Rahmenvertrag Oberflächenwiederherstellung nach Tiefbauarbeiten in den öfftenlichen Verkehrsflächen
Im Stadtgebiet Augsburg ist die Oberflächenwiederherstellung (OFW) aller öffentlichen Flächen durch den Auftragnehmer (AN) auszuführen. Zur Optimierung der Abläufe ist eine enge Abstimmung zwischen der Tiefbaufirma, dem Auftraggeber (AG) und dem beauftragten Straßenbauunternehmen (AN) erforderlich.
Angebotsfrist:29. April 2026
Typ:Ausschreibung