Rahmenvereinbarung Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht
Art der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beratung der Auftraggeberin im IT- und Datenschutzrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Erteilung einzelner Mandate durch die Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Abruf sow...
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beratung der Auftraggeberin im IT- und Datenschutzrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Erteilung einzelner Mandate durch die Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Abruf sowie eine Abnahme- ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und standortmarketing mbH
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 29. Mai 2026
- Auftragswert: 3.000.000 €
- Thema: Rechtsberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beratung der Auftraggeberin im IT- und Datenschutzrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Erteilung einzelner Mandate durch die Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Abruf sowie eine Abnahme- oder Beauftragungspflicht bestehen zu keinem Zeitpunkt. Der voraussichtliche Gesamtbedarf wird für die Dauer von maximal vier (4) Jahren auf maximal ca. 30.000 EUR netto prognostiziert; diese Prognose begründet weder eine Mindestabnahme noch eine Mindestbeauftragung Umfang der Leistung Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen, die jeweils im Wege von Einzelabrufen (Einzelmandaten) beauftragt werden. Typische Abrufanlässe sind insbesondere die Erstellung einer schriftlichen rechtlichen Einschätzung/Stellungnahme zu IT- oder datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Die vorstehende Aufzählung dient der Konkretisierung und ist nicht abschließend. - Allgemeine anwaltliche Beratung der Auftraggeberin im IT- und Datenschutzrecht - Allgemeine anwaltliche Beratung der Auftraggeberin bei der Beschaffung von IT-Leistungen (insbesondere Cloudleistungen, Werk- und Dienstleistungen sowie Serviceleistungen) und im Umgang mit Vertragsstörungen - Prüfung konkreter rechtlicher Einzelfragen zu den folgenden Themengebieten: o Anwendung und Auslegung von EVB-IT-Verträgen o Erstellung/ Prüfung von IT-Verträgen o Unterstützung im Rahmen von Datenschutzfolgenabschätzungen o Analyse und Beratung bei behaupteten Datenschutzverstößen - Beratung zu vergaberechtsrelevanten Aspekten im Zusammenhang mit IT-Beschaffungen, insbesondere zu Schnittstellenfragen zwischen Vergabeverfahren und IT-/Datenschutzrecht (ohne dass hierdurch eine umfassende vergaberechtliche Verfahrensberatung geschuldet ist) - Optionale gerichtliche Vertretung der Auftraggeberin in Verfahren mit Bezug zum IT- und Datenschutzrecht; eine Beauftragung erfolgt ausschließlich im Einzelfall gesondert (insbesondere nach Erteilung einer entsprechenden Vollmacht) und ist nicht Bestandteil der Hauptleistung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXVHYDGYTV697K6Y.zip
Ähnliche Bekanntmachungen
3- Frist: 10. Apr.
Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für strategische IT-Beratung, IT-Architektur sowie IT-Anforderungsmanagement
Gegenstand dieser Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Auftragnehmern für SAP-Beratungsleistungen in den Themengebieten Strategische IT-Beratung, IT- Architektur und IT-Anforderungsmanagement. Der Einsatz der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Berater ist ab Vertragsbeginn vorgesehen und durch den Auftragnehmer entsprechend sicherzustellen. Der Leistungsgegenstand umfasst drei Beratungsbereiche: 1. Strategische IT-Beratung, 2. IT-Architekturberatung, 3. Beratung IT-Anforderungsmanagement Es sind ausschließlich Dienstleistungen ohne werkvertraglichen Charakter zu erbringen. Die Auftraggeberin geht über die gesamte Vertragslaufzeit von einer Höchstmenge von 9.450 Personentage aus.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und standortmarketing mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.