Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus...
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenver...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 18. Mai 2026
- Thema: Reinigungsmittel
Ausschreibungsbeschreibung
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 18. Mai
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Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 04. Mai
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung sowie weitere öffentliche Stellen gemäß beigefügter Kundenliste. Die Liste kann während der Laufzeit um weitere Stellen ergänzt werden, sofern das Maximalvolumen nicht überschritten wird. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN. Details siehe Leistungsbeschreibung.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 30. Apr.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräten ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen (siehe Liste 'Übersicht Straßenmeistereien NLStBV'). Lieferadressen werden bei Abruf mitgeteilt. Die Liste der Bezugsberechtigten kann erweitert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN.
- Logistik Zentrum Niedersachsen - LandesbetriebFrist: 30. Apr.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräten ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen (gemäß Liste 'Übersicht Straßenmeistereien NLStBV'). Lieferadressen werden bei Abruf mitgeteilt. Eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten ist möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 02. Juni
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 02. Juni
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für die Stadt Celle
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare nieder-sächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesell-schaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) für die Stadt Celle aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenver-einbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auf-tragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbie-terverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für die Stadt Celle
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare nieder-sächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesell-schaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) für die Stadt Celle aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenver-einbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auf-tragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbie-terverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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