Rahmenvereinbarung Wartung Deponiegas-BHKW’s
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Blockheizkraftwerke (BHKW) auf den BSR-Deponien Schöneicher Planund Schwanebeck, mit dem Ziel, die Energieerzeugung durch diese Anlagen mit hoher Effektivität und Effizienz zugewährleisten. Rahmenvereinbarung für 2 Jahre, mit Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Rahmenve...
Angebotsfrist:03. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Blockheizkraftwerke (BHKW) auf den BSR-Deponien Schöneicher Planund Schwanebeck, mit dem Ziel, die Energieerzeugung durch diese Anlagen mit hoher Effektivität und Effizienz zugewährleisten. Rahmenvereinbarung für 2 Jahre, mit Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Rahmenvereinbarung Wartun...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR)
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 03. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Blockheizkraftwerke (BHKW) auf den BSR-Deponien Schöneicher Planund Schwanebeck, mit dem Ziel, die Energieerzeugung durch diese Anlagen mit hoher Effektivität und Effizienz zugewährleisten. Rahmenvereinbarung für 2 Jahre, mit Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Rahmenvereinbarung Wartung Deponiegas-BHKW’s
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25296698
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Während der Eissaison von jeweils Oktober bis März finden für den öffentlichen Publikumslauf verschiedene wiederkehrende Veranstaltungen statt. Es soll eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung dieser Veranstaltungen sowie weitere Dienstleistungen in diesem Zusammenhang vergeben werden. Vertragslaufzeit: frühestens ab 01.07.2026 bzw. spätestens ab Zuschlagserteilung bis 31.05.2028. Option: 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
- Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Veranstaltungen für die Eiswelt Stuttgart
Während der Eissaison von jeweils Oktober bis März finden für den öffentlichen Publikumslauf verschiedene wiederkehrende Veranstaltungen statt. Es soll eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung dieser Veranstaltungen sowie weitere Dienstleistungen in diesem Zusammenhang vergeben werden. Vertragslaufzeit: frühestens ab 01.07.2026 bzw. spätestens ab Zuschlagserteilung bis 31.05.2028. Option: 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
- Universitätsklinikum Aachen AöRAachen
Rahmenvereinbarung TÜV Mängel RLT-Anlagen
Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Instandsetzung von Schaltschränken über einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Auftraggeberin schließt eine Rahmenvereinbarung ohne Verpflichtung zum Leistungsabruf über eine Laufzeit von maximal 2 Jahren ab. Start der Arbeiten ist der 01.05.2026. End der Arbeiten ist der 30.04.2028. Optionale Verlängerung: vom 01.05.2028 bis 30.04.2029. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht drei (3) Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der/des Auftragnehmer/in auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs (z.B. Stunden). Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 250.000 EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen geschätzt. 1. Jahr 83.333,33 Euro Netto 2. Jahr 83.333,33 Euro Netto 3. Jahr optional 83.333,33 Euro Netto Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dieser Leistungsbeschreibung.
- Universitätsklinikum Aachen AöR
Rahmenvereinbarung TÜV Mängel RLT-Anlagen
Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Instandsetzung von Schaltschränken über einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Auftraggeberin schließt eine Rahmenvereinbarung ohne Verpflichtung zum Leistungsabruf über eine Laufzeit von maximal 2 Jahren ab. Start der Arbeiten ist der 01.05.2026. End der Arbeiten ist der 30.04.2028. Optionale Verlängerung: vom 01.05.2028 bis 30.04.2029. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht drei (3) Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der/des Auftragnehmer/in auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs (z.B. Stunden). Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 250.000 EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen geschätzt. 1. Jahr 83.333,33 Euro Netto 2. Jahr 83.333,33 Euro Netto 3. Jahr optional 83.333,33 Euro Netto Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dieser Leistungsbeschreibung.
- Münchner Wohnen GmbHFrist: 27. Mai
Rahmenvereinbarung SAP-Beratungsleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von externen Beratungs-, Support- und Entwicklungsleistungen zur Unterstützung des laufenden Betriebs der SAP-ECC-Systemlandschaft der Münchner Wohnen GmbH. Die Münchner Wohnen GmbH ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt München und bewirtschaftet als eine der größten städtischen Wohnungsbaugesellschaften Deutschlands einen Bestand von rund 70.000 Wohnungen. Zur Sicherstellung des stabilen Betriebs ihrer SAP-ECC-Systemlandschaft sowie zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung werden externe SAP-Beratungsleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen vergeben: Los 1 umfasst die SAP-Module RE-FX und FI, Los 2 die Module MM, PM, SD und FI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse und Behebung von Störungen, die Unterstützung der Fachbereiche im Tagesgeschäft, die technische und fachliche Optimierung bestehender Lösungen, die Pflege und Anpassung kundeneigener Entwicklungen sowie Wissenstransfer und Dokumentation. Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, mit der Option auf maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Stunden gemäß den vereinbarten Stundensätzen (Time & Material).
- Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch - Abwasserwerk
VG Kaisersesch - Abwasserwerk, Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung. Für die voraussichtlich anfallenden Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für 2 Jahre und mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre (Vertragslaufzeit max. 4 Jahre) geschlossen werden. Zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Bei den Leistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen der Optischen Inspektion zur Zustandserfassung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlussleitungen und die Reinigung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlüssen/ Pumpwerken/ Regenbauwerken etc. (Nach Bedarf können ergänzend Leistungen für Dichtheitsprüfungen, Fräsarbeiten von Wurzelwerk oder Muffenabdichtungen zur Ausführung kommen.) sowie um die Entleerung von Abwassergruben bzw. die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen. Das Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch besteht aus der Stadt Kaisersesch und 25 Ortsgemeinden. Die zu reinigenden und befahrenden Kanäle / Schächte und Abwasserbauwerke befinden sich zum weit überwiegenden Teil in öffentlichen, befestigten Straßen, Wegen und Plätzen bzw. sind ansonsten zumindest über unbefestigte aber befahrbare Wirtschaftswege zu erreichen. Für nicht unmittelbar anfahrbare Schächte und Abwasserbauwerke sind im LV gesonderte Erschwernispositionen vorgesehen. Innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind sämtliche Ortsgemeinden bis auf einige Streusiedlungen und Außenbereichsgrundstücke an Flächenkanalisationen und somit direkt an Kläranlagen angeschlossen. Die nicht angeschlossenen Grundstücke/Objekte sammeln das anfallende Abwasser in geschlossenen Gruben bzw. verfügen über Kleinkläranlagen. Eine Übersichtskarte, in der die zu entsorgenden Außenbereichsgrundstücke (Objekte) und die Standorte der Kläranlagen Brohl und Kaisersesch markiert sind, ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Derzeit gibt es 30 Kleinkläranlagen und 51 Gruben. Ein Einzelauftrag muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Arbeitstagen erfüllt werden. In dringenden Fällen ist der Auftrag sofort, innerhalb von 1 Tag nach Auftragserteilung, durchzuführen. Die Einzelaufträge werden in der Regel per E-Mail oder auch im Einzelfall je nach Bedarf telefonisch erteilt. Hinsichtlich der genauen Einzelheiten (Leistungsbeschreibung, Rahmenbedingungen, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen) wird ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf
8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 03. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.