Rahmenvertrag Baumeisterarbeiten Ersatz von Einzelfundamenten Fahrleitungsmasten
Im Rahmen von Unterhalts- und Umbauarbeiten an der bestehenden Fahrleitungsinfrastruktur der Tram- und Trolleybuslinien von BERNMOBIL in der Stadt Bern, ist die Erstellung neuer Fundamente für einzelne Fahrleitungsmasten erforderlich. Die Erstellung der Fundamente erfolgt entweder am bestehenden Standort oder in unmitt...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Rahmen von Unterhalts- und Umbauarbeiten an der bestehenden Fahrleitungsinfrastruktur der Tram- und Trolleybuslinien von BERNMOBIL in der Stadt Bern, ist die Erstellung neuer Fundamente für einzelne Fahrleitungsmasten erforderlich. Die Erstellung der Fundamente erfolgt entweder am bestehenden Standort oder in unmittelbarer Nähe dess...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BERNMOBIL Städt. Verkehrsbetriebe Bern (SVB)
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen von Unterhalts- und Umbauarbeiten an der bestehenden Fahrleitungsinfrastruktur der Tram- und Trolleybuslinien von BERNMOBIL in der Stadt Bern, ist die Erstellung neuer Fundamente für einzelne Fahrleitungsmasten erforderlich. Die Erstellung der Fundamente erfolgt entweder am bestehenden Standort oder in unmittelbarer Nähe desselben. Die Bauarbeiten erfolgen im urbanen Raum und werden teilweise unterlaufendem Betrieb des öffentlichen Verkehrs durchgeführt. Es wird jeweils ein Rahmenvertrag über die Erbringung der Leistungen für den Ersatz von Einzelfundamenten mit den 6 Erstplatzierten Anbieterinnen abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag ist befristet auf max. 5 Jahren, wobei Einzelaufträge auf dessen Basis mit jeweiliger Terminabfrage, Preisanfrage und Auftragsverständnis erteilt werden. Zusätzlich in der vorliegenden Ausschreibung wird das Projekt Neubrückstrasse (siehe Anhang 2) an die Anbieterin mit dem vorteilhaftesten Angebot vergeben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (CES)
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Das IT-Dienstleistungszentrum des Saarlandes (IT-DLZ) beabsichtigt einen Auftrag zur Betreuung und Weiterentwicklung der WLAN-Infrastruktur der saarländischen Landesverwaltung zu vergeben. Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Übernahme von Wartung und Support für ca. 500 bestehende WLAN-Access Points sowie die Weiterentwicklung des Netzwerks durch Lieferung und Installation von neuen WLAN-Access Points. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Bereitstellung eines Internetzu
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Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die bedarfsgerechte, externe Bauherrenunterstützung (BHU) zur professionellen Begleitung von SZU-Immobilien bei der Planung und Umsetzung ihrer Bau- und Immobilienprojekte. Der Vertrag dient als verbindliches Fundament, um Rollenprofile, Leistungskataloge sowie die Form der Zusammenarbeit und die Abrechnungsmodalitäten einheitlich und transparent zu regeln. Er ist gezielt als Instrument für ein dynamisches Projektportfolio konzipiert, welches mehrere, zeitlich versetzte oder parallel verlaufende Vorhaben umfasst. Die konkrete Einsatzplanung erfolgt dabei flexibel über projektspezifische Abrufaufträge, in denen der genaue Leistungsumfang, die Prioritäten sowie die Termine und projektspezifischen Anforderungen individuell definiert werden. Da der Rahmenvertrag keinen Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen und keine Exklusivität begründet, bewahrt SZU-Immobilien die volle unternehmerische Freiheit, Leistungen nach eigenem Ermessen intern zu erbringen oder ergänzende externe Fachleistungen ausserhalb dieser Vereinbarung zu beziehen. Die SZU-Immobilien beabsichtigt, den Rahmenvertrag mit maximal zwei Anbietern abzuschliessen. Es ist jedoch möglich, dass der Zuschlag nur an einen einzigen Anbieter erteilt wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn nur ein Anbieter sämtliche Eignungskriterien erfüllt oder zwischen den Angeboten ein erheblicher Qualitätsunterschied (Punktzahl) besteht. Ein Anspruch darauf, dass zwingend zwei Rahmenvertragspartner ausgewählt werden, besteht nicht. Der Leistungsabruf erfolgt nach dem Kaskadenprinzip in der Reihenfolge der Rangierung aus dem Zuschlagsentscheid. Die detaillierten Abrufregeln sind im Rahmenvertrag geregelt.
- Mobil ISC GmbH
RVH2026 - Rahmenvertrag Hitachi Vantara Speichersysteme 2026
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP HANA-Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers Hitachi Vantara zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers Hitachi Vantara, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner. Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der Vertragslaufzeit zu folgenden Abrufen (Mindestabruf): - Wartungsverlängerung für einen bestehenden GAD Cluster mit 563 TB Nutzkapazität je Speichersystem, - Rahmenvertragsmanagement für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus plant der Auftraggeber, abhängig vom konkreten Bedarf, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu beschaffen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.
- SEG – Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co.KGGelsenkirchenFrist: 11. Mai
Rahmenvertrag über die Erstellung von Verkehrswert- und Beweissicherungsgutachten
Zur Revitalisierung des Wohnungsmarktes und damit verbundener Beseitigung von Problemimmobilien und Wohnungsüberhängen hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Land NRW die „Zukunftspartnerschaft Wohnen“ entwickelt. Insbesondere Problemimmobilien sollen in den nächsten zehn Jahren angekauft und zurückgebaut werden. Aber auch durch Bestandssanierung und Neubau werden neue Wohnqualtäten geschaffen. Die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: SEG, im Folgenden auch AG genannt) übernimmt hierbei die Rolle des Erwerbers von Problemimmobilien und späterer Bauherrin beim Rückbau. Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Immobilien, die in den nächsten Jahren über die Zukunftspartnerschaft erworben werden sollen, soll ein Rahmenvertrag mit einem Gutachter (im Folgenden: AN) über die Erstellung von bis zu 160 Verkehrswertgutachten abgeschlossen werden. Da eine Vielzahl der Problemimmobilien abgebrochen werden soll, soll der Rahmenvertag mit dem Gutachter darüber hinaus die Erstellung von bis zu 40 Beweissicherungsgutachten umfassen. Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung zur Unterstützung des Zentralbereiches IT der Deutschen Bundesbank
Die Aufgabenschwerpunkte ergeben sich aus den in Einzelabrufen benötigten Profilen. Diese sind den losspezifischen Anlagen A zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag_Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)" (B6) zu entnehmen. Der Rahmen der Tätigkeit ist in der Profilbeschreibung charakterisiert und lässt sich anhand der A- und B-Kriterien eingrenzen. Eine Präzisierung der benötigten Leistungen erfolgt für jeden Abruf, sofern dies notwendig ist. Grundsätzliche technische Rahmenbedingungen sowie erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen zu eingesetzten Tools, Frameworks und Methoden sind ebenfalls in den Profilbeschreibungen dargestellt. Aufgrund des teilweise technologisch dynamischen Umfelds der ausgeschriebenen Leistungen kann eine Ablösung einzelner Elemente nicht ausgeschlossen werden. Eine notwendige Präzisierung der technischen Anforderungen erfolgt daher im jeweiligen Einzelabruf. Bei den Angaben zu bestimmten Technologien, Frameworks und Methoden handelt es sich um die derzeit im Einsatz befindlichen bzw. bereits geplanten Elemente. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des vertraglich Umsetzbaren und Zumutbaren während der gesamten Vertragslaufzeit gehalten, Unterstützungsleistungen auch für neue Technologien, Frameworks und Methoden anzubieten. Zu dem Zweck wird der Bedarf in sieben unterschiedliche Lose aufgeteilt. Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (Wirtschaftsteilnehmer) je Los: - Los 1: Produktbetreuung EBICS (ca. 220 PT pro Jahr) - Los 2: IT-Anwendungsbetreuer/in (ca. 400 PT pro Jahr) - Los 3: Cloud Engineering & Betrieb (ca. 3.450 PT pro Jahr) - Los 4: DBMS PostgreSQL (ca. 120 PT pro Jahr) - Los 5: Los 5.1 SAP Technical Operations - Second Level Support (SLS) Los 5.2 SAP Technical Operations - Operating (ca. 400 PT pro Jahr) - Los 6: Betrieb C/S Infrastruktur (Distributed File Systems) (ca. 300 PT pro Jahr) - Los 7: IT-Auslagerungsmanagement (ca. 210 PT pro Jahr) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über einen bestehenden Bedarf für einen Abruf aus dem Rahmenvertrag. Der Auftraggeber legt bei der Bedarfsanfrage eine Abrufnummer fest. Ohne Nennung einer Abrufnummer ist die Anfrage durch den Auftragnehmer nicht zu bearbeiten. Die Kommunikation findet grundsätzlich per E-Mail über den vom Auftragnehmer angegebenen zentralen Ansprechpartner statt. Hierfür ist seitens des Auftragnehmers eine funktionale E-Mail-Adresse bereitzustellen (Anlage D6). Bei der Bedarfsanfrage wird dem Auftragnehmer die benötigte Leistung sowie deren zeitlicher und technologischer Umfang mitgeteilt. Innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Wochen nach Bedarfsanfrage hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis zu zwei geeignete Profile gemäß Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 einzureichen. Die notwendigen Dokumente sind binnen der vorgegebenen Frist an die Mail-Adresse des in der Bedarfsanfrage genannten Ansprechpartners sowie in Kopie an it-controlling@bundesbank.de zu senden. Kommt der Auftragnehmer der Bedarfsanfrage nicht (fristgerecht) nach, so behält sich der Auftraggeber vor, seinen Bedarf anderweitig zu decken. Der Auftraggeber hat das Recht, die Frist in einem angemessenen Umfang zu reduzieren.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Stadt Sankt AugustinFrist: 19. Mai
2026-0-30-1 Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden
des Leasings von Fahrrädern das sogenannte Fahrradleasing anzubieten. Zu diesem Zwecke plant die Stadt Sankt Augustin für ihre Mitarbeitenden den Abschluss eines Rahmenvertrags über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenleasingvertrag gilt zunächst für die Dauer von 36 Monaten und soll zum 01.11.2026 beginnen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf des regulären Vertragsendes gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet spätestens nach 48 Monaten. Derzeit wird den Mitarbeitenden bereits die Möglichkeit des Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung angeboten. Der bestehende Rahmenleasingvertrag läuft zum 31.10.2026 aus. Kennung des Verfahrens: 63cfc6dd1fdf459da61cadbe747e7814 Interne Kennung: 20260301 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 66114000 FinanzierungsLeasing 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Sankt Augustin Postleitzahl: 53757 Land, Gliederung (NUTS): RheinSiegKreis (DEA2C) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabeportal https://www.vergabe.rib.de zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Kommunikation im Vergabeverfahren (insbesondere Bieterfragen, Antworten, Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachforderungen, Aufklärungen sowie Informationsschreiben) erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform des Auftraggebers https://www.vergabe.rib.de. Sämtliche rechtserhebliche Mitteilungen werden in das dortige Bieterpostfach eingestellt. Mit Einstellung der Mitteilung in das
- LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB)
Unterschiedliche Einrichtungen des Landschaftsverbandes; Rahmenvertrag; Tragwerksplanung LP 1 und 2 und BU; 25-535 TV
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL - BLB) entwickelt eine Vielzahl von Projekten im Bereich der psychiatrischen Kliniken, Förderschulen, Museen und Verwaltungsgebäude (Vorplanung). In der Regel sind zu einem früheren Zeitpunkt der Projektentwicklung bereits Aussagen zur tragenden Konstruktion erforderlich. Um diese Leistungen abzudecken wird diese Ausschreibung durchgeführt. Daneben befindet sich im LWL - BLB Immobilienbestand eine Vielzahl von Gebäuden, bei deren Bauunterhaltung oftmals Auskünfte zum bestehenden Tragwerksplanung erforderlich sind. Dieser Rahmenvertrag dient insofern zur Beauftragung der Tragwerksplanung in frühen Leistungsphasen und bei kleinerer Bauunterhaltungsmaßnahmen (BU). Der LWL - BLB deckt für den Planungsbereich Objektplanung und Haustechnik den Bedarf mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit der Beauftragung soll die (Vor-) Planungslücke Tragwerksplanung geschlossen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BERNMOBIL Städt. Verkehrsbetriebe Bern (SVB).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.