Reinigungsleistungen Ehrenfried-Walther-von-Tschirnhaus Gymnasium - Süd-West
Vergabe von Reinigungsleistungen für das Ehrenfried-Walther-von-Tschirnhaus Gymnasium (Süd-West). Der Leistungsumfang umfasst die Unterhaltsreinigung des Schulgebäudes sowie der Turnhalle. Bieter müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung einreichen, die insbesondere die Anzahl der für die Un...
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Vergabe von Reinigungsleistungen für das Ehrenfried-Walther-von-Tschirnhaus Gymnasium (Süd-West). Der Leistungsumfang umfasst die Unterhaltsreinigung des Schulgebäudes sowie der Turnhalle. Bieter müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung einreichen, die insbesondere die Anzahl der für die Unterhaltsreinigung...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Dresden
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
- Thema: Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe von Reinigungsleistungen für das Ehrenfried-Walther-von-Tschirnhaus Gymnasium (Süd-West). Der Leistungsumfang umfasst die Unterhaltsreinigung des Schulgebäudes sowie der Turnhalle. Bieter müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung einreichen, die insbesondere die Anzahl der für die Unterhaltsreinigung des Schulgebäudes und der Turnhalle vorgesehenen Arbeitskräfte ausweist.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Die Gemeinde Zeuthen beabsichtigt, die Vergabe der Reinigungsleistungen in öffentlich genutzten Objekten der Gemeinde Zeuthen - Grundschule am Wald und Gesamtschule Paul Dessau auszuschreiben. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich folgendermaßen: 30% Preis (a) 35% Referenzen (b) 35% Produktive Stunden (c) Insgesamt werden je Angebot/Los maximal 100 Punkte vergeben. Davon entfallen jeweils 30 Punkte auf den Preis, 35 Punkte auf Referenzen sowie 35 Punkte auf die produktiven Stunden. Der Zuschlag wird gem. § 58 Abs. 1 VgV nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich nach den oben genannten Zuschlagskriterien. Den Zuschlag erhält der Bieter, der für sein Angebot/Los die meisten Punkte erhalten hat. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis über den Zuschlag. Die Vergabe der Punkte erfolgt nach den folgenden Bestimmungen: a. Preis: Maßgeblich ist die Summe der Angebotspreise hochgerechnet auf 12 Monate, für alle im Los enthaltenen Objekte. Der Bieter, der das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis/Los (inklusive Umsatzsteuer) abgegeben hat, erhält die maximal mögliche Anzahl von 30 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. b. Maßgeblich sind die von Auftraggebern ausgefüllten und unterschriebenen Referenzbescheinigungen. Von jedem Bieter werden bis zu fünf (5) Referenzbescheinigungen abgefordert. Es können nur solche Referenzen gewertet werden, die alle Angaben enthalten und durch die jeweilige Referenzgeber vollumfänglich bestätigt sind. Die in der Referenzbescheinigung gemachten Angaben sind für die Bewertung dieses Kriteriums maßgeblich und können nicht aus anderen Bestätigungen oder Bescheinigungen abgeleitet oder ergänzt werden. Weiterhin können diese Unterlagen nicht nachgefordert werden, weil es sich hierbei um wertungsrelevante Unterlagen handelt. c. Produktive Stunden: Maßgeblich ist die Summe alle kalkulierten produktiven Stunden je Los der Unterhaltsreinigung (produktive Stunden der Grundreinigung werden nicht gewertet), hochgerechnet auf 12 Monate, für alle im Los enthaltenen Objekte. Als Orientierungsrahmen für die Plausibilisierung und Bewertung der angebotenen produktiven Stunden werden Richt- und Zeitwerte der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. (z. B. Reinigungsleistungskennzahlen Objektkategorie) herangezogen. Diese Werte dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit und der Einschätzung der Angemessenheit der Angebote. Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Anzahl der produktiven Stunden getrennt nach Objektkategorie anzugeben. Die für die Bewertung relevanten Stunden ergeben sich rechnerisch aus der Kalkulation und Addition im LV aller Räumlichkeiten, sofern die grün unterlegten Angaben vollständig vorgenommen wurden. Die maßgeblich produktiven Stunden werden in die entsprechende Zeile des Preisblattes auf dem Tabellenblatt "Zusammenfassung" übertragen und auf Jahreswerte durch Multiplikation mit 12 hochgerechnet. Die Punkte für die produktiven Stunden mit der Wichtung von 35 % (maximal 35 Punkte) werden wie folgt ermittelt: Aus den Angeboten derjenigen Bieter, die in die Wertung kommen, wird als Durchschnittswert der Medianwert für die produktiven Stunden gebildet. Dieser dient als Grundlage für die Bewertung. Die maximale Punktzahl erhält ein Bieter, wenn sein produktiver Stundeneinsatz +/- 5 % um den Medianwert liegt. Die weiteren Angebote werden ausgehend vom Medianwert um 10 %, dann abgestuft 15%, 20 %, 25% und 30 % bewertet. Ab einer Abweichung vom Median von mehr als 30 Prozent werden 0 Punkte für den produktiven Stundeneinsatz vergeben. Eine Beispiel Bewertungsmatrix mit frei gewählten Preisen, Punktwerten für vorgelegte Referenzen und Angaben zu produktiven Stunden ist zur Verdeutlichung der Bewertung beigefügt.
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
- Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
VgV Planerleistung, Neubau der FÖS in Klein Oschersleben, Freianlagen nach § 40 für Schulgebäude und Sporthalle
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.30-017.26-LD.GM 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle Triftstr. 9-10 39387 Oschersleben (Bode) Deutschland Telefonnummer: +49 3904-7240-6272 Telefaxnummer: +49 39047240 56262 E-Mail-Adresse: vergabestelle@landkreis-boerde.de Internet-Adresse: www.landkreis-boerde.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Teilnahmeanträge/Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Freianlagen nach § 40 für Schulgebäude und Sporthalle LB Schule Klein Oschersleben Menge und Umfang: Planung von Freianlagen nach § 40 HOAI für Schulgebäude und Sporthalle Aufgegliedert in 2 Teilbereichen. Ort der Leistung: 39340 Haldensleben 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 19.12.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Siehe Rahmenterminplan vom 13.01.2026 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d86007b1b-579e77ac35eb3a4c 10. Teilnahmefrist: Tag, bis zu dem der Teilnahmeantrag bei der unter 1. bezeichneten Stelle eingegangen sein muss: 18.05.2026 09:00 Uhr Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt wird: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : siehe Mustervertrag 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : siehe Mustervertrag 13. Ggf. mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachfolgende Kriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jeder Nachunternehmer erfüllen muss: Mehrfachbewerbungenbzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder eines Nachunternehmers habenden Ausschluss aller Mitglieder des/der betroffenen Bewerbers/Bewerbergemeinschaft zur Folge. Durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksame Erklärungen/ Nachweise abzugeben und einzureichen: Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für jur. Personen)Vertretungsbefugnisse, Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen, Angaben der projektverantwortlichen Person und ihres Stellvertreters mit min. 3 Jahren Berufserfahrungeinschl. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation: abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtungwelche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt, Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (4) Nr. 1 GWB, Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB, Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 124 GWB (1) Nr. 1 bis 9 GWB, Eigenerklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 (1) Nr. 1 bis 3 GWB, Angaben zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung, Zusätzlich für Bewerbergemeinschaften: gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bereitschaft zur Dienstleistungen gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft für den Fall der Beauftragung, Erklärung zum bevollmächtigten kaufmännischen und technischen Vertreter der Bewerbergemeinschaft. Zusätzlich für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Nachunternehmern: gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die verbindliche Verfügbarkeit der benannten Nachunternehmerkapazitäten im Auftragsfall. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlandhaben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.(Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer beglaubigten Übersetzung mit demTeilnahmeantrag einzureichen). Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Realisiertes oder in Realisierung befindliches Referenzprojekt der letzten 10 Jahre für Planungs-leistungen: Neubau von Schulen, Förderschulen für Lernbehinderte, Sporthallen, Sportanlagen. Inhaltliche Mindestanforderung an das eingereichte Referenzvorhaben: Neubau Planung von Außenanlagen > 20.000 m² Einpassung in das vorhandene Gelände Spiel- und Sportanlagen Leistungsbild gemäß Los beauftragt und selbst bearbeitet Leistungsumfang umgesetztes Kostenvolumen Vollständigkeit und inhaltliche Nachvollziehbarkeit hinsichtlich aller geforderten Angaben zum Referenzprojekt. Inhaltliche Anforderung der Referenzbeschreibung: Der Nachweis zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen im Referenzprojekt ist durch die Vor-lage einer Projektdarstellung zu führen, welche sämtliche Merkmale der geforderten Referenz-projektinhalte nachvollziehbar/plausibel beschreibt und darüber hinaus die geforderten Angaben zum eingereichten Referenzprojekt vollumfänglich enthält (Projektbezeichnung /-titel, Auftragge-ber mit Kontaktdaten, Umfang der realisierten Leistungen (ausgeführte Leistungsphasen im Leis-tungsbild, Leistungszeitraum und Fertigstellungsdatum, Benennung der Projektmitwirkenden aus dem Planungsteam des Referenzprojektes). Die einzureichende Projektdarstellung ist im Format A4 auf maximal 2 Seiten zu beschränken. 1. Anzahl der Referenzen Gewichtung = 40 % Mehr als 2 Referenzen = 3 Punkte 2 Referenzen = 2 Punkte 1 Referenz = 1 Punkt 2. Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Leistung Gewichtung = 30% Höher als 500.000 € = 3 Punkte 500.000 € = 2 Punkte Niedriger als 500.000 € = 1 Punkt 3. Bürogröße (Anzahl des technischen Personals) Gewichtung = 30% Mehr als 3 Mitarbeiter = 3 Punkte 2-3 Mitarbeiter = 2 Punkte 1 Mitarbeiter = 1 Punkt Benennung der projektverantwortlichen Person und ihres Stellvertreters für Leistungen nach HOAI, mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung und Nachweis folgender beruflichen Qualifikation: abgeschlossenes Studium in einerFachrichtung welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EGBerufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertrende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (30%), 2 Präsentation (30%), 3 Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagem (40%) 15. Sonstiges: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen Ausführungsplanung (Hochbau),Landschaftsbauplanung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Dresden.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.