Rahmenvertrag über die Erbringung von Druck-, Kuvertierung- und Versandleistungen
Im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg führt das Universitätsklinikum Halle (Saale) folgende Ausschreibung durch: Das Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik führt im Zeitraum 202-2028 eine bundesweite, digitale Forschungsstudie durch. Die Studie b...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg führt das Universitätsklinikum Halle (Saale) folgende Ausschreibung durch: Das Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik führt im Zeitraum 202-2028 eine bundesweite, digitale Forschungsstudie durch. Die Studie basiert auf einer ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universitätsklinikum Halle (Saale (AöR) - Kaufmännische Direktion
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 02. Juni 2026
- Thema: Druckaufträge
Ausschreibungsbeschreibung
Im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg führt das Universitätsklinikum Halle (Saale) folgende Ausschreibung durch: Das Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik führt im Zeitraum 202-2028 eine bundesweite, digitale Forschungsstudie durch. Die Studie basiert auf einer Online-Plattform mit webbasierten Fragebögen zu verschiedenen Gesundheitsthemen. Zur Gewinnung von Studienteilnehmenden erfolgt die Ansprache potenzieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer postalisch. Aufgrund der hohen Gesamtmenge von voraussichtlich bis zu 300.000 Sendungen über die Laufzeit sowie der wiederkehrenden Versandwellen kann die Leistung nicht durch das Institut selbst erbracht werden. Die Adressdaten (Name und Postanschrift) werden durch das Institut in strukturierter Form (vorzugsweise Excel-Format) bereitgestellt. Eine darüberhinausgehende Adressaufbereitung ist nicht vorgesehen. Der Versand erfolgt bundesweit als Dialogpost. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Produktions- und Versandabwicklung einschließlich Portoabwicklung. Die Beauftragung soll über einen Rahmenvertrag mit Einzelabrufen erfolgen. Pro Versandwelle werden mindestens 10.000 Sendungen abgerufen. Zwischen Datenübermittlung und Versand ist ein Vorlauf von bis zu vier Wochen vorgesehen. Ziel der Vergabe ist es, einen leistungsfähigen externen Dienstleister zu beauftragen, der im Zeitraum 2026-2028 die drucktechnische Produktion, Kuvertierung und bundesweite postalische Versendung von Studienanschreiben einschließlich Dialogpost-Abwicklung datenschutzkonform, termingerecht und in gleichbleibender Qualität im Rahmen eines Abrufvertrages übernimmt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- No ID
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Rahmenvertrag IT-Pflege- und Erstellungsleistungen LOBW
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem ge-samten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut das IBBW u.a. eine Vielzahl einzelner Softwareanwendungen, die unter dem Akronym "LOBW" als Verfahrenskomplex zusammengefasst werden und auf der Software-Plattform .NET basie-ren. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen (einschließlich Weiterentwicklung) für diese vorhandenen Softwareanwendungen und Erstellungsleistungen (Konzeption, Entwick-lung und Integration) für neue Softwareanwendungen auf Basis der Software-Plattform .NET. Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von maximal vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rahmenvertrag beträgt netto 8 Mio Euro. Es ist beabsichtigt, den ersten Abruf unter dem Rahmenvertrag kurzfristig nach Zuschlagserteilung zu tätigen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter eines Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
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- Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrist: 26. Mai
Postdienstleistungen - Rahmenvertrag
Abholung, Portooptimierung (Konsolidierung), Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglichen Postsendungen und Paketsendungen der Stadt Wilhelmshaven. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebene Mengen sind die voraussichtlich anfallenden Jahresmengen, Abweichungen von +/- 20 % zu den vorgegebenen Mengen sind im späteren Betrieb möglich. Zeitraum: 01.10.2026 bis 30.09.2028, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate bis maximal 30.09.2030. Bei schuldhafter Nichteinhaltung wesentlicher vertraglicher Leistungsanforderungen kann eine Vertragsstrafe von bis zu 5 % des Netto-Rechnungsbetrages des betroffenen Monats erhoben werden. ZUSCHLAGSKRITERIEN Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien: Preis: 50 %, Qualität: 50 %. Die Qualitätsbewertung gliedert sich in folgende Unterkriterien: Postlaufzeiten: 20 %, Güte und Qualität des eingereichten Logistikkonzepts: 15 %, Angebot eines klimafreundlichen Versands: 15 %. Die Bewertung erfolgt für jedes Einzelkriterium auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Die erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl des Angebots. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als wirtschaftlichstes Angebot. MINDESTKRITERIEN Für die Teilnahme am Vergabeverfahren gelten folgende Mindestbedingungen: Der Auftragnehmer verfügt über einen Notfallplan bei Ausfall von Betriebsstätten. Von den an einem Werktag abgeholten inländischen Postsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 % am ersten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+1) im Bundesgebiet zugestellt werden. Mindestens 95 % der Sendungen müssen am zweiten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+2) zugestellt werden. Die Nichterfüllung einer Mindestbedingung führt zum Ausschluss des Angebots.
- Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Rahmenvertrag Postdienstleistungen
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- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Frist: 09. Apr.
Rahmenvertrag über Fahrradleasing-Leistungen für Vitos Mitarbeitende
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Fahrradleasing für Mitarbeiter des Vitos-Konzerns. Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Der Leistungsbeginn ist spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung. Der Zuschlag ist geplant für die KW 17. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Direkte Vertragspartner des hier geschlossenen Rahmenvertrags sind die Vitos gGmbH als Auftraggeberin und der Auftragnehmer (bezuschlagter Bieter) gemäß Ausschreibungsunterlagen. Die Tochter- und Enkelgesellschaften der Vitos gGmbH, die Vitos gGmbH und die Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit (bezugsberechtigte Unternehmen) werden die Leistungen zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen beziehen. Für die Gegenleistung der gegenüber den bezugsberechtigten Unternehmen erbrachten Leistungen ist das jeweilige bezugsberechtigte Unternehmen direkte Schuldnerin des Auftragnehmers. Die Vitos gGmbH ist diesbezüglich im Außenverhältnis vertretungsbefugt. Die nachfolgenden Vitos-Unternehmen sind aus diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigt (im Folgenden Leasingnehmer): - Vitos gGmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos MVZ gGmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos Gießen-Marburg gGmbH, Licher Straße 106, 35394 Gießen - Vitos Haina gGmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 (Haina) - Vitos Herborn gGmbH, Austraße 40, 35745 Herborn - Vitos Hochtaunus gGmbH, Zeppelinstraße 38, 61352 Bad Homburg - Vitos Jugendhilfe Frankfurt gGmbH, Fichardstraße 38, 60322 Frankfurt am Main - Vitos Medizinisches Versorgungszentrum Kassel gGmbH, Wilhelmshöher Allee 345, 34131 Kassel - Vitos Nordhessen gGmbH, Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal - Vitos Reha GmbH, Erzberger Straße 47, 34117 Kassel - Vitos Rhein-Main gGmbH, Sebastian-Kneipp-Straße 11, 65812 Bad Soden - Vitos Rheingau gGmbH, Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville - Vitos Service gGmbH, Sandweg 3, 35457 Lollar - Vitos Südhessen gGmbH, Philippsanlage 101, 64560 Riedstadt - Vitos Teilhabe gGmbH, Veitenmühlenweg 10, 65510 Idstein - Vitos Weil-Lahn gGmbH, Mönchberg 8, 65589 Hadamar - Vitos Pflegezentrum Weilmünster gGmbH, Weilstraße 10, 35789 Weilmünster Weitere Gesellschaften können während der Vertragslaufzeit hinzukommen oder wegfallen. Gesellschaften sind Unternehmen, die konzernrechtlich mit der Vitos gGmbH oder ihren Tochter- und Enkelgesellschaften verbunden sind.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Halle (Saale (AöR) - Kaufmännische Direktion.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.