Rahmenvereinbarung Juristische Beratung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit
Rahmenvereinbarung Juristische Beratung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit Es wird eine externe Rechtsberatung benötigt. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von 892.320,00 € (brutto) über eine maximale Laufzeit von vier Jahren zur Verfügung.
Angebotsfrist:11. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung Juristische Beratung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit Es wird eine externe Rechtsberatung benötigt. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von 892.320,00 € (brutto) über eine maximale Laufzeit von vier Jahren zur Verfügung.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesnetzagentur
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: 11. Juni 2026
- Thema: Rechtsberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung Juristische Beratung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit Es wird eine externe Rechtsberatung benötigt. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von 892.320,00 € (brutto) über eine maximale Laufzeit von vier Jahren zur Verfügung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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9- BundesnetzagenturMainzFrist: 11. Juni
Rahmenvereinbarung Juristische Beratung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit
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- Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg
Rahmenvereinbarung juristische Beratung zur Energietransformation im Land Brandenburg
Juristische und wirtschaftliche Beratung und Begleitung - zur Positionsentwicklung (Meinungsbildung) für das Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Energietransformation, - deren Auswirkungen auf Unternehmen mit einem hohen Verwendungsanteil an konventionellen Energierohstoffen und konventionelle Energieerzeugungsunternehmen mit relevantem Marktanteil am Strom- und Wärmemarkt, - Neuverhandlung relevanter Vertragswerke und - Erarbeitung eines "Frühwarnsystems" zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Energierohstofffördernden Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst fünf Leistungsbestandteile: juristische Beratung, juristische Beratung und juristische Begleitung bei der Neufassung von Vertragswerken, Kontinuierliche Überprüfung der Energietransformationsentwicklung, Kontinuierliche Energiemarktanalyse, Jährliche Berichterstattung über potenzielle Risiken, Warnzeichen oder Unwägbarkeiten. Beratungsmandaten sind das MWEKE und seine nachgeordnete Behörde das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 09. Apr.
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das LGLN (Zentrale Stelle SAPOS)
Für das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), vertreten durch die Zentrale Stelle SAPOS, soll die externe Beratung und Unterstützung der zentralen bundesweiten Vermarktung der SAPOS-Daten vergeben werden. Für die ausgeschriebene Leistung steht ein jährliches Budget in Höhe von maximal 36.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Angebote, welches dieses zur Verfügung stehende Budget überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Nähere Einzelheiten zu Art und U
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
MKUEM RLP - "ASP - Projektmanagement- und Planungsleistungen im Zusammenhang mit Planung und Bau von Wildschutzzaun in den Landkreisen Altenkirchen und Westerwaldkreis"
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Projektmanagement- und fachlichen Beratungsleistungen im Sinne einer umfassenden fachlichen Begleitung im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau von Wildschutzzäunen in den Landkreisen Altenkirchen und im Westerwaldkreis zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest in Rheinland-Pfalz. Die Beratungsleistungen werden je nach Bedarf von auf Stundenbasis abgerufen. Die Trasse wird sich (nach derzeitigem Kenntnisstand) über eine Gesamtlänge von ca. 55 bis 60 km in den Landkreisen Altenkirchen (dort auf dem Gebiet der Verbandsgemeinden: Daaden- Herdorf sowie Kirchen (Sieg)) und im Westerwaldkreis (dort auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rennerod) weitgehend parallel zur Landesgrenze nach NRW erstrecken. Nicht Gegenstand der Beratung ist die juristische Begleitung des Projektes. Der Auftragnehmer verpflichtet sich aber auch insoweit zur kooperativen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen externen Rechtsberatern. Der Auftragnehmer wird - soweit möglich - alle Informationen bereitstellen, die im Rahmen einer etwaigen Rechtsberatung anfallen, und für entsprechende Abstimmungen zur Verfügung stehen. Ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung des Wildschutzzaunes bzw. die konstruktive Planung der Errichtung des Wildschutzzaunes, ebenso wenig die Festlegung der Zaunelemente und Zauneigenschaften. Die Planung, Errichtung und Entwicklung eines technischen Konzeptes für den Wildschutzzaun sind nicht erforderlich. Die technischen Rahmenbedingungen, fachlichen Inhalte und das Materialkonzept werden vorgegeben. Die Planung und Errichtung des Wildschutzzauns erfolgt gesondert durch entsprechend beauftragte Zaunbauer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur kooperativen und engen Zusammenarbeit mit den Zaunbauern sowie den bei der Planung einzubeziehenden Behörden, externen Beratern, Dienstleistern u.a. Auch der Auftraggeber steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und ist nach besten Kräften bemüht, die für die entsprechenden Verwaltungsleistungen zuständigen Kommunikations- und Geschäftswege mitzuteilen, um eine reibungslose Planung, stetige Kommunikation und regelmäßige Abstimmung, insbesondere zur exakten Zonierung, dem aktuellen Seuchengeschehen, dem Voranschreiten im zeitlichen Ablaufplan usw., zu gewährleisten. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
- Frist: 21. Apr.
Rahmenvereinbarung Wohnen in München / SoWon 25
Leistungsgegenstand sind Serviceleistungen für die in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beschriebene Individualsoftware "Wohnen in München" (WIM), für das Onlineportal von WIM, "SozialesWohnenOnline" (SoWon), die zu SoWon und WIM gehörenden EAIs sowie für neu zu entwickelnde Module, mit denen der Auftraggeber schrittweise die Software WIM ablösen wird. Die Vertragsparteien schließen eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von vier Jahren (48 Monate) mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Hauptbestandteil sind Pflegeleistungen auf werkvertraglicher Basis. Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung (Abruf) durch den Auftraggeber. Gegenstand der Einzelabrufe können sowohl Werkleistungen als auch Dienstleistungen sein. Der Auftraggeber geht derzeit von folgender geschätzter Bedarfsmenge (Schätzmenge), auf vier Jahre gerechnet, aus: - Dienst-/Beratungs-/Unterstützungsleistungen: ca. 8.000 Personenstunden / pro Jahr Insgesamt ergibt sich damit ein Bedarf von ca. 32.000 Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit von vier Jahren. Davon werden mindestens 19.200 Personenstunden abgenommen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 5.000.000,- Euro zzgl. USt.. Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die Leistungen erstrecken sich über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- gematik GmbH
Rahmenvereinbarung BCM-Beratungsleistungen 2026-2030
Zur Absicherung der zeitkritischen Geschäftsprozesse der gematik GmbH (als Unternehmen) gegen ungeplante Unterbrechungen hat die gematik GmbH (gematik) ein Business Continuity Management System (BCMS) in Anlehnung an den BSI Standard 200-4 implementiert. Das gematik-interne BCMS umfasst die BCM-Prozesse, -Verantwortungen und -Organisation für die gematik Geschäftsprozesse und unterstützende Ressourcen des Unternehmens zur Wahrnehmung ihrer Governance-Rolle. Wesentliche Elemente des gematik-internen BCMS sind die Business Impact Analyse (BIA), den Soll-Ist-Vergleich, die Vorbereitung und das Testen von Geschäftsfortführungspläne (GFP) sowie die Durchführung von Krisenstabsübungen. Diese Komponente des BCMS umfassen Regelaufgaben, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aufgrund begrenzter interner Ressourcen und zur Gewährleistung einer neutralen und unabhängigen Prüfung der Ergebnisse der BCM-Regelaufgaben müssen die vorhandenen Kapazitäten durch BCM-Beratungsleistungen ergänzt werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, bei einem Auftragnehmer jährlich verschiedene Beratungsleistungen nach Bedarf des Auftraggebers abzurufen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Abruf von BCM-Beratungsleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahre Erstvertragslaufzeit, Vertragsverlängerungsoption um 2 weitere Jahre). Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 362.000,- EUR (netto). Die Einzelabrufe erfolgen zu konkreten Fragestellungen im Kontext BCM und die Leistungen sind in Übereinstimmung mit BSI Standard 200-4 zu erbringen. Der Auftraggeber wird die benötigten Leistungen im jeweiligen Einzelabruf konkretisieren, wobei keine Abrufverpflichtung besteht (bis auf den feststehenden Leistungsbestandteil der Onboardingphase). Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
- Kliniken der Stadt Köln gGmbHFrist: 15. Mai
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen durch einen Licensing Solution Partner (LSP)/ Enterprise Software Advisor (ESA)
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen. Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation. Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesnetzagentur.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.