Rahmen-Leasingvertrag und Dienstleistungsvertrag für Fahrradleasing, 09212 Limbach-Oberfrohna
Rahmenvertrag für Fahrradleasing zur Entgeltumwandlung für ca. 220 Beschäftigte (geschätzte 44 Nutzer). Vorgaben: Einhaltung des TV-Fahrradleasing, Obergrenze 7.000 € inkl. MwSt. für Rad, Zubehör und Service. Vertragslaufzeit 3 Jahre, danach unbefristet mit Kündigungsoption; Dienstleistungspflicht für laufende Verträge...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag für Fahrradleasing zur Entgeltumwandlung für ca. 220 Beschäftigte (geschätzte 44 Nutzer). Vorgaben: Einhaltung des TV-Fahrradleasing, Obergrenze 7.000 € inkl. MwSt. für Rad, Zubehör und Service. Vertragslaufzeit 3 Jahre, danach unbefristet mit Kündigungsoption; Dienstleistungspflicht für laufende Verträge bleibt bestehen....
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Fahrradleasing zur Entgeltumwandlung für ca. 220 Beschäftigte (geschätzte 44 Nutzer). Vorgaben: Einhaltung des TV-Fahrradleasing, Obergrenze 7.000 € inkl. MwSt. für Rad, Zubehör und Service. Vertragslaufzeit 3 Jahre, danach unbefristet mit Kündigungsoption; Dienstleistungspflicht für laufende Verträge bleibt bestehen. Gefordert sind Angaben zu Abwicklung (Bestellung/Rückgabe), Entgelten, Versicherungen, Wartung sowie Nutzungsbedingungen (Ausland/Haushaltsangehörige).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- Gemeinde Wandlitz
Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings
Rahmenvereinbarung für Dienstrad-Leasing der Gemeinde Wandlitz. Angebot für ca. 380 unbefristet Beschäftigte, erwartete Nutzung durch ca. 40. Vertragslaufzeit 48 Monate. Leistung umfasst Leasing, Versicherung, jährliche Wartung und Abwicklung von Bestellung, Rückgabe und Schäden. Keine Mindestabnahme, Vertragsanzahl nach Bedarf.
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Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung
Das Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern (Rahmenvereinbarung Leasing) und den Abschluss einer weiteren Rahmendienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Fahrradleasings. Leasingnehmer wird das Land Niedersachsen. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Niedersachsen besteht nicht. Vom Land geleaste Fahrräder werden abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten in Verbindung mit einer Entgeltumwandlung zur Nutzung überlassen. Hinsichtlich der abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten aus der Rahmenvereinbarung Leasing wird auf Ziffer 2.8. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) verwiesen. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie den unter Punkt 2. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) dargestellten Vertragsbedingungen zu entnehmen. Aufgrund von Erfahrungswerten anderer Bundesländer sowie verschiedener potenzieller Anbieter wird davon ausgegangen, dass etwa 15 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten das Leasingangebot nutzen werden. Bei etwa 216.000 aktiven Beschäftigten und Bediensteten ergibt sich eine voraussichtliche Menge von etwa 32.400 geleasten Fahrrädern, die über die Rahmenvereinbarung Leasing bezogen werden könnten. Bei Zugrundelegung durchschnittlicher Leasingkosten von etwa 4.000 Euro pro Fahrrad beträgt die voraussichtliche Gesamtauftragssumme insgesamt etwa 108.900.000,00 Euro (netto). Dieses in Aussicht genommenen Auftragsvolumen ist vom Auftraggeber so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bzw. seiner Beschäftigten oder Begrenzung des Angebotes. Abweichend hiervon wird eine Höchstmenge von 64.800 geleasten Fahrrädern für diese Rahmenvereinbarung Leasing festgesetzt. Dies entspricht einer Nutzung des Angebotes durch etwa 30 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna.
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