Reinigung von schimmelbelastetem Archiv- und Schriftgut
Die Durchführung der Leistung in Form einer dekontaminierenden Trockenreinigung vor Ort hat unter Beachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Anforderungen, insbesondere der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der TRBA 240 zu erfolgen. Es soll eine raumweise und differenzierte Bearbeitung der A...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Durchführung der Leistung in Form einer dekontaminierenden Trockenreinigung vor Ort hat unter Beachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Anforderungen, insbesondere der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der TRBA 240 zu erfolgen. Es soll eine raumweise und differenzierte Bearbeitung der Aktenbestände sowi...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Durchführung der Leistung in Form einer dekontaminierenden Trockenreinigung vor Ort hat unter Beachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Anforderungen, insbesondere der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der TRBA 240 zu erfolgen. Es soll eine raumweise und differenzierte Bearbeitung der Aktenbestände sowie der Archivbereiche nach Belastungsklassen, je nach festgestelltem Kontaminationsgrad erfolgen. Die Leistung umfasst die Anwendung der grundlegenden Prinzipien der dekontaminierenden Trockenreinigung und die Umsetzung der hierfür erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Bestandteil der Leistung sind ferner die arbeitsbegleitende Qualitätssicherung sowie die abschließende Freigabe der gereinigten Aktenbestände und Archivbereiche. Sämtliche Leistungen sind ausschließlich vor Ort in den betroffenen Archivbereichen des Amtsgerichtes Neuruppin zu erbringen. Eine Auslagerung von Archiv- und Schriftgutbeständen oder die Durchführung von Reinigungsmaßnahmen außerhalb des Objektes ist nicht zulässig, da auch die Grundakten betroffen sind. Diese dürfen gemäß § 9 Absatz 1 der Brandenburgischen Grundbuchaktenordnung grundsätzlich nicht herausgegeben werden. Zudem ist der laufende Dienstbetriebs zu gewährleisten.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Brandenburgisches Oberlandesgericht.
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