Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Innenrevision
Zum 01.01.2026 wird im RZF eine Innenrevision eingerichtet. Bis dahin wird diese Aufgabe für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF) durch die vorgesetzte Behörde, das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM), wahrgenommen. Die Innenrevision des FM begleitet die Gründung der Inne...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Zum 01.01.2026 wird im RZF eine Innenrevision eingerichtet. Bis dahin wird diese Aufgabe für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF) durch die vorgesetzte Behörde, das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM), wahrgenommen. Die Innenrevision des FM begleitet die Gründung der Innenrevision des RZF...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Zum 01.01.2026 wird im RZF eine Innenrevision eingerichtet. Bis dahin wird diese Aufgabe für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF) durch die vorgesetzte Behörde, das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM), wahrgenommen. Die Innenrevision des FM begleitet die Gründung der Innenrevision des RZF, gleichwohl sind im RZF erhebliche Vorkehrungen zu treffen, dass die neue Innenrevision auf rechtlich, organisatorisch und prozessual gesicherter Basis ihren Betrieb aufnehmen kann und fortan Wirkung entfalten und Verbesserungspotenziale ermitteln kann. Ziel der Rahmenvereinbarung ist zum einen die Unterstützung des RZF bei der rechtlichen, organisatorischen und prozessualen Aufstellung und Einrichtung dieses neuen Bereichs. Darüber hinaus soll nach Gründung eine die bedarfsorientierte Unterstützung der Innenrevision bei der Durchführung von Prüfungen, Sonderuntersuchungen sowie Beratungsleistungen erbracht werden. Die externen Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der internen Revisionsprozesse stärken. Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen stehen zum anderen insbesondere die internen Vorgaben und Regelungen für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) im Fokus. Diese sind während der Vertragslaufzeit für das RZF als moderne und schnell wachsende Behörde, die als strategischer IT-Partner eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und Zielerreichung der Finanzverwaltung NRW einnimmt, zu evaluieren, anzupassen bzw. neu zu entwickeln und zu implementieren, so dass die neue Innenrevision von Beginn an auf Basis eines gehärteten externen und internen Regelwerks arbeiten kann. Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 220 PT (Personentage). Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 250 PT.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des RZF bei der Einrichtung einer Innenrevision zum 01.01.2026. Leistungen umfassen die rechtliche, organisatorische und prozessuale Aufstellung sowie die bedarfsorientierte Begleitung bei Prüfungen, Sonderuntersuchungen und Beratungen. Fokus liegt auf Corporate Governance und der Entwicklung interner Regelwerke. Die Schätzmenge beträgt 220 PT pro Mitarbeiter/Jahr, die Höchstmenge 250 PT pro Mitarbeiter/Jahr.
- HOLDING GRAZ - KOMMUNALE DIENSTLEISTUNGEN GMBHGrazFrist: 19. Mai
Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich steuerlicher Sonderfragestellungen
Beauftragt wird die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich steuerlicher Sonderthemen für Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand, deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge umfasst. AG sind die jeweils in der Anlage 1 genannten Unternehmen, für welche die Beratungsleistungen zu erbringen sind.Die ausgeschriebenen Leistungen gehen über die laufende steuerliche Beratung hinaus und erfordern besondere Fachkenntnisse, tiefgehende Analysen oder projektbezogene Unterstützung. Die beauftragenden Unternehmen stehen regelmäßig vor steuerlich komplexen Einzelfragen und Projekten, die eine besondere fachliche Begleitung erfordern:• Anfertigung fundierter Stellungnahmen zu komplexen steuerlichen, unternehmensrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Einzelfragen wie bspw. zu Zuschüssen oder OrganschaftWeitere Details siehe AU
- BwFuhrparkService GmbHFrist: 07. Mai
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Beratungsleistungen strategische Beschaffung
Beschaffungsvorgänge der DEW21 und DONETZ werden derzeit überwiegend über den Konzerneinkauf der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) abgewickelt. Zur Beschaffung von Dienstleistungen und Material werden Einzelbestellungen oder Abrufe aus Kontrakten (Rahmenverträgen) genutzt. Das Beschaffungswesen ist von der Bedarfsmeldung bis zur Abrechnung der Leistungen im SAP abgebildet und wir beispielsweise im Bereich Planung von Bau von Versorgungsnetzen durch weitere Systeme wie Extranet zur Kalkulation und Abrechnung von Bauleistungen unterstützt. Die Beschaffung mittels Einzelbestellungen sowie die Einrichtung von Kontrakten bzw. Rahmenverträgen wird vollständig über den Konzerneinkauf realisiert. Abrufe aus bestehenden Kontrakten bzw. Rahmenverträgen werden dezentral über die Fachbereiche der DEW21 und DONETZ als Bedarfsträger initiiert. Das über den Konzerneinkauf abgewickelte Beschaffungsvolumen der DEW21 und DONETZ umfasst insgesamt rund 120 bis 150 Mio. EUR pro Jahr. Jährlich werden etwa 3.100 Beschaffungsvorgänge über den Konzerneinkauf abgewickelt. Derzeit sind etwa 300 Rahmenverträge für Fremddienstleistungen und Materiallieferungen geschlossen. Die Laufzeit der Verträge variiert und kann zwischen einem und vier Jahren betragen. Teilweise werden Rahmenverträge mit Verlängerungsoption vereinbart, so dass sich die Laufzeit auf bis zu acht Jahre verlängern kann. Rahmenverträge werden grundsätzlich ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen und stellen somit lediglich eine Abrechnungsbasis für wiederkehrende Fremdleistungen und Materiallieferungen dar. Zur Vorbereitung des organisatorischen und prozessualen Aufbaus einer strategischen Beschaffung wurden in einer Analysephase die Beschaffungsvorgänge bei DEW21 und DONETZ betrachtet. Die Betrachtung ist geschäftsbereichs- und spartenübergreifend erfolgt, so dass alle Unternehmensbereiche in die Betrachtung eingeflossen sind. Im Rahmen des Umsetzungsprojekts soll eine Fokussierung auf ausgewählte Handlungsfelder erfolgen. Diese Handlungsfelder sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu Priorisieren und kurzfristige wie langfristige Einsparpotentiale heben. In der ersten Projektphase -Analysephase- wurden Handlungsfelder für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung in folgenden Bereichen identifiziert: - Bauleistungen (Hoch- und Tiefbau) sowie Schadensbeseitigung in Versorgungsnetzen der Sparten Gas, Wasser, Strom und Fernwärme - Stationsbau mit einem Schwerpunkt im Bereich Mittel- und Niederspannung - IT-Dienstleistungen sowie Beschaffung von Hard- und Software - Sales and Operation und Meter to cash, hier Dienstleistersteuerung/-entwicklung, Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung Beschaffung - Indirekte Warengruppen wie Gebäudemanagement, Fuhrpark oder Beratungsleistungen im Bereich Unternehmensentwicklung, Prozessverbesserung oder rechtliche Fragestellungen Basis für den Aufbau bzw. für die Implementierung und Umsetzung einer Strategischen Beschaffung sind die Ergebnisse der Ende 2025 durchgeführten Analysephase. Die Umsetzungsphase soll mit einer Projektlaufzeit von. 12 Monate abgeschlossen werden. Das in der Analysephase identifizierte Einsparpotential beträgt etwa 5 bis 7,5 Mio. EUR . Dieses soll mindestens in der Umsetzungsphase durch konkrete Maßnahmen gehoben werden. Die konkret identifizierten Maßnahmenansätze der Analysephase werden mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Diese sind vorrangig im Rahmen des Umsetzungsprojekts auszugestalten und ggf. durch weitere Maßnahmen zu ergänzen. Für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung wird eine Koordinierungsstelle bei DEW21 aufgebaut, die als Bindeglied zwischen dem Konzerneinkauf der DSW21 und der DEW21 sowie DONETZ internen Bedarfsträgern agiert. Die Koordinationsstelle ist als Interimsstelle ausgelegt und wird mindestens bis zum Abschluss des Umsetzungsprojektes bei DEW21 verankert sein. Eine langfristige Ausprägung sowie eine Einordnung zur organisatorischen Verankerung sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu beschreiben. Grundsätzlich ist ein Prozess zur strategischen Beschaffung innerhalb der DEW21 / DONETZ oder ggf. übergeordnet bei DSW21 zu implementieren. Beispielsweise sollen nachfolgende Anforderungen ausgestaltet und implementiert werden: Daten & Transparenz: - Beschreibung und Aufbau einer zentralen Stelle bzw. eines zentralen Berichtswesens für die Bereitstellung von Bestell-, Vertrags- und Lieferantendaten - Implementierung einheitlicher Reporting-Möglichkeiten mittels Standard-Reports und Visualisierung von Berichten in Dashboards Prozesse und Systeme: - IT-seitige Abbildung des Beschaffungsprozesses von der Bedarfsentstehung bis zum Abschluss des jeweiligen Beschaffungsprozesses - IT-gestützte Warengruppensystematik mittels Standardsystematik beispielsweise Anwendung von eClasses - Aufbau einer Lieferantenklassifizierung Steuerung und Analyse: - Beschreibung und Aufbau einer KPI-gestützte Steuerung von Beschaffungsprozessen - Aufbau eines Berichtswesens zum Monitoring des Wertbeitrages strategischer Beschaffungsprozesse - Einsatz von Analytik-Tools beispielsweise für Benchmarking von Beschafften Leistungen, Beschaffungsszenarien und Mustererkennung von Beschaffungsprozessen Zudem sollen weitere Anforderungen an die Prozesse, Organisation und Systeme beschrieben und kontinuierlich optimiert werden. Für Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Es sind Kennzahlen zum Monitoring der Wertbeiträge der strategischen Beschaffungsaktivitäten zu entwickeln und ein Kennzahlensystem zur Fortschreibung und zum Monitoring des Erfolgs von Beschaffungsstrategien zur Implementierung vorzubereiten sowie umzusetzen. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungsbeschreibung einschließlich seiner Anhänge enthält schutzbedürftige vertrauliche Informationen im Sinne des §5Abs.3 SektVO. Diese Unterlagen werden erst nach Vorlage einer vom Bewerber rechtsverbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung.
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück
- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)Frist: 11. Mai
L-Bank - Rahmenvereinbarungen über Beratungs-, Implementierungs- und Unterstützungsleistungen für Entwicklung und Betrieb der ServiceNow Plattform sowie den Einsatz von KI-Lösungen in zwei Losen
Los 1 - ServiceNow: Beratungs-, Implementierungs- und Unterstützungsleistungen für die (Weiter)Entwicklung und den Betrieb der ServiceNow Plattform: - Strategische IT-Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der bank-internen ServiceNow Plattform. - Technische Beratung und Architektur-Beratung im ServiceNow Umfeld - Leistungen zur Implementierung, Integration und Konfiguration der ServiceNow Plattform allgemein (modulübergreifend) inkl. Schnittstellenthematiken - Optimierung einzelner ServiceNow Module wie z.B. Source2Pay, CMDB, ITSM. - Projektmanagement und Qualitätssicherung zur Sicherstellung einer termingerechten und regelkonformen Umsetzung der Leistungen. - Übergreifendes Service-Delivery-Management des Dienstleisters: Bereitstellung eines Service Managers als zentraler Ansprechpartner (SPOC), der alle Service-Prozesse koordiniert und im Hintergrund reibungslose Abläufe sicherstellt. - Know-how-Transfer: Sicherstellen, dass alle Prozesse, Rollen und Dokumentationen nachvollziehbar sind und eine eigenständige Weiterarbeit möglich ist. - Schulungen: Praxisorientierte Trainings zu ServiceNow Prozessen und begleitenden Tools mit entsprechenden Unterlagen. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen für Los 1 mit vier bis sechs Vertragspartnern zu schließen.
- Landesbetrieb Information und Technik NRWFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.