Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Brandschutzertüchtigung für Gebäude A-E des Rechnungshofs in Speyer. Planung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1+2) basierend auf drei Brandschutzkonzepten. Maßnahmen umfassen Sanierung von Wand-/Deckendurchführungen in Sanitär und Heizung. Typische Mängel: fehlende Abschottungen, Dämmungen mit Schmelzpunkt <100...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Brandschutzertüchtigung für Gebäude A-E des Rechnungshofs in Speyer. Planung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1+2) basierend auf drei Brandschutzkonzepten. Maßnahmen umfassen Sanierung von Wand-/Deckendurchführungen in Sanitär und Heizung. Typische Mängel: fehlende Abschottungen, Dämmungen mit Schmelzpunkt <1000°C. Zerstörende ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz
- Veröffentlicht: 10. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Brandschutzertüchtigung für Gebäude A-E des Rechnungshofs in Speyer. Planung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1+2) basierend auf drei Brandschutzkonzepten. Maßnahmen umfassen Sanierung von Wand-/Deckendurchführungen in Sanitär und Heizung. Typische Mängel: fehlende Abschottungen, Dämmungen mit Schmelzpunkt <1000°C. Zerstörende Prüfung erforderlich. Gebäude B erhält Interimslösung. Schadstoffbericht liegt vor.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ermittelte Baukosten 76.362,86 EUR -Die Grundlagen der Kostenermittlung für die KG 410 müssen aktualisiert werden. Zwischenzeitlich wurde in allen Gebäudeteilen ein Großteil der Trinkwasserleitungen saniert. Hierfür ist eine Bestandserfassung zum Abgleich der bisher geplanten Brandschottungen gegenüber den aktuell noch benötigten Brandschottungen nötig. -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 410. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen ermittelte Baukosten 61.368,78 EUR -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 420. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauFrist: 08. Juni
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ermittelte Baukosten 76.362,86 EUR -Die Grundlagen der Kostenermittlung für die KG 410 müssen aktualisiert werden. Zwischenzeitlich wurde in allen Gebäudeteilen ein Großteil der Trinkwasserleitungen saniert. Hierfür ist eine Bestandserfassung zum Abgleich der bisher geplanten Brandschottungen gegenüber den aktuell noch benötigten Brandschottungen nötig. -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 410. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen ermittelte Baukosten 61.368,78 EUR -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 420. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen.
- des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung MainzFrist: 08. Juni
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitu
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Aufhebung - Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-2 und 4-5
Brandschutztechnische Ertüchtigungen an der Fachhochschule Südwestfalen in Meschede. Umfasst Aktualisierung der Kostenermittlung, Erfassung des Bestands, Fortsetzung der Planungen für Brandschutzkonzepte in Gebäuden E, D, A, B Interim, Ertüchtigung von Brandschutzdurchführungen in Abwasser-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgungsanlagen sowie elektrische Anpassungen wie Abschottungen, Nachrüstungen und Rückbauten.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauFrist: 08. Juni
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
- des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Mainz
Vergabebekanntmachung - Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-2 und 4-5
Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten (ab LPH 5) für die Gebäude E, D, A und B Interim. ALG 1 (Abwasser/Wasser/Gas, 76.362€): Bestandserfassung Trinkwasser, Abgleich Brandschottungen. ALG 2 (Wärme, 61.368€): Ertüchtigung Brandschutzdurchführungen. ALG 4 (Starkstrom, 214.734€): Brandschutzabschottungen, Nachrüstung Zuleitungen für Rauchabschlusstüren, Sanierung Wände, Rückbau Elektro, Einbau Brandschutzdosen, Rückbau Sonnenschutz für Notausstiege, Rettungswegkennzeichnung.
- Landkreis KarlsruheAmt für GebäudemanagementKarlsruheFrist: 18. Mai
Handelslehranstalt Bruchsal, Innensanierung Haus A, EG + UG - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1+2)
Die Handelslehranstalt Bruchsal ist eine kaufmännische Schule und Wirtschaftsgymnasium im Zentrum von Bruchsal. Das Gebäude hat drei Teile (Haus A, B und C). Die Gebäudeteile von Haus A und B stehen im Splitlevel zueinander versetzt. Haus C steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite. In den vergangenen Jahren erfolgte in der HLA eine stufenweise Sanierung in den unterschiedlichsten Bereichen. So wurde im Haus A in Jahren 2008 - 2009 die Sanierung des kompletten Verwaltungsbereichs im 1. OG umgesetzt, 2009 - 2010 die Fassadensanierung, die WC´s im EG und UG wurden von 2011 - 2012 saniert, die komplette Sanierung des 3. OG‘s mit den naturwissenschaftlichen Räumen für Biologie, Physik und Chemie erfolgte 2014 - 2015. Die Sanierung des 2. OG‘s wurde von 2018 - 2020 durchgeführt. Der Einbau eines Aufzugs für die barrierefreie Anbindung wurde Ende Mai 2022 fertiggestellt. Um das Gesamtsanierungskonzept des Haus A der HLA fortzuführen, ist nun noch die Sanierung des EG und UG im Haus A vorgesehen. Im EG ist vorgesehen die Klassenzimmer zu sanieren und es entstehen Verwaltungsbüros sowie ein Besprechungsraum. Im UG werden die Schulküche, Fahrradraum, Lagerräume und der Gymnastikraum saniert, der ehemalige Musikraum wird zum Klassenraum mit digitalem Tafelsystem. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Bodenbeläge, Wände und Decken, Einbau- schränke, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Türen, Tafeln, Elektroinstallationen mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Leitungssanierung. Des Weiteren werden die Geschosse und Fluchtwege brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Anhang finden Sie Planunterlagen zu den betroffenen Geschossen sowie eine Übersichtsplan und eine Luftbildaufnahme. Die Sanierungsarbeiten müssen während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt werden. Geplanter zeitlicher Ablauf: 2026: VgV-Verfahren, Beauftragung der Planer, Entwurf mit Kostenberechnung, Baubeschluss AUT 2027 – 2028: Planung und Ausschreibung, Sanierungsmaßnahmen EG und UG 2029: Projektabschluss und Schlussrechnung Die Kostenschätzung (Stand Oktober 2025) der Baukosten (KGR 300 + 400 + 600) liegt bei 3.417.036 € brutto und gliedert sich nachfolgend auf: KG 300 1.520.000 € brutto KG 400 1.595.000 € brutto KG 600 302.036 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1+2) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-8. Die Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe ist auf 4,8 % gekürzt
- Landkreis KarlsruheAmt für GebäudemanagementKarlsruheFrist: 18. Mai
Handelslehranstalt Bruchsal, Innensanierung Haus A, EG + UG - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1+2)
Die Handelslehranstalt Bruchsal ist eine kaufmännische Schule und Wirtschaftsgymnasium im Zentrum von Bruchsal. Das Gebäude hat drei Teile (Haus A, B und C). Die Gebäudeteile von Haus A und B stehen im Splitlevel zueinander versetzt. Haus C steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite. In den vergangenen Jahren erfolgte in der HLA eine stufenweise Sanierung in den unterschiedlichsten Bereichen. So wurde im Haus A in Jahren 2008 - 2009 die Sanierung des kompletten Verwaltungsbereichs im 1. OG umgesetzt, 2009 - 2010 die Fassadensanierung, die WC´s im EG und UG wurden von 2011 - 2012 saniert, die komplette Sanierung des 3. OG‘s mit den naturwissenschaftlichen Räumen für Biologie, Physik und Chemie erfolgte 2014 - 2015. Die Sanierung des 2. OG‘s wurde von 2018 - 2020 durchgeführt. Der Einbau eines Aufzugs für die barrierefreie Anbindung wurde Ende Mai 2022 fertiggestellt. Um das Gesamtsanierungskonzept des Haus A der HLA fortzuführen, ist nun noch die Sanierung des EG und UG im Haus A vorgesehen. Im EG ist vorgesehen die Klassenzimmer zu sanieren und es entstehen Verwaltungsbüros sowie ein Besprechungsraum. Im UG werden die Schulküche, Fahrradraum, Lagerräume und der Gymnastikraum saniert, der ehemalige Musikraum wird zum Klassenraum mit digitalem Tafelsystem. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Bodenbeläge, Wände und Decken, Einbauschränke, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Türen, Tafeln, Elektroinstallationen mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Leitungssanierung. Des Weiteren werden die Ge- schosse und Fluchtwege brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Anhang finden Sie Planunterlagen zu den betroffenen Geschossen sowie eine Übersichtsplan und eine Luftbildaufnahme. Die Sanierungsarbeiten müssen während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt werden. Geplanter zeitlicher Ablauf: 2026: VgV-Verfahren, Beauftragung der Planer, Entwurf mit Kostenberechnung, Baubeschluss AUT 2027 – 2028: Planung und Ausschreibung, Sanierungsmaßnahmen EG und UG 2029: Projektabschluss und Schlussrechnung Die Kostenschätzung (Stand Oktober 2025) der Baukosten (KGR 300 + 400 + 600) liegt bei 3.417.036 € brutto und gliedert sich nachfolgend auf: KG 300 1.520.000 € brutto KG 400 1.595.000 € brutto KG 600 302.036 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1+2) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-8. Die Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe ist auf 4,8 % gekürzt
- Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (HLS), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschl. der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär (HKLS) gem. §§ 53 ff. der HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische Anlagen; - Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen und - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4, 5, und 6, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Elektrotechnik, Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise sowie die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.