Roboter-assistierte Chirurgie und Fast-track-Verfahren bei Darmerkrankungen
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten und nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern Verträge gemäß § 140a SGB V über spezielle Leistungen rund um die Roboter-assistierte-Chirurgie und das Fast-Track-Verfahren für Versicherte mit Darmerkrankungen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-H...
Angebotsfrist:30. April 2050
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten und nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern Verträge gemäß § 140a SGB V über spezielle Leistungen rund um die Roboter-assistierte-Chirurgie und das Fast-Track-Verfahren für Versicherte mit Darmerkrankungen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens d...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Techniker Krankenkasse
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: 30. April 2050
Ausschreibungsbeschreibung
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten und nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern Verträge gemäß § 140a SGB V über spezielle Leistungen rund um die Roboter-assistierte-Chirurgie und das Fast-Track-Verfahren für Versicherte mit Darmerkrankungen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Absicht zum Abschluss eines Vertrages nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 14 CPAP-Geräte zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen inkl. aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen
Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 14 CPAP-Geräte zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 33 SGB V in Verbindung mit § 127 Absatz 1 abzuschließen. Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen. Ein Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert. Zentrale Elemente des Verfahrens: Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei der angegebenen Verfahrensart handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2050.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Techniker Krankenkasse.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.