Revitalisierung Schwechat Kaiserau
Wasserbautechnische Planung, Ausschreibungsunterlagen, Bauaufsicht im Rahmen des EU-Förderprojektes Interreg SK-AT "DanubeRest" Auftragswert im Unterschwellenbereich jedoch aufgrund grenzüberschreitenden Interesses EU-weit bekanntgemacht
Angebotsfrist:28. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Wasserbautechnische Planung, Ausschreibungsunterlagen, Bauaufsicht im Rahmen des EU-Förderprojektes Interreg SK-AT "DanubeRest" Auftragswert im Unterschwellenbereich jedoch aufgrund grenzüberschreitenden Interesses EU-weit bekanntgemacht
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Nationalpark Donau-Auen GmbH
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: 28. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Wasserbautechnische Planung, Ausschreibungsunterlagen, Bauaufsicht im Rahmen des EU-Förderprojektes Interreg SK-AT "DanubeRest" Auftragswert im Unterschwellenbereich jedoch aufgrund grenzüberschreitenden Interesses EU-weit bekanntgemacht
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10- Nationalpark Donau-Auen GmbHOrth an der DonauFrist: 28. Apr.
Revitalisierung Schwechat Kaiserau
Planungsleistungen für wasserbautechnische Maßnahmen, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sowie Bauaufsicht im Rahmen des EU-Förderprojektes Interreg SK-AT 'DanubeRest'. Der Auftrag liegt im Unterschwellenbereich, wird jedoch aufgrund des grenzüberschreitenden Interesses EU-weit bekanntgemacht.
- Stadt Bochum
ABW: Stadt Bochum: Projektsteuerungsleistung zur Steuerung der Schulbauprojekte 5-7
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramm zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Nachdem die Vergabeverfahren zur Umsetzung der ersten drei Projekte begonnen haben, soll nunmehr die Planung der Projekte 4-6 beginnen. Es handelt sich um folgende schulische Einrichtungen: - Arnoldschule, Arnoldstr. 31, 44793 Bochum - Sonnenschule, Lange Malterse 18, 44795 Bochum - Grundschule an der Vöde, Castroper Str. 235, 44791 Bochum Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen in Form der Projektstufen 1 bis 5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) in den Handlungsbereichen: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A), Qualitäten und Quantitäten (B), Kosten und Finanzierung (C), Termine, Kapazitäten und Logistik (D) sowie Verträge und Versicherungen (E) nach Maßgabe der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand: März 2020). Insbesondere hat der Auftragnehmer (funktionale) Leistungsbeschreibungen zur Umsetzung der jeweiligen Schulbaumaßnahmen zu erstellen. Die weiteren Leistungen zur Umsetzung der benannten Schulbauprojekte sollen nach der Erstellung der (funktionalen) Leistungsbeschreibungen jeweils an einen Totalunternehmer vergeben werden. Es gilt zu beachten, dass dem Auftragnehmer sowie den weiteren Projektsteuerern der bereits ausgeschrieben und der noch folgenden Schulbauprojekte ein einzelprojektübergreifender Multiprojektmanager im Sinne der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 übergeordnet wird. Dieser soll alle Einzelprojekte im Wege einer übergeordneten organisatorischen Ebene managen. Der Umfang der vom Multiprojektmanager zu erbringenden Multiprojektmanagement-Leistungen orientiert sich dabei an den Vorgaben der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 (Stand: Januar 2018). Insoweit ergeben sich für den Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung Abstimmungs-, Koordinierungs- und Vorlagepflichten im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem Multiprojektmanager. Um den Bietern dahingehend einen Überblick zu verschaffen, wird das Leistungsverzeichnis des Multiprojektmanagers den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Oktober 2025 zu rechnen. Mit den Projektsteuerungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Nutzungsbeginn der drei Schulbauprojekte ist für das zweite Quartal 2030 vorgesehen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Hochschule Weihenstephan-TriesdorfFrist: 30. Apr.
ZFW_0025_Modellprojekte der landschaftsplanerischen Steuerung des natürlichen Klimaschutzes
Die Landschaftsrahmenplanung eignet sich aufgrund ihres regionalen Maßstabs in besonderer Weise, großräumig wirksame Prozesse in den Blick zu nehmen und bspw. natürliche Treibhausgassenken in ihren Bezügen zum Landschaftswasserhaushalt, bodenkundliche Standortverhältnisse und Biodiversitätsfunktionen zu identifizieren und zu bewerten. In den Modellprojekten sollen Themenschwerpunkte, die im Kontext des natürlichen Klimaschutzes relevant sind, in drei unterschiedlichen Regionen Deutschlands auf LRP-Ebene exemplarisch beplant und deren Aufwand sowie die Praktikabilität, auch im Hinblick auf deren Akzeptanz, evaluiert werden. Indessen erfolgt keine vollumfängliche Erstellung von Landschaftsrahmenplänen (i.S.v. § 25 HOAI), sondern vielmehr eine modellhafte Erprobung von Verfahrensschritte anhand ausgewählter Themenschwerpunkte. In den unter Punkt 3 vorgeschlagenen Planungsregionen sollen in aussagekräftigen Teilbereichen (räumliche und thematische Lupen) die Auswirkungen des Klimawandels auf ausgewählte Naturräume erfasst und durch geeignete Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen beplant werden. Die Handlungsfelder des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz ANK dienen hierbei als Grundlage. Die grundsätzlich übergeordneten Auswirkungen des Klimawandels sind Hitze und Starkregen, woraus sich weitere direkte und indirekte Auswirkungen auf die Ökosysteme und Schutzgüter ableiten lassen. Diesen Auswirkungen können Themenschwerpunkte zugeordnet werden, welche sich wiederum auf Ökosysteme und Schutzgüter sowie auf die Handlungsfelder des ANK beziehen lassen. Die in den Modellanwendungen zu bearbeitenden Themenschwerpunkte sollen die jeweils in den Planungsregionen vorhandenen naturräumlichen Gegebenheiten und die darin enthaltenen Ökosysteme berücksichtigen. Sie gliedern sich wie folgt: 1. Moore und weitere Feuchtlebensräume 2. Landschaftswasserhaushalt und Hochwasserschutz 3. Küstenlebensräume 4. Naturnahe Flächen, inkl. Biotope und Biotopvernetzung 5. Waldlebensräume 6. Bodenfunktionen Vorbemerkung: Eine schutzgutbezogene Themensammlung mit Auswirkungen des Klimawandels sowie Zielen und geeigneten Maßnahmen mit Bezug zum natürlichen Klimaschutz wird von Seiten der Hochschulen nach der Vergabe bereitgestellt. Die tabellarische Sammlung stellt ein Arbeitsdokument dar, soll/kann dem Auftragnehmer als Grundlage dienen und wird mit diesem auf der Grundlage neuer Erkenntnisse aus den Modellprojekten abgestimmt und ggf. weiterentwickelt. Die Planungsergebnisse und Karten sind in Hinblick auf die Planungsadressaten (Regionale Planungsverbände, Entscheidungstragende, Öffentlichkeit) in deutscher Sprache auszuarbeiten. WICHTIG: Die Projektmittel für diesen Auftrag sind auf 250.00€ netto gedeckelt.
- Stadt BochumFrist: 08. Mai
Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf - VI/ZEK2
Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Frist: 04. Mai
Beschaffung einer CO2-basierten Wärmepumpenanlage zur Erprobung von Komponenten in zwei Lose
Es ist im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb beabsichtigt, die Beschaffung einer CO2-basierten -basierten Wärmepumpenanlage zur Erprobung von Komponenten (CoCo.1) in zwei Lose zu unterteilen. Ziel ist die Realisierung einer betriebsbereiten Versuchsanlage für Forschung- und Entwicklungszwecke. Den Bewerbern steht es frei, Teilnahmeanträge für ein einzelnes Los oder für beide Lose abzugeben. In der anschließenden Angebotsphase sind sie an die getroffene Auswahl gebunden; ein nachträglicher Wechsel oder eine Erweiterung der Losauswahl ist ausgeschlossen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags begründet jedoch keine Verpflichtung, für das betreffende Los später auch ein Angebot abzugeben. Bitte beachten: Die folgenden losweisen Beschreibungen der Auftragsgegenstände sind keine Leistungsbeschreibungen. Vielmehr dienen diese Beschreibungen den potenziellen Bewerbern/Bietern dazu, einzuschätzen, ob eine Teilnahme an der Ausschreibung von Interesse bzw. erstrebenswert ist, also ob der hier beschriebene Auftragsgegenstand zum Leistungsspektrum eines potenziellen Bewerbers/Bieters passt. Die eigentlichen Leistungsbeschreibungen werden nebst weiteren Bestandteilen der Vergabeunter-lagen ausschließlich den Bewerbern bekannt gegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich bestanden haben, und zwar in der zweiten Phase der Ausschreibung, der Angebotsphase. Weitere Informationen zum Ablauf des zweistufig durchzuführenden Vergabeverfahrens können diesen Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb entnommen werden. Beschreibung des Auftragsgegenstands in Los 1 – Primärkreis der CO2-basierten -Anlage Gegenstand von Los 1 ist die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Primärkreises der CO2-basierten Wärmepumpenanlage. Das Los umfasst die vollständige Auslegung und Realisierung eines geschlossenen CO2-Prozesskreislaufs (R744), der für den Betrieb im transkritischen Be-reich ausgelegt ist. Bestandteil des Loses ist zudem die Umsetzung der zugehörigen Betriebssteuerung auf Basis einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) einschließlich Bedien- und Überwachungsmöglichkeiten, Sicherheitsfunktionen, Datenaufzeichnung und Anbindung der für den Betrieb erforderlichen Mess- und Regelkomponenten. Folgende Betriebsparameter sind vorgesehen: • Verdampfungstemperaturbereich: ca. -10 °C bis +20 °C • Betriebstemperaturbereich mindestens 160 °C (Verdichteraustrittstemperatur) • Massenstrom: 2,2 kg/s (Bei pLP= 30 bar; pHP= 100 bar) • Betrieb im Hochdruckbereich bis mindestens 130 bar Optional kann im Rahmen dieses Loses voraussichtlich auch die technische Anbindung der Steuerung an den in Los 2 vorgesehenen Sekundärkreis angeboten werden. Beschreibung des Auftragsgegenstands in Los 2 – Rückkühler im Sekundärkreis der CO2-Anlage Kern von Los 2 ist die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines wetterfesten Rückkühlers zur Außenaufstellung, der für den Betrieb mit einem geeigneten Wärmeträgermedium (z.B. Wasser-Glykol-Gemisch) ausgelegt ist. Der Rückkühler ist so zu dimensionieren, dass die im Primär-kreis entstehende Wärmeleistung zuverlässig abgeführt werden kann. Die interne Steuerung des Rückkühlers muss einen stabiler Anlagenbetrieb auch unter variierenden Betriebsbedingungen gewährleisten. Optional können zusätzlich zur Mindestleistung voraussichtlich weitere Komponenten für die Umsetzung des vollständigen sekundärseitigen Kreislaufes angeboten werden. Hierzu können gehören: • Auslegung und Integration eines Speichers zur Stabilisierung des Anlagenbetriebs • Lieferung und Einbindung von Wärmeübertragern zur Systemintegration • Bereitstellung von Armaturen, Pumpen und Rohrleitungssystemen • Erweiterte Mess-, Steuer- und Regelungstechnik innerhalb des Sekundärsystems Für beide Lose gilt: Die Anlage wird später an folgendem DLR Standort errichtet: Projekthalle des DLR in Cottbus, Gerhart-Hauptmann-Straße 15, 03044 Cottbus.(Von einer Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiten-den des Standortes ist während des gesamten Vergabeverfahrens abzusehen.) Nach derzeitigem Planungsstand ist die Auftragserteilung für Ende Juli 2026 vorgesehen. Die Leistungen sollen bis spätestens März 2027 erbracht werden. Sollten sich nennenswerte Änderungen im zeitlichen Ablauf ergeben, werden die Bewerber/Bieter umgehend und detailliert über die neuen Zeitpläne informiert.
- München Klinik gGmbHFrist: 14. Apr.
MüK - KS EWP Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags ist Fachplanung Technische Ausrüstung, stufenweise Leistungsphasen 1-9, gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 (Fachplanung ELT: Anlagengruppen 4-6) (ELT) für das oben genannte Bauvorhaben am Standort Schwabing. Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist die Stiftung "Wir helfen München" bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Fachplanung ELT nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch die Stiftung "Wir helfen München"; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Antrag auf Vorbescheid d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Nationalpark Donau-Auen GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.