Rahmenvertrag für M&E-Datendienste und -Lösungen
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Bereitstellung von M&E-Datendiensten und -Lösungen. Ein ausgewählter Auftragnehmer soll GIZ-Projekte und deren Stakeholder durch technische Expertise unterstützen. Das Leistungsspektrum reicht von der allgemeinen Beratung bei der Studienvorbereitung bis zur konkreten Umsetzung technis...
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Bereitstellung von M&E-Datendiensten und -Lösungen. Ein ausgewählter Auftragnehmer soll GIZ-Projekte und deren Stakeholder durch technische Expertise unterstützen. Das Leistungsspektrum reicht von der allgemeinen Beratung bei der Studienvorbereitung bis zur konkreten Umsetzung technischer Liefergegens...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Veröffentlicht: 18. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Bereitstellung von M&E-Datendiensten und -Lösungen. Ein ausgewählter Auftragnehmer soll GIZ-Projekte und deren Stakeholder durch technische Expertise unterstützen. Das Leistungsspektrum reicht von der allgemeinen Beratung bei der Studienvorbereitung bis zur konkreten Umsetzung technischer Liefergegenstände, wie etwa Programmcode oder Daten-Dashboards. Die Abrufe erfolgen bedarfsorientiert gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
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7- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFrist: 19. Mai
Rahmenvertrag für M&E-Datendienste und -Lösungen
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Bereitstellung von M&E-Datendiensten und -Lösungen. Ein ausgewählter Auftragnehmer soll GIZ-Projekte und deren Stakeholder durch technische Expertise unterstützen. Das Leistungsspektrum reicht von der allgemeinen Beratung bei der Studienvorbereitung bis zur konkreten Umsetzung technischer Liefergegenstände, wie etwa Programmcode oder Daten-Dashboards. Die Abrufe erfolgen bedarfsorientiert gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
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Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Stadt ChemnitzFrist: 04. Mai
Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0013 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zvs@stadt-chemnitz.de Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen Menge und Umfang: Es soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Anbieter für die Lieferung gewerblicher Reinigungstechnik und Serviceleistungen abgeschlossen werden. Art und Umfang möglicher Auftragsgrößen sind abhängig vom tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz Einzelaufträge zu erteilen oder bestimmte Mengen abzunehmen, besteht nicht. Es besteht keine Bindung an die ausgeschriebenen Mengen. Diese dienen lediglich der Übersicht und sind nicht abschließend. Für zusätzlich benötigte Artikel können Angebote abgefordert werden. Der Einzelwert der angefragten Artikel darf 5.000 EUR netto nicht überschreiten. Der jährliche Bestellumfang wird auf Grundlage der vergangenen Jahre auf ca. 60.000 EUR netto geschätzt. Die zur Wertung angegebenen Positionen sind bei einem Zeitraum von 3 Jahren auf ca. 142.000 EUR netto angesetzt. Hinzu kommen hier noch Kosten für Ersatzteile im Rahmen von Reparaturen. Bei den gewünschten Artikeln handelt es sich um Produkte aus dem Fachhandelsbereich und aus neuester Herstellung, die dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Produkte erfüllen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die z.B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Diese Zertifizierung soll den Nutzer und Dritte bei der Verwendung vor Schaden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sichern. Die im Leistungsverzeichnis unter Beschreibung angegebenen technischen Daten sind Mindestanforderungen. Die Bestellungen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz ausgelöst. Für jede Bestellung ist eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Bei den Einzelaufträgen kann es sich auch um Kleinstmengen handeln. Für diese Aufträge werden bei Lieferung ab 50 EUR netto keine Zuschläge gezahlt. Eine Abholung aufgrund von Dringlichkeit ist ebenfalls zu ermöglichen. Zwischen Auftrag und Lieferung liegen max. 6 Werktage. Eillieferungen sind in max. 3 Werktagen (in besonders dringlichen Fällen eher) zu realisieren. Zuschläge werden bei Eillieferungen nicht gewährt. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Auf dem Lieferschein sind die Einrichtung, die Auftragsnummer und der Empfänger (Blockschrift) und Unterschrift deutlich zu erkennen. Weiterhin sind anfallende Reparaturen aller Art (z. B. Überprüfung von Maschinen) Gegenstand der Ausschreibung. Der Service beinhaltet das Abholen und die Anlieferung der Gegenstände. Die Fachberatung an den Bedarfsstellen vor Ort muss absichert sein (z. B. über den Außendienst). Eine rein telefonische Beratung reicht in spezifischen Fällen nicht aus. Alle Preise umfassen die Beratung und Lieferung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials durch den Lieferanten. Sollte eine Rückgabe z. B. durch fehlerhafte Ware in Chemnitz nicht möglich sein, so hat die Rücksendung dieser Artikel auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Ort der Leistung: Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.06.2026 bis zum 31.05.2027 und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.05.2027/ 31.05.2028) durch den AG oder den AN gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2029. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8f9e5378-190db16be9cd2f1c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifi-kates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden post@lds.sachsen.de Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung
- go.Rheinland GmbH
Rahmenvertrag Smartes Parken_Installation und Betrieb von Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystemen und digitalen Anzeigen an P+R-Anlagen
Park- and- Ride (im Folgenden P+R) kann einen effektiven Beitrag leisten, um den Autoverkehr in den (Innen-)Städten und die daraus resultierenden Verkehrsprobleme (Schadstoffemissionen, Flächenversiegelung, Parkdruck, Verkehrsstau, Verlust von urbaner Lebensqualität etc.) zu reduzieren. Damit aber mehr Menschen vom eigenen Pkw auf den ÖPNV umsteigen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Pendler müssen einerseits von einem Zeit- oder Kostenvorteil profitieren und andererseits müssen P+R-Anlagen hinsichtlich Kapazität, Qualität und Ausstattung attraktiv gestaltet und technisch so ausgerüstet sein, dass sich Reisende über digitale Medien in Echtzeit darüber informieren können, welche P+R-Anlagen noch freie Kapazitäten haben. Letztgenannte Voraussetzung setzt die Installation und den Betrieb von Erfassungssystemen zur Messung der Belegung in Echtzeit (im Folgenden Erfassungssysteme oder P+R- Erfassungssysteme) voraus. Vor diesem Hintergrund sollen alle neuen oder zu erweiternden P+R-Anlagen im Verbandsgebiet von go.Rheinland und vom VRR mit P+R-Erfassungssystemen ausgestattet werden, die von go.Rheinland oder vom VRR gefördert werden. Die Daten sind go.Rheinland und dem VRR über eine definierte Schnittstelle in die Multimodale Datendrehscheibe NRW (MDD NRW) bzw. die Mobilitäts- und Infrastrukturplattform (MIP) zu liefern. Die an solchen "smarten Pendlerparkplätzen" erhobenen und anschließend aufbereiteten Belegungsdaten helfen Kommunen und den Zweckverbänden bei der Planung von P+R-Anlagen und werden zukünftig auch in die vorhandenen Kundeninformationssysteme (z. B. in die VRS- und VRR-App) integriert. Zudem können Kommunen die Informationen in ihre Parkleitsysteme einbinden und zur dynamischen Wegeleitung vor Ort nutzen. Zur finanziellen und personellen Entlastung der Kommunen soll dieser Rahmenvertrag für Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystem und digitale Anzeigen vergeben werden, aus dem die Eigentümer von P+R-Anlagen (i. W. Kommunen und Verkehrsunternehmen) ohne Ausschreibung Detektionstechnik und digitale Anzeigen abrufen können. Durch den vereinfachten Zugang zu dem Erfassungssystem und den digitalen Anzeigen wird eine schnellere und flächendeckendere digitale Anbindung der P+R-Anlagen im go.Rheinland- und VRR-Gebiet angestrebt. Go.Rheinland und der VRR haben sich zusammengeschlossen, um die digitale Anbindung von P+R-Anlagen zu verbessern. Diese Kooperation ermöglicht es beiden Partnern, ihre Ressourcen und Expertise zu bündeln, um den Betreibern von P+R-Anlagen ein attraktives und effizienteren Angebot anbieten zu können. Diese Kooperation ist ein strategischer Schritt, um die intermodale Mobilität in der Region zu stärken und den Nutzern*innen eine konsistente und benutzerfreundliche Erfahrung bieten zu können. Durch die Standardisierung der digitalen Anbindung von P+R-Anlagen schaffen wir eine einheitliche Basis, die zukünftige Projekte erleichtert und eine nahtlose Integration neuer Technologien ermöglicht. Dies bietet den Nutzer*innen den Vorteil einer konsistenten und benutzerfreundlichen Erfahrung. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
- gematik GmbH
Implementierung Personalmanagementsystem (PMS)
Das Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Einführung und den Betrieb eines Personalmanagementsystems als Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung sowie Unterstützungsleistungen für die Datenmigration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem und - je nach Bedarf des Auftraggebers - die Erbringung von Beratungs- bzw. Entwicklungsleistungen. Mit dem avisierten Personalmanagementsystem soll die gematik in die Lage versetzt werden, mittels einer entsprechend geeigneten und hochqualitativen SaaS-Lösung Führungs-, Recruiting-, Personal-Admin- und Controlling-Aufgaben zu erfüllen. Zudem muss das Personalmanagementsystem intuitiv und benutzerfreundlich sein, da damit das Self-Service-Angebot für die Mitarbeitenden erweitert werden soll. Insgesamt wird mithin eine deutliche Ressourcenentlastung mit Blick auf Personalprozesse sowie der Ausbau einer transparenten Ressourcen- und Personalplanung in einer effizienteren und personalkostensparenden Organisation angestrebt. Des Weiteren erwartet die gematik ein Zusammenarbeitsverhältnis, das von hoher Kundenorientierung und Zuverlässigkeit auf beiden Seiten geprägt ist. Neben der Bereitstellung des Personalmanagementsystems benötigt die gematik daher vom Auftragnehmer sowohl einen adäquaten Kundensupport, als auch Beratungsleistungen zu neuen Funktionen sowie Unterstützung bei der Digitalisierung zukünftiger Personalmanagementprozesse. Der Auftragnehmer muss vor diesem Hintergrund mit personellen und technischen Ressourcen gewährleisten, dass er auch kurzfristig zur Erfüllung der Vertragsinhalte in der Lage ist. Die Beratungs- und Unterstützungsbedarfe werden anlassbezogen in Rücksprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geplant und umgesetzt. Der aktuelle Vertrag für das derzeit eingesetzte Personalmanagementsystem läuft prognostisch zum 30.06.2026 aus. Dahingehend wird ein nahtloser Übergang vom Bestandssystem auf ein neues Personalmanagementsystem angestrebt. Der Auftraggeber geht insofern davon aus, dass die notwendigen Migrationsleistungen innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Monaten ab Zuschlagserteilung abgeschlossen werden können. Verzögert sich die Zuschlagserteilung, kann das demnach dazu führen, dass der Zieltermin (01.06.2026, um einen Parallelbetrieb von einem Monat zu gewährleisten) entsprechend verschoben werden muss. Folglich hat der Auftragnehmer in der Systemintegrationsplanung ausreichend Zeit für die Unterstützung in der Migrations- und Testphase (Übernahme der Personalstammdaten sowie Dokumente) in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuplanen. Folgende Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer zu erbringen: 1. Initiale Leistungen (Setup) - Bereitstellung des Personalmanagementsystems gem. den Anforderungen des Auftraggebers: o Vorbereitung der Implementierung des Personalmanagementsystems: Konzeptions- und Planungsleistungen o initiale Einrichtung und Konfiguration der Lösung - Planung und Begleitung der Daten-Migration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem - Unterstützung während der sog. "Go-Live-Phase" - Durchführung von Schulungen und Bereitstellung von Schulungsmaterialien (bspw. Videoerläuterungen) 2. Fortlaufende Leistungen (Software-as-a-Service, nachfolgend: "SaaS") - Betriebsleistungen: o Technischer Betrieb und Hosting der SaaS-Lösung o Allgemeine Technische Dokumentation - Wartung und Pflege des Personalmanagementsystems als SaaS o Monitoring, Fehleranalyse und deren Beseitigung innerhalb definierter SLA-Zeiten o Kundensupport 3. Sonstige Leistungen (Leistungen auf Abruf) - Beratungsleistungen (bspw. Beratung zur Implementierung der gematik Human Resources (HR)-Prozesse) - Sonstige Entwicklungsleistungen (bspw. Implementierung von Schnittstellen) 4. Leistungen bei Vertragsende - Erbringung von Leistungen, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. 5. Leistungen im Rahmen des Projektmanagements - Der Auftragnehmer muss zudem über ein fortlaufendes Projekt- und Qualitätsmanagement verfügen, das insbesondere folgende Teilleistungen umfasst: - Teilnahme an Kick-Offs, Workshops, und sonstigen regelmäßigen Projektmeetings - Protokollführung - Vor- und Nachbereitung von und ähnliche unterstützende Leistungen im Rahmen von Projektmeetings nach Vorgaben des AG - NICHT Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers ist hingegen die technische Anbindung des ausgeschriebenen Personalmanagementsystems zu dem aktuellen Zeiterfassungstool. Weitere Details zur Leistung und die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02 der Vergabeunterlagen), dem Anforderungskatalog (Anlage-09a) und dem EVB-IT-Cloud Kriterienkatalog (Anlage-11a der Vergabeunterlagen). Die Bewerber haben insbesondere den Anforderungskatalog und die darin enthaltenen MUSS-Anforderungen bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs dahingehend zu prüfen, ob sie die Anforderungen einhalten können. Stellt sich bei einem Bewerber, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, im Rahmen der Angebotsprüfung heraus, dass er eine oder mehrere MUSS-Anforderungen nicht einhalten kann, ist sein Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen!
- Klinikum Esslingen GmbHEsslingen a. N.Frist: 05. Mai
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines biplanaren Angiographiesystems für die interventionelle Neuroradiologie sowie Erbringung zugehöriger Dienst- und Servicevertragsleistungen
Gefordert wird ein biplanares Angiographiesystem für die interventionelle Neuroradiologie. Das anzubietende System muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. ALLGEMEINE MINDESTANFORDERUNGEN: - Das angebotene System ist ein biplanares Angiographiesystem, das für interventionelle neuroradiologische Eingriffe geeignet ist. - Zulässig sind neue sowie neuwertige Gebrauchtsysteme / generalüberholte bzw. factory-refurbished Systeme, sofern diese die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. - Für gebrauchte / generalüberholte Systeme ist ein nachvollziehbares Refurbishment-Konzept vorzulegen. Dieses hat mindestens Angaben zu Herkunft, Erstinbetriebnahme, Umfang der Aufarbeitung, ausgetauschten Hauptkomponenten, Qualitätsprozess, Hygienefreigabe, Sicherheitsprüfung, aktuellem Software- und Betriebssystemstand sowie verbleibender Hersteller- bzw. Ersatzteilunterstützung zu enthalten. - Das angebotene System muss den in Deutschland einschlägigen Anforderungen des Medizinprodukterechts, des Strahlenschutzrechts sowie den einschlägigen Sicherheits-, EMV- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. - Für alle angebotenen Systembestandteile ist eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung bzw. eine für die angebotene Konfiguration rechtlich zulässige Konformitätslage nachzuweisen. - Das System muss bei Abnahme einen aktuellen, supportfähigen Softwarestand sowie ein aktuelles, supportfähiges Betriebssystem aufweisen. - Der Bieter hat eine Mindest-Sachmängelhaftung von 12 Monaten ab Abnahme zu gewährleisten. - Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 10 Jahre ab Abnahme verbindlich zu gewährleisten. - Betriebs-, Service- und Anwenderdokumentation sind in deutscher Sprache bereitzustellen. - Der vollständige Liefer- und Leistungsumfang einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten ist transparent aufzulisten. STATIVSYSTEM: - Das System ist als biplanare Konfiguration mit zwei simultan nutzbaren Bildebenen auszuführen. - Das Stativsystem ist decken- und/oder bodenmontiert oder in technisch gleichwertiger Weise auszuführen und muss motorisierte, freie sowie reproduzierbare Positionierungen ermöglichen. - Es müssen speicher- und abrufbare Arbeits- und Parkpositionen vorhanden sein. - Kollisionsschutz und definierte Parkpositionen zur Gewährleistung von Patiententransfer, Notfallzugang und Anästhesiezugang sind vorzusehen. - Die Geometrie des Systems muss einen freien Zugang zum Kopfbereich des Patienten im klinischen Routinebetrieb ermöglichen. RÖNTGENGENERATORSYSTEM: - Mikroprozessorgesteuerter Hochfrequenzgenerator mit automatischer Dosisleistungsregelung für Durchleuchtung und Akquisition. - Generatorleistung mindestens 100 kW bei 100 kV oder ein gleichwertiger, für biplanare neurointerventionelle Anwendungen geeigneter Leistungsnachweis. - Spannungsbereich mindestens 40 bis 125 kV oder gleichwertig. - Unterstützung gepulster Durchleuchtung sowie biplanarer Akquisitions- und Roadmap-Anwendungen. - Unterstützte Bildgebungsmodi müssen mindestens Fluoroskopie inkl. Last-Image-Hold und Fluoro-Store/Loop, DSA inkl. Roadmap/Overlay sowie rotationsbasierte 3D-Akquisitionen umfassen. - Die maßgeblichen Generatorleistungsdaten sind im Angebot nachvollziehbar anzugeben. RÖNTGENSTRAHLER: - Hochleistungs-Röntgenröhrensystem, geeignet für längere neurointerventionelle Prozeduren mit Durchleuchtung, Serien, DSA und 3D-Rotationsangiographie. - Mindestens zwei Fokus- / Betriebsarten oder eine technisch gleichwertige Lösung zur Sicherstellung hoher Bildqualität und thermischer Belastbarkeit. - Gepulste Durchleuchtung mit optimiertem Dosismanagement für kurze Pulszeiten. - Die angebotene Konfiguration muss unter klinisch relevanten Randbedingungen eine für neurointerventionelle Eingriffe ausreichende thermische Reserve aufweisen; die maßgeblichen Leistungsdaten sind im Angebot darzustellen. ERBRINGUNG ZUGEHÖRIGER DIENSTLEISTUNGEN: - Projektmanagementleistungen einschließlich Benennung eines verantwortlichen Projektleiters. - Bereitstellung sämtlicher gerätebezogener Planungsunterlagen, Anschlusswerte, Lastangaben, Aufstellungs- und Schnittstellenpläne sowie Angaben zu Sicherheits- und Freihaltebereichen. - Lieferung, Transport, Transportversicherung, Einbringung, Montage, Positionierung, Installation und Inbetriebnahme des Systems. - Überprüfung und Justage der Systemparameter, Bildqualität, Sicherheitsfunktionen, Tisch- und Stativbewegungen sowie der bestellten Optionen und Schnittstellen. - Initiale Einweisung / Schulung der vom Auftraggeber benannten Key-User durch qualifiziertes Fachpersonal einschließlich Anwendungs- und Bedienerschulung. - Übergabe der Dokumentation, Wartungs- und Prüfunterlagen sowie der Abnahme- / Inbetriebnahmeprotokolle. - Durchführung der Funktions- und Abnahmeprüfung sowie Unterstützung des Auftraggebers bei den für die Inbetriebnahme erforderlichen qualitätssichernden bzw. sachverständigenbezogenen Prüfungen nach den einschlägigen strahlenschutzrechtlichen Vorgaben. - Bauseitige Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftragnehmer hat jedoch die hierfür erforderlichen Schnittstellen- und Planungsinformationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. ABSCHLUSS SERVICEVERTRAG: Zum Auftrag gehört der Abschluss eines Vollservicevertrages mit einer Laufzeit von 8 Jahren: Erbringung von Vollservicevertragsleistungen für den gesamten Lieferumfang einschließlich der wesentlichen Systemkomponenten, Workstations, Displays und der USV; Weitere Anforderungen an das Gesamtsystem (u. a. Tiefenblende/Kollimation, Detektor, Patiententisch, Displaysystem, Bildverarbeitungssystem, Softwarepakete, Anzeige-/Bedienkonzept, Video-Integration, DMS, Notstromversorgung/USV, Zubehör, IT-Systemintegration) sowie an die Dienst- und Servicevertragsleistungen können dem Dokument 01 Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.