Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Rahmenvereinbarung für operativen Kundenservice (First- und Second-Level-Support). Leistungen: Bearbeitung von Kundenanliegen, Dokumentation und Eskalation komplexer Sachverhalte. Personaleinsatz: 2026 Grundlast 7 PT/Tag (2 First-, 5 Second-Level), ab 2027 5 PT/Tag (2 First-, 3 Second-Level). Zusatzleistungen für Spitz...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für operativen Kundenservice (First- und Second-Level-Support). Leistungen: Bearbeitung von Kundenanliegen, Dokumentation und Eskalation komplexer Sachverhalte. Personaleinsatz: 2026 Grundlast 7 PT/Tag (2 First-, 5 Second-Level), ab 2027 5 PT/Tag (2 First-, 3 Second-Level). Zusatzleistungen für Spitzenlast abrufbar: ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtwerke Ratingen GmbH
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Zeitarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für operativen Kundenservice (First- und Second-Level-Support). Leistungen: Bearbeitung von Kundenanliegen, Dokumentation und Eskalation komplexer Sachverhalte. Personaleinsatz: 2026 Grundlast 7 PT/Tag (2 First-, 5 Second-Level), ab 2027 5 PT/Tag (2 First-, 3 Second-Level). Zusatzleistungen für Spitzenlast abrufbar: 2026 bis zu 3 PT/Tag, 2027-2030 bis zu 5 PT/Tag. Arbeitszeit: Mo-Fr (außer Feiertage NRW).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rahmenvereinbarung zur Fahrzeugreinigung
Reinigungsservice für 22 Fahrzeuge (davon 21 E-Fahrzeuge, 1 VW Bus mit Vollfolierung) am Standort Kiel, Küterstraße 30. Leistungen: Hol- und Bringservice, Außenwäsche inkl. Felgen, Innenreinigung, Prüfung von Reifendruck und Flüssigkeiten, optional Scheibenwischerwechsel. Frequenz: 1-2 Mal monatlich pro Fahrzeug, Mo-Fr 6-19 Uhr, Rückgabe am selben Tag. Max. 2.200 Reinigungen, geschätzter Wert 330.000 € netto. Leistungsbeginn: 15. Juni 2026.
- Universitätsklinikum Bonn AöR
Rahmenvertrag über einen Forschungsdienstleistungsauftrag Effiziente Hochdurchsatzmessung der elektrophysiologischen Aktivität therapeutisch relevanter Natriumionenkanäle
Gesucht wird ein Partner für ein komplexes Forschungsprojekt in modularer Zusammenarbeit. Die Leistung umfasst sechs Arbeitspakete: 1. Zelllinie-Transfer und Zellbank-Etablierung, 2. Assay-Transfer und Validierung, 3. Pilot-Screening, 4. Machine-Learning-gesteuertes Screening, 5. Hit-Bestätigung, 6. Hit-Profiling. Ziel ist die Durchführung aller Phasen von der Assay-Implementierung bis zur Hit-Charakterisierung.
- Stadtverwaltung GörlitzFrist: 16. Apr.
Rahmenvertrag für die Beförderung von Schülern der Oberschule Melanchthon zum Sportunterricht nach Weinhübel und zurück
Rahmenvertrag für die Schülerbeförderung der Oberschule Melanchthon (Melanchthonstraße 35) zum Sportunterricht in die Sporthalle Landheimstraße oder das Stadion der Freundschaft (Zittauer Straße) in Görlitz-Weinhübel und zurück für das Schuljahr 2026/2027. Die Leistung umfasst an 5 Tagen pro Woche jeweils 2 bis 3 Hin- und Rücktouren. Die benötigte Kapazität pro Fahrt beträgt voraussichtlich 50 bis 60 Schüler.
- Frist: 12. März
Abschluss von Mehrpersonen-Rahmenvereinbarungen über Tiefbauleistungen (verschiedene Gewerke) in drei Losen
Stadtwerke Emden GmbH sucht ab 01.2027 Rahmenvereinbarungen für Tiefbauleistungen (3 Jahre, 2x1 Jahr verlängerbar). Auftrag in 3 Lose geteilt, Bieter können auf 1, 2 oder alle Lose bieten. Einzelaufträge ohne neues Vergabeverfahren. Leistungsverzeichnisse mit geschätzten Abrufmengen (max. 5 Jahre), keine Abnahmeverpflichtung. Mengen werden noch überarbeitet, einige Positionen optional oder gestrichen. Basis für Vergabe: Schätzmengen + 25% Zuschlag.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung zur Unterstützung des Zentralbereiches IT der Deutschen Bundesbank
Die Aufgabenschwerpunkte ergeben sich aus den in Einzelabrufen benötigten Profilen. Diese sind den losspezifischen Anlagen A zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag_Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)" (B6) zu entnehmen. Der Rahmen der Tätigkeit ist in der Profilbeschreibung charakterisiert und lässt sich anhand der A- und B-Kriterien eingrenzen. Eine Präzisierung der benötigten Leistungen erfolgt für jeden Abruf, sofern dies notwendig ist. Grundsätzliche technische Rahmenbedingungen sowie erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen zu eingesetzten Tools, Frameworks und Methoden sind ebenfalls in den Profilbeschreibungen dargestellt. Aufgrund des teilweise technologisch dynamischen Umfelds der ausgeschriebenen Leistungen kann eine Ablösung einzelner Elemente nicht ausgeschlossen werden. Eine notwendige Präzisierung der technischen Anforderungen erfolgt daher im jeweiligen Einzelabruf. Bei den Angaben zu bestimmten Technologien, Frameworks und Methoden handelt es sich um die derzeit im Einsatz befindlichen bzw. bereits geplanten Elemente. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des vertraglich Umsetzbaren und Zumutbaren während der gesamten Vertragslaufzeit gehalten, Unterstützungsleistungen auch für neue Technologien, Frameworks und Methoden anzubieten. Zu dem Zweck wird der Bedarf in sieben unterschiedliche Lose aufgeteilt. Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (Wirtschaftsteilnehmer) je Los: - Los 1: Produktbetreuung EBICS (ca. 220 PT pro Jahr) - Los 2: IT-Anwendungsbetreuer/in (ca. 400 PT pro Jahr) - Los 3: Cloud Engineering & Betrieb (ca. 3.450 PT pro Jahr) - Los 4: DBMS PostgreSQL (ca. 120 PT pro Jahr) - Los 5: Los 5.1 SAP Technical Operations - Second Level Support (SLS) Los 5.2 SAP Technical Operations - Operating (ca. 400 PT pro Jahr) - Los 6: Betrieb C/S Infrastruktur (Distributed File Systems) (ca. 300 PT pro Jahr) - Los 7: IT-Auslagerungsmanagement (ca. 210 PT pro Jahr) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über einen bestehenden Bedarf für einen Abruf aus dem Rahmenvertrag. Der Auftraggeber legt bei der Bedarfsanfrage eine Abrufnummer fest. Ohne Nennung einer Abrufnummer ist die Anfrage durch den Auftragnehmer nicht zu bearbeiten. Die Kommunikation findet grundsätzlich per E-Mail über den vom Auftragnehmer angegebenen zentralen Ansprechpartner statt. Hierfür ist seitens des Auftragnehmers eine funktionale E-Mail-Adresse bereitzustellen (Anlage D6). Bei der Bedarfsanfrage wird dem Auftragnehmer die benötigte Leistung sowie deren zeitlicher und technologischer Umfang mitgeteilt. Innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Wochen nach Bedarfsanfrage hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis zu zwei geeignete Profile gemäß Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 einzureichen. Die notwendigen Dokumente sind binnen der vorgegebenen Frist an die Mail-Adresse des in der Bedarfsanfrage genannten Ansprechpartners sowie in Kopie an it-controlling@bundesbank.de zu senden. Kommt der Auftragnehmer der Bedarfsanfrage nicht (fristgerecht) nach, so behält sich der Auftraggeber vor, seinen Bedarf anderweitig zu decken. Der Auftraggeber hat das Recht, die Frist in einem angemessenen Umfang zu reduzieren.
- Bundesamt für Strahlenschutz
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung (EMS-Dienstleistung) von jeweils 1.700 Stück Sondeneingangs- und Netzeingangsplatinen inkl. Teststellung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beabsichtigt nachfolgende Dienstleistung zu vergeben: • Bauteilbeschaffung, Bestückung und PCB-Fertigung von 1.700 Stück Sondeneingangsplatinen • Bauteilbeschaffung, Bestückung und PCB-Fertigung von 1.700 Stück Netzeingangsplatinen Hierzu sind jeweils 3 Vorserienmuster beider o.g. Platinen in 2026 durch den Auftragnehmer zur Prüfung der Anforderungserfüllung und zur Funktionsprüfung zu übersenden. Die Serienfertigung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Vorserie im Zeitraum ab 2026 bis Ende 2029 von jeweils 425 Stück. Die genauen Abrufmengen sowie das Abrufverfahren selbst können aus § 4 der Rahmenvereinbarung entnommen werden. Der Leistungsgegenstand ist die vollständige Fertigung der benannten Baugruppen nach Vorgaben und CAD-Daten des Auftraggebers (jeweils über ein Cadsoft Eagle Boardfile). Hierzu muss der Auftragnehmer die Beschaffung der notwendigen elektronischen Bauelemente vornehmen. Die notwendigen Bauteilte zur Fertigung können der ebenfalls übermittelten Bauteilstückliste (BOM) im CSV-Format entnommen werden. Hinsichtlich der durch den Auftragnehmer zu beachtenden Prozess-, Rework- und Umweltnormen beachten Sie bitte die vertraglichen Ausführungen - insbesondere unter § 5 - der Rahmenvereinbarung. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Bundesamt für Strahlenschutz
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung (EMS-Dienstleistung) von jeweils 1.700 Stück Sondeneingangs- und Netzeingangsplatinen inkl. Teststellung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beabsichtigt nachfolgende Dienstleistung zu vergeben: • Bauteilbeschaffung, Bestückung und PCB-Fertigung von 1.700 Stück Sondeneingangsplatinen • Bauteilbeschaffung, Bestückung und PCB-Fertigung von 1.700 Stück Netzeingangsplatinen Hierzu sind jeweils 3 Vorserienmuster beider o.g. Platinen in 2026 durch den Auftragnehmer zur Prüfung der Anforderungserfüllung und zur Funktionsprüfung zu übersenden. Die Serienfertigung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Vorserie im Zeitraum ab 2026 bis Ende 2029 von jeweils 425 Stück. Die genauen Abrufmengen sowie das Abrufverfahren selbst können aus § 4 der Rahmenvereinbarung entnommen werden. Der Leistungsgegenstand ist die vollständige Fertigung der benannten Baugruppen nach Vorgaben und CAD-Daten des Auftraggebers (jeweils über ein Cadsoft Eagle Boardfile). Hierzu muss der Auftragnehmer die Beschaffung der notwendigen elektronischen Bauelemente vornehmen. Die notwendigen Bauteilte zur Fertigung können der ebenfalls übermittelten Bauteilstückliste (BOM) im CSV-Format entnommen werden. Hinsichtlich der durch den Auftragnehmer zu beachtenden Prozess-, Rework- und Umweltnormen beachten Sie bitte die vertraglichen Ausführungen - insbesondere unter § 5 - der Rahmenvereinbarung. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Ratingen GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.