiterungsneubaus inklusive vorbereitender Arbeiten gemäß der Beschreibung der Schnittstellen der Ausführung in der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Aus dieser werden die planerischen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen, Gewerken und Fachbereichen zu entnehmen sein. Die Planung (und Realisierung) in Bezug auf die Bestandstechnik (u.a. Schließanlage, Brandschutz und Amok), die im Rahmen des Erweiterungsneubaus zu integrieren ist, liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Da keine Bestandsunterlagen vorliegen, sind notwendige Leistungen zur Bestandsaufnahme einzukalkulieren. Der Schnittstellenliste (wird ebenfalls zum Angebotswettbewerb zur Verfügung gestellt) ist zu entnehmen, dass die Rückbaumaßnahmen inklusive dessen Sicherungsmaßnahmen teilweise dem Auftraggeber und teilweise dem Auftragnehmer zugeordnet sind. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird auf den möglichen Aufwandsersatz in Ziff. 6 der Angebotsbedingungen im Rahmen des Angebotswettbewerbs verwiesen. Die Baumaßnahme wird durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Vergabeverfahren und die Ausführung des Auftrags erfolgen unter Beachtung der hierfür geltenden förderrechtlichen Bestimmungen.
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Erweiterung des E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Fachplanerleistungen ELT und HLS
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. 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Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
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Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
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