Rahmenvereinbarung Grünanlagen- und Waldpflegearbeiten
Alle Arbeiten auf dem Gelände sind nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18 919 (oder vergleichbar) und der ZTV- Baumpflege durchzuführen. Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich grundsätzlich für die Gesamtleistung (liefern, bearbei-ten, einbauen, abfahren, entsorgen) und aller da...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Alle Arbeiten auf dem Gelände sind nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18 919 (oder vergleichbar) und der ZTV- Baumpflege durchzuführen. Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich grundsätzlich für die Gesamtleistung (liefern, bearbei-ten, einbauen, abfahren, entsorgen) und aller damit verbundenen L...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Grünpflege
Ausschreibungsbeschreibung
Alle Arbeiten auf dem Gelände sind nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18 919 (oder vergleichbar) und der ZTV- Baumpflege durchzuführen. Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich grundsätzlich für die Gesamtleistung (liefern, bearbei-ten, einbauen, abfahren, entsorgen) und aller damit verbundenen Leistungen sowie der erforderlichen Baustelleneinrichtung. Kosten, die durch den Einsatz der benötigten Maschinen entstehen, sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Anfallende Verschmutzungen der angrenzenden Verkehrsflächen sind durch den Auftragnehmer umge-hend zu beseitigen. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind eigenständig durch den Auftragnehmer zu treffen. Eine Veröffentlichung und Weitergabe von auftragsbezogenen Unterlagen des AG und des Objekts darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die ausgeführten Arbeiten werden regelmäßig fachlich vor Ort von dem Auftraggeber kontrolliert und angewiesen. Der Auftragnehmer hat einen Nachweis über eine erfolgreiche Berufsabschlussprüfung Gärtner (Fach-richtung Garten- und Landschaftsbau, Baumschule oder Stauden) des ständig anwesenden Baustellen-leiters oder eine höherwertige Qualifikation wie Meister, Techniker, Dipl.-Ing. vorzulegen. Der Baustellenleiter des Auftragnehmers muss während der Arbeitsdurchführung als ständig anwesen-der Ansprechpartner und Koordinator vor Ort fungieren und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Es ist nach Möglichkeit ein fester Personalstamm einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass geeignetes Personal auch für sensible Bereiche, wie beispielsweise Innenhöfe, Flachdächer etc. vorgehalten wird. Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich auf den Zeitraum von 07:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Auf die Mitarbeiter der umgebenden Institute ist angemessen Rücksicht zu nehmen, insbesondere hin-sichtlich der Belästigung durch Lärm und Verunreinigungen der Fahrbahn. Anordnungen seitens GSI sind spätestens nach 5 Tagen auszuführen. Vor Durchführung jeglicher Arbeiten ist der Auftraggeber (GSI) rechtzeitig über den geplanten Arbeits-einsatz in Kenntnis zu setzen (mindestens 2 Tage Vorlauf). Dies gilt auch für Einsätze von schweren Arbeitsgeräten (Bagger etc.). Die Grünanlagen stellen das übergeordnete, verbindende Grundgerüst des Forschungszentrums (Cam-pus) dar. Als dieses stehen die Freiflächen in einer entsprechenden, repräsentativen Verpflichtung wel-che aber auch die naturnahe Umgebung mit einbeziehen. Die zu pflegenden Flächen setzten sich aus: - Begleitgrün (Geh- und Erschließungswege mit überwiegend Straßencharakter), - Parkierungsflächen und - gebäudebezogenen Freiflächen zusammen. Diese lassen sich in zwei unterschiedliche Pflegetypologien differenzieren. - Zum einen die Landschaftspflege mit überwiegend Rasen und Wiesenflächen sowie - Bäumen, zu anderen gebäudenähe Stauden- und Gehölzflächen mit unterschiedlichstem Cha-rakter (Pflegeintensität). Bei sämtlichen Pflegegängen ist angefallener Unrat (Restmüll) aus den Flächen zu entfernen und separat zu sammeln. "Angefallener Unrat / Restmüll" kann kostenlos in das örtlich bereitgestellte Abfallsystem entsorgt werden. Sonstige anfallende Stoffe sind aufzunehmen, geordnet abzufahren und zur weiteren Verwertung auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Kosten sind in die Einheitspreise Miteinzurechnen. Pflegemaßnahmen im Bereich von Parkierungsflächen sind gegebenenfalls werktags nach Arbeits-schluss, wenn die Parkflächen freier sind, durchzuführen. Notwendige Absperrmaßnahmen sind vom Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Bei Gebäuden mit bodentiefen Fenstern und Glasscheiben ist vor Beginn der Pflegearbeiten, bzw. Arbei-ten mit Rasenmäher u. Freischneider immer eine Kontrolle der Glasscheiben bezüglich Schäden vorzu-nehmen. Die festgestellten Schäden sind unmittelbar dem Auftraggeber zu melden. In den Rasen- und Wiesenflächen sind unterschiedliche Einbauten wie Verkehrsschilder, Poller oder Bänke vorhanden. Diese, sowie eine große Anzahl von Bäumen sind im Rahmen der Bearbeitung der entspr. Fläche mit einem Fadenmäher (Freischneider) nachzuarbeiten. Der Mehraufwand hierfür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Im Stammfußbereich der Bäume ist mit größter Vorsicht zu arbeiten. Verletzungen der Rinde sind auf das Äußerste zu vermeiden und können Schadensersatzforde-rungen Seitens Auftraggeber bedeuten. Bei Mäharbeiten erfolgt die Schnittfolge nach der in den LV-Positionen angeführten Wuchshöhe. Ist ein termingerechter Mähgang nicht sinnvoll (z.B. unzureichende Wuchshöhe), kann dieser nach Rückspra-che mit dem Auftraggeber oder auf Anweisung des Auftraggebers verschoben werden, bzw. ausgelas-sen werden. Ausgelassene Mähgänge dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber nachgeholt werden. Das Areal ist mit diversen Sparten durchzogen. Im Rahmen der Planung wurde größte Rücksicht auf die Bestandssparten gem. den vorliegenden Unterlagen genommen. Jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass diese Sparten lagegenau dokumentiert wurden. Daher ist bei allen Bodenarbeiten mit größt-möglicher Achtsamkeit vorzugehen, um Beschädigungen auszuschließen. Bei Baggerarbeiten ist immer eine Arbeitskraft abzustellen, welche die Grabearbeiten sorgfältig beobachtet und den Maschinisten rechtzeitig auf evtl. im Bearbeitungsbereich liegende Sparten hinweist. Ab einer Tiefe von 50cm unter OK Gelände sollte die Eindringtiefe der Baggerschaufel nicht mehr als 10 cm je Arbeitsschritt betragen. Sollten notwendige Pflegearbeiten durch dieses Leistungsverzeichnis nicht erfasst sein, können diese in Regie nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und schriftlicher Beauftragung durch diesen, durchgeführt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rahmenvereinbarung Grünanlagen- und Waldpflegearbeiten
Rahmenvereinbarung für Grünanlagen- und Waldpflegearbeiten nach DIN 18 919 und ZTV-Baumpflege. Einheitspreise inkl. aller Kosten (Lieferung, Einbau, Entsorgung, Maschinen, Baustelleneinrichtung). Auftragnehmer muss Verkehrssicherheit gewährleisten, Verschmutzungen beseitigen. Baustellenleiter mit Qualifikation als Gärtner (Fachrichtung Garten-/Landschaftsbau, Baumschule oder Stauden) oder höher (Meister, Techniker, Dipl.-Ing.), ständig vor Ort, Deutsch in Wort und Schrift. Fester Personalstamm bevorzugt. Arbeitszeiten 07:00-19:00, Rücksicht auf Lärm und Verunreinigungen. Veröffentlichung von Unterlagen nur mit Zustimmung.
- Frist: 31. März
Rahmenvereinbarung Grünanlagen- und Waldpflegearbeiten
Durchführung von Baumpflegearbeiten gemäß DIN 18 919 und ZTV-Baumpflege. Die Einheitspreise beinhalten Lieferung, Bearbeitung, Einbau, Abtransport, Entsorgung, Baustelleneinrichtung und Maschineneinsatz. Der Auftragnehmer ist für Verkehrssicherung und Reinigung angrenzender Flächen verantwortlich. Erforderlich ist ein qualifizierter Baustellenleiter (Gärtner/Meister/Techniker/Ing.) mit Deutschkenntnissen vor Ort. Arbeitszeit: 07:00–19:00 Uhr. Rücksichtnahme auf Lärm/Verschmutzung ist zwingend.
- Stadtwerke Postdam GmbHFrist: 25. Mai
Rahmenvertrag Grünpflegearbeiten
Die Beschaffung dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen, fachgerechten und wirtschaftlichen Pflege sowie Unterhaltung der Grün- und Außenflächen auf den Liegenschaften der beteiligten Unternehmen des Stadtwerkeverbundes Potsdam. Aufgrund der Vielzahl und Heterogenität der Flächen sowie der unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen ist eine strukturierte, flexible und zuverlässige Leistungserbringung erforderlich. Neben planmäßigen Pflegearbeiten sind auch kurzfristige und anlassbezogene Leistungen, insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Reaktion auf Störungen oder Witterungseinflüsse, sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen eine kontinuierliche Leistungserbringung sowie eine ausreichende Reaktionsfähigkeit zu gewährleisten. Dabei sind sämtliche Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere arbeits-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorschriften, auszuführen. Ziel der Beschaffung ist die Beauftragung eines leistungsfähigen und fachkundigen Auftragnehmers, der eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und störungsfreie Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit sicherstellt.
- Stadtwerke Postdam GmbH
Rahmenvertrag Grünpflegearbeiten
Die Beschaffung dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen, fachgerechten und wirtschaftlichen Pflege sowie Unterhaltung der Grün- und Außenflächen auf den Liegenschaften der beteiligten Unternehmen des Stadtwerkeverbundes Potsdam. Aufgrund der Vielzahl und Heterogenität der Flächen sowie der unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen ist eine strukturierte, flexible und zuverlässige Leistungserbringung erforderlich. Neben planmäßigen Pflegearbeiten sind auch kurzfristige und anlassbezogene Leistungen, insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Reaktion auf Störungen oder Witterungseinflüsse, sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen eine kontinuierliche Leistungserbringung sowie eine ausreichende Reaktionsfähigkeit zu gewährleisten. Dabei sind sämtliche Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere arbeits-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorschriften, auszuführen. Ziel der Beschaffung ist die Beauftragung eines leistungsfähigen und fachkundigen Auftragnehmers, der eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und störungsfreie Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit sicherstellt.
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 27. Mai
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dieser vertreten durch den BFB Havel-Oder-Spree, schreibt im Rahmen der ordentlichen Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich des WSA Spree-Havel die nachfolgend beschriebenen Leistungen aus: Ufer- und Böschungspflege, VOEK 148-26
Die durch das WSA Spree-Havel übertragenen Flächen liegen im Bereich des Außenbezirks (ABz) Fürstenwalde. Die durchzuführenden Maßnahmen nach Art und Umfang sind im Einzelnen dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. C-03a_Vorbemerkung zur LB_VOEK 148-26 Seite 2 von 2 Da erhebliche Teile (ca. 50%) der Maßnahmen entlang von Wasserstraßen nur mit wasserseitigem Zugang durchführbar sind, ist der Einsatz von Booten in diesen Bereichen zwingend notwendig. Überdies sind Gerätschaften und Behältnisse zum Abtransport angefallenen Pflegematerials auf dem Wasser bereitzuhalten. Der Auftragnehmer muss sich eigenverantwortlich um die Vorhaltung von Booten und entsprechenden Gerätschaften kümmern.
- Karlsruher Institut für Technologie
Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Karlsruher Institut für Technologie
Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Karlsruher Institut für Technologie
Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnbergFrist: 30. Apr.
Gartenpflege_RIM_ Kiel
Gartenpflege RIM Kiel Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Kiel betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Unter Außenanlagen sind zu verstehen: insbesondere Grünflächen, Rasenflächen, Wiesenflächen, Kiesrabatten, Brachflächen, Böschungen, Pflanzflächen (Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Kletter- und Wasserpflanzen, Bodendecker, Bäume, Zwischen- und Randbepflanzung von Parkplatzanlagen), gepflasterten Flächen sowie Teiche, Brunnen, Wasserbecken, Wasserläufe. Außenanlagen sind unter Beachtung der Empfindlichkeit der Anlagen fachgerecht zu pflegen. Das Befahren mit Maschinen darf nur dann erfolgen, wenn Schäden an den Außenanlagen durch das Befahren ausgeschlossen sind. Unter den Begriff Außenanlagen können auch befestigte Wege (gepflastert oder in sonstiger Weise gewollt verdichtet) auf dem vertraglich zu pflegenden Grundstück, die zur ständigen, teilweise auch nur zur situationsbedingten Nutzung (z.B. Fluchtwege) vorgesehen sind, fallen; Moos und sonstiger unerwünschter Aufwuchs im Wegebereich ist erforderlichenfalls im Rahmen der laufenden Pflege zu entfernen. Die Pflege dient zur Erhaltung des vom Auftraggeber (AG) gewünschten Standards. Die Leistungen sind nach DIN 18919 "Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen" zu erbringen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht sowie die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen (insbes. Vogelschutz, Baumschutz) bei Ausführung der Außenanlagenpflege obliegt dem Auftragnehmer (AN). Bei der Pflege der Grünanlagen sind die vorgeschriebenen Konzentrationen von Dünge- und Spritzmitteln durch den AN einzuhalten. Der Einsatz von Behandlungsmitteln zur Beseitigung unerwünschten Aufwuchses oder zur Behandlung von Pflanzenschädlingen auf den beauftragten Flächen sowie den angrenzenden Grundstücken ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Anwendung jeglicher Behandlungsmittel ist dem RIM vor der Behandlung schriftlich anzuzeigen. Eine Abweichung von dieser Festlegung ist nur nach schriftlicher Beauftragung durch den RIM möglich. Der AN stellt alle erforderlichen Materialien und Geräte zur Verfügung. Hierzu gehören alle Pflegegeräte und -maschinen sowie Dünge- und Spritzmittel, Verbrauchsmaterialien und sonstige Hilfsmittel. Der unnötige Verbrauch von Materialien ist zu vermeiden. Soweit möglich stellt das RIM Wasser und elektrische Energie kostenlos zur Verfügung. Der AN hat auf den sparsamen Verbrauch von Wasser und Energie zu achten. Das Gießwasser ist (ggf.) ausschließlich an den dafür vorgesehenen Wasseranschlüssen zu entnehmen. Einzelabsprachen mit dem RIM sind möglich. Anfallendes Schnittgut sowie sämtliche Abfälle der Gartenpflege sind fachgerecht und rückstandsfrei zu entsorgen. Die Arbeiten haben werktäglich (montags bis freitags, nicht an Feiertagen) zu erfolgen. Ausnahmen sind mit dem RIM vor Ort im Einzelnen abzustimmen. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, ist darauf zu achten, dass diese ein Minimum an Geräuschen verursachen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des Umweltschutzes entsprechen. Der Dienstbetrieb darf durch die Gartenpflege nicht beeinträchtigt werden. Die Belange der Dienststellen vor Ort haben Vorrang. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen AG und AN einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im en und Lage vergleichbaren Liegenschaft.
- Karlsruher Institut für TechnologieFrist: 26. Mai
Baumpflegemaßnahmen am KIT -Campus Nord (KIT CN), Campus Ost (KIT CO), KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) (Kopie)
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.