Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Lande...
Angebotsfrist:03. Februar 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung