Rahmenvereinbarung Qualitative Marktforschung - Angebotsphase
Rahmenvereinbarung zur Durchführung qualitativer Marktforschungsstudien. Der Auftragnehmer übernimmt die Analyse, Interpretation und Aufbereitung der Daten sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen. Die Methodenwahl erfolgt zweckmäßig nach Vorgabe oder Vorschlag. Zudem umfasst der Auftrag bei Bedarf eine strategisc...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung zur Durchführung qualitativer Marktforschungsstudien. Der Auftragnehmer übernimmt die Analyse, Interpretation und Aufbereitung der Daten sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen. Die Methodenwahl erfolgt zweckmäßig nach Vorgabe oder Vorschlag. Zudem umfasst der Auftrag bei Bedarf eine strategisch-konzeptionelle ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Techniker Krankenkasse
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Durchführung qualitativer Marktforschungsstudien. Der Auftragnehmer übernimmt die Analyse, Interpretation und Aufbereitung der Daten sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen. Die Methodenwahl erfolgt zweckmäßig nach Vorgabe oder Vorschlag. Zudem umfasst der Auftrag bei Bedarf eine strategisch-konzeptionelle Beratung auf Basis von Desk-Research, gewonnenen Insights und ergänzenden Daten der TK.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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5- Techniker Krankenkasse
Rahmenvereinbarung Qualitative Marktforschung - Angebotsphase
Rahmenvereinbarung zur Durchführung qualitativer Marktforschungsstudien. Der Auftragnehmer übernimmt die Analyse, Interpretation und Aufbereitung der Daten sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen. Die Methodenwahl erfolgt zweckmäßig nach Vorgabe oder Vorschlag. Zudem umfasst der Auftrag bei Bedarf eine strategisch-konzeptionelle Beratung auf Basis von Desk-Research, gewonnenen Insights und ergänzenden Daten der TK.
- Techniker Krankenkasse
Rahmenvereinbarung Qualitative Marktforschung - Angebotsphase
Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen über maximal vier Jahre zur Durchführung qualitativer Marktforschungsstudien und Projekte. Ziel ist die Beantwortung individueller Fragestellungen und die Eruierung von Inhalten unter Berücksichtigung verschiedener Personengruppen für die TK.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für VerbraucherschutzFrist: 06. Mai
Forschungsvorhaben zur Evaluierung der spezialpräventiven Wirkungen und technischen Rahmenbedingungen der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen der Führungsaufsicht
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen der Führungsaufsicht für verfassungsgemäß erklärt, dem Gesetzgeber aber zugleich aufgegeben, „die spezialpräventiven Wirkungen und technischen Rahmenbedingungen der EAÜ empirisch zu beobachten und das gesetzliche Regelungskonzept gegebenenfalls den dabei gewonnenen Erkenntnissen anzupassen“ (4. Leitsatz). Nach den Feststellungen des BVerfG fehlt es bisher an zweifelsfreien empirischen Nachweisen, dass die EAÜ bei der von § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12, Satz 3 StGB erfassten Personengruppe zu einer Verminderung des Risikos erneuter Straffälligkeit führt. Da die EAÜ im Vergleich zu den anderen Maßnahmen der Führungsaufsicht besonders eingriffsintensiv sei, begründe dies „besondere Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers“ Das Hauptziel des Forschungsvorhabens besteht darin, die spezialpräventive Wirkungsweise der EAÜ zu untersuchen. Die Vorgabe des BVerfG findet auch in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12, Satz 3 StGB ihren Niederschlag. Danach soll die EAÜ vor allem spezialpräventiv wirken, insbesondere indem sie eine bessere Überwachung der Einhaltung von aufenthaltsbezogenen Weisungen nach § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 StGB ermöglicht, aber auch ein erhöhtes Entdeckungsrisiko im Falle einer erneuten schweren Straftat begründet. Begleitend sollen die technischen Rahmenbedingungen untersucht werden (insbesondere hinsichtlich Datenerhebung, Akkulaufzeiten, etwaigen Fehlfunktionen oder Signalstörungen und sonstigen technischen Besonderheiten). Das dargestellte Forschungsziel soll durch qualitative, empirische Forschung erreicht werden. Auf Basis der Erkenntnisse eines früheren Forschungsprojekts im Auftrag des BMJ(V), welches die praktische Implementierung der EAÜ, nicht jedoch deren spezial-präventiven Wirkungen zum Gegenstand hatte, bietet sich folgende Methodik an, welche in den Vergabeunterlagen genauer erläutert ist: I. Rückfalluntersuchung bei Vergleichsgruppenbetrachtung Eine Auswertung der Führungsaufsichts- und Strafakten seit Einführung der EAÜ im Hinblick auf erfolgte Rückfälle von elektronisch überwachten Verurteilten im Vergleich zu nicht elektronisch überwachten. Die Probanden/Probandinnen der Kontrollgruppe sollten weitestmöglich vergleichbar sein, insbesondere die formellen Voraussetzungen einer EAÜ-Weisung nach § 68b Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 StGB erfüllen und möglichst vergleichbare kriminovalente Faktoren aufweisen. II. Erkenntnisgewinnung durch Interviews Durch begleitende Interviews sollte nach einer spezialpräventiven Wirkung der EAÜ aus verschiedenen Perspektiven gefragt werden (z.B. Befragung von EAÜ-Probanden/Probandinnen, Mitarbeitenden von Führungsaufsichtsstellen, Bewährungshilfen, polizeilichen Risikoprogrammen und der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder („GÜL“) sowie von Richterinnen und Richtern aus den Strafvollstreckungskammern). III. Auswertung einschlägiger Forschung und Studien Begleitend sollte der kriminologische Forschungsstand zur spezialpräventiven Wirkung der EAÜ dargestellt und ausgewertet werden (einschließlich Modellprojekten sowie in- und ausländischer Studien). Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze – nicht abschließend – vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Landesbetrieb Information und Technik NRWFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- Landesbetrieb Information und Technik NRW
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Techniker Krankenkasse.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.