Rahmenvereinbarung für die wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen
Gegenstand der Ausschreibung ist die für einen sicheren Betrieb notwendigen Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel die nach § 5 DGUV Vorschrift 4 / § 5 DGUV Vorschrift 3 zu erbringen sind. Nach heutigen Erfahrungswerten handelt es sich dabei um ca. 28.000 Prüfungen pro Jahr.
Angebotsfrist:13. April 2026
Typ:Ausschreibung