Rahmenvereinbarung - Entsorgung von Altglas, Altholz und Sperrmüll am Dienstgebäude Stralsund Los 1 - Entsorgung von Altglas Los 2 - Entsorgung von Altholz und Sperrmüll
Fachlosbildung nach Abfallarten: entspricht den abfallrechtlichen Vorgaben (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), die eine getrennte Sammlung vorsehen
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Fachlosbildung nach Abfallarten: entspricht den abfallrechtlichen Vorgaben (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), die eine getrennte Sammlung vorsehen
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DRV Bund Einkaufsmanagement
- Veröffentlicht: 11. März 2026
- Frist: 30. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Fachlosbildung nach Abfallarten: entspricht den abfallrechtlichen Vorgaben (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), die eine getrennte Sammlung vorsehen
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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9- Städtisches Klinikum Dessau / BMT
Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
Entsorgung von Restabfällen: Übernahme an der Umladestation (Polysiusstr. 2, Dessau), Transport, Behandlung und Verwertung. Umfasst alle Schritte bis zur Beendigung der Abfalleigenschaft, inklusive der Verwertung/Beseitigung resultierender Teilströme und Behandlungsprodukte. Hauptanlagen zur thermischen Behandlung müssen das R1-Kriterium gemäß KrWG erfüllen. Eignungsleihe und Unterauftragnehmer für Transport und Anlagenbetrieb sind zulässig.
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Hamburger Friedhöfe AöRFrist: 04. Mai
Rahmenvertrag Verwertung und Entsorgung von Abfallstoffen auf den Friedhöfen Öjendorf (Los 1) und Ohlsdorf (Los 2)
Rahmenvertrag zur Verwertung und Entsorgung von Abfallstoffen. Los 1: Abfuhr und Verwertung kompostierbarer Abfälle auf dem Friedhof Öjendorf aufgrund fehlender Kompostierungsflächen. Los 2: Entsorgung oder Verwertung von Boden- und Baumaterialien, die jährlich durch wiederkehrende Baumaßnahmen auf dem Friedhof Ohlsdorf anfallen.
- Hamburger Friedhöfe AöRFrist: 04. Mai
Rahmenvertrag Verwertung und Entsorgung von Abfallstoffen auf den Friedhöfen Öjendorf (Los 1) und Ohlsdorf (Los 2)
Rahmenvertrag zur Verwertung und Entsorgung von Abfallstoffen. Los 1: Abfuhr und Verwertung kompostierbarer Abfälle auf dem Friedhof Öjendorf aufgrund fehlender Kompostierungsflächen. Los 2: Entsorgung oder Verwertung von Boden- und Baumaterialien, die jährlich durch wiederkehrende Baumaßnahmen auf dem Friedhof Ohlsdorf anfallen.
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist: 10. März
Rahmenvereinbarung über die Verwertung u. Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 170107) u. Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 170904) für den Zeitraum vom 01.03.26 bis 31.12.26 aufgeteilt in 2 Lose
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) sowie Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04). Der Leistungszeitraum ist vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026 vorgesehen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt.
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist: 10. März
Rahmenvereinbarung über die Verwertung u. Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 170107) u. Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 170904) für den Zeitraum vom 01.03.26 bis 31.12.26 aufgeteilt in 2 Lose
Entsorgung von mineralischem Material aus Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten, insbesondere Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffe, Mörtel und Kalksandstein. Die Kantenlänge des Bauschutts beträgt in der Regel maximal 0,50 m. Eine Ausnahme bilden Grabsteine aus Friedhofsabfällen, die diese Kantenlänge überschreiten können.
- Frist: 20. Apr.
Erstellung von Druckerzeugnissen (Los 1) und Durchführung von Postmailings (Los 2) für die HA Hessen Agentur GmbH und deren Tochtergesellschaften (Rahmenvereinbarung 2026-2030)
Los 1: Erstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen für die HA Hessen Agentur und deren Tochtergesellschaften: Erstellen verschiedener Druckerzeugnisse wie Flyer, Broschüren, Zeitschriften und Geschäftsberichte. Es soll eine Rahmenvereinbarung über maximal 4 Jahre mit einem Auftragnehmer zur Produktion von Print-Produkten abgeschlossen werden. Los 2: Durchführung von Postmailings: Hier gelten die Vorgaben für die Erstellung von Druckerzeugnissen in Los 1, bezogen auf die Durchführung von Postmailings entsprechend. Auch hier ist eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Durchführung der einzelnen Postmailing-Aktionen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung unerlässlich.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DRV Bund Einkaufsmanagement.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.