Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Chipkartenrohlingen
Beschaffung von Chipkartenrohlingen auf Basis von Mifare DESFire EV1 für das bestehende Chipkartensystem der Technischen Universität Chemnitz, der Westsächsischen Hochschule Zwickau sowie des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau. Die Karten dienen der Nutzung durch Studierende, Mitarbeiter und Bibliotheksnutzer.
Angebotsfrist:08. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von Chipkartenrohlingen auf Basis von Mifare DESFire EV1 für das bestehende Chipkartensystem der Technischen Universität Chemnitz, der Westsächsischen Hochschule Zwickau sowie des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau. Die Karten dienen der Nutzung durch Studierende, Mitarbeiter und Bibliotheksnutzer.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Technische Universität Chemnitz
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: 08. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von Chipkartenrohlingen auf Basis von Mifare DESFire EV1 für das bestehende Chipkartensystem der Technischen Universität Chemnitz, der Westsächsischen Hochschule Zwickau sowie des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau. Die Karten dienen der Nutzung durch Studierende, Mitarbeiter und Bibliotheksnutzer.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Videokonferenz- und Präsentationstechnik
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Microsoft Teams-kompatiblen Videokonferenzsystemen für kleine, mittlere und große Konferenzräume. System muss native Teams-Integration, automatisierte Kamerasteuerung und hochwertige Audioübertragung bieten. Umfasst ebenfalls Wartung bestehender Medien- und Präsentationstechnik sowie Montagedienstleistungen an Standorten der Hamburg Port Authority im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.
- Frist: 30. Apr.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ballistischen Helmen und Visieren
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von ballistischen Helmen und Visieren für die für die Polizei Bremen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Polizei in der Freien Hansestadt Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenFrist: 12. Mai
Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Polizeipistolen im Kaliber 9 mm x 19 für die Polizei NRW (Spezialeinheiten)
Aus den Rahmenvereinbarungen müssen neben den Dienstpistolen und Farbmarkierungssystemen auch diverse Einzelteile der - und Zubehörteile für die Dienstpistolen und die Farbmarkierungssysteme (siehe auch Kapitel B1 bis B6 - Leistungsbeschreibung und Preisblatt) abgerufen werden können. Weitere Gegenstände der Rahmenvereinbarungen sind Technische Einweisungen des waffentechnischen Personals sowie die Lieferung von Prüf- und Messmitteln.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 12. Mai
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportgestellen für 20-Liter-Einheitskanister
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§15 UVgO) über die Lieferung von Transportgestellen für 20-Liter-Einheitskanister Abrufberechtigt sind das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung sowie das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
- Mobil ISC GmbH
RVH2026 - Rahmenvertrag Hitachi Vantara Speichersysteme 2026
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP HANA-Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers Hitachi Vantara zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers Hitachi Vantara, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner. Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb der Vertragslaufzeit zu folgenden Abrufen (Mindestabruf): - Wartungsverlängerung für einen bestehenden GAD Cluster mit 563 TB Nutzkapazität je Speichersystem, - Rahmenvertragsmanagement für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus plant der Auftraggeber, abhängig vom konkreten Bedarf, innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu beschaffen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.
- BwFuhrparkService GmbHFrist: 08. Mai
Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Schneeketten, - Entladung der Schneeketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Schneeketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. Die Schneeketten müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Schneeketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Schneeketten nicht entstehen. Nacharbeiten gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Die Schneeketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrs- teilnehmer muss ausgeschlossen sein. Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuellen Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der Auftragnehmer hat kostenfrei sicherzustellen, dass sein elektronischer Katalog entweder in SAP Ariba selbst zur Verfügung steht oder über eine cXML-Schnittstelle (Punch-Out-Katalog) bis spätestens 21 Tage nach Zuschlag angebunden ist.
- Universitätsklinikum Ulm
Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Im Rahmen der vorliegenden Beschaffung beabsichtigen die Universitätskliniken Baden-Württemberg (Universitätsklinikum Freiburg A. d. ö. R.; Universitätsklinikum Heidelberg A. d. ö. R.; inkl. der Universitätsklinikum Mannheim GmbH; Universitätsklinikum Tübingen A. d. ö. R.; Universitätsklinikum Ulm A. d. ö. R.) die Einführung eines zentralen TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Ziel ist es, eine einheitliche, sichere und leistungsfähige Schnittstelle zwischen den IT-Systemen der beteiligten Universitätskliniken und der bundesweiten Telematikinfrastruktur zu schaffen. Das zentrale TI-Gateway muss sämtliche für den Betrieb und die Nutzung der TI erforderlichen Funktionen bereitstellen, insbesondere Authentifizierung, Verschlüsselung, Routing sowie Protokollierung der Datenübertragungen. - Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: - Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des zentralen TI-Gateways, - Integration in die bestehende IT-Landschaft der beteiligten Universitätskliniken, - Sicherstellung der Kompatibilität mit den Anforderungen aller KRITIS-Häuser (Universitätskliniken und Maximalversorger), - Bereitstellung von Support-, Wartungs- und Updateleistungen für einen definierten Zeitraum, - Schulung des Personals der Universitätskliniken im Umgang mit dem TI-Gateway, - Dokumentation sämtlicher relevanter technischer und organisatorischer Prozesse. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802] - Rahmenvereinbarung [Anlage 907_01] - EVB-IT Systemvertrag [Anlage 907_02] - EVB-IT Cloudvertrag [Anlage 907_03] - EVB-IT Dienstvertrag [Anlage 907_04]
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Technische Universität Chemnitz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.