Rahmenvereinbarung Verwertung Bioabfälle
Rahmenvereinbarung zur Biogutverwertung für den Landkreis Eichsfeld
Angebotsfrist:29. September 2025(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Angebotsfrist:29. September 2025(abgelaufen)
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Rahmenvereinbarung zur Biogutverwertung für den Landkreis Eichsfeld
Rahmenvereinbarung zur Biogutverwertung für den Landkreis Eichsfeld
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
Rahmenvereinbarung über Grasmahd an Kreisstraßen des Landkreises Eichsfeld
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
Grasmahd an Kreisstraßen des Landkreises Eichsfeld
Der Landkreis Harz schreibt die Wägung und Verwertung von Bioabfällen aus allen Wertstoffhöfen des Entsorgungsgebiets neu aus. Zu den Abfällen zählen Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Rasenschnitt, Laub, Stauden sowie biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle gemäß § 3 Abs. 7 KrWG. Eine Garantie für die konkrete Zusammensetzung der Abfälle wird nicht gegeben. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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