Räumung und Verwertung von Klärschlammerde
Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt die Räumung und Verwertung von Klärschlammerde des Beets II der Abwasserreinigungsanlage in 27446 Selsingen. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen nunmehr in Form eines offenen Verfahrens nach der VgV vergeben werden.
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt die Räumung und Verwertung von Klärschlammerde des Beets II der Abwasserreinigungsanlage in 27446 Selsingen. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen nunmehr in Form eines offenen Verfahrens nach der VgV vergeben werden.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Samtgemeinde Selsingen
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: 28. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt die Räumung und Verwertung von Klärschlammerde des Beets II der Abwasserreinigungsanlage in 27446 Selsingen. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen nunmehr in Form eines offenen Verfahrens nach der VgV vergeben werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Räumung und thermische Verwertung von Klärschlammerde Beet II der Klärschlammvererdungsanlage in 27446 Selsingen
- Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts MünchenFrist: 06. Mai
Räumung von Justizgebäuden mit Entsorgung und Verwertung diverser Gegenstände und Materialien
Mitte 2026 erfolgt der Umzug des Strafjustizzentrums, infolge dessen die bisher genutzten Gebäude vollständig geräumt werden müssen. In diesen Gebäuden befinden sich nach Umzug noch Gegenstände und Materialien, welche zu räumen, zu entrümpeln und sachgerecht und unter Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften (insbesondere nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)) zu entsorgen sind. Ferner sind durch die Auftragnehmerin insbesondere bei der Entsorgung von Datenträgern oder Altpapier sämtliche hierfür geltenden Datenschutzvorschriften (u.a. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)) einzuhalten. Die hierzu notwendigen Räumungsleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, und ggf. Vernichtung oder Verwertung) werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der nach Räumung noch vorhandenen Gegenstände und Materialien nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Deshalb sollen die Leistungen über eine Rahmenvereinbarung mit der Auftragnehmerin abgedeckt werden. Dafür stellt die Auftragnehmerin fachkundiges Personal und Räumungshilfsmittel, insbesondere geeignete Fahrzeuge und Container sowie Transportmittel für die Vertragslaufzeit bereit.
- Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts MünchenFrist: 06. Mai
Räumung von Justizgebäuden mit Entsorgung und Verwertung diverser Gegenstände und Materialien
Mitte 2026 erfolgt der Umzug des Strafjustizzentrums, infolge dessen die bisher genutzten Gebäude vollständig geräumt werden müssen. In diesen Gebäuden befinden sich nach Umzug noch Gegenstände und Materialien, welche zu räumen, zu entrümpeln und sachgerecht und unter Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften (insbesondere nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)) zu entsorgen sind. Ferner sind durch die Auftragnehmerin insbesondere bei der Entsorgung von Datenträgern oder Altpapier sämtliche hierfür geltenden Datenschutzvorschriften (u.a. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)) einzuhalten. Die hierzu notwendigen Räumungsleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, und ggf. Vernichtung oder Verwertung) werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der nach Räumung noch vorhandenen Gegenstände und Materialien nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Deshalb sollen die Leistungen über eine Rahmenvereinbarung mit der Auftragnehmerin abgedeckt werden. Dafür stellt die Auftragnehmerin fachkundiges Personal und Räumungshilfsmittel, insbesondere geeignete Fahrzeuge und Container sowie Transportmittel für die Vertragslaufzeit bereit.
- Gemeinde JorkJorkFrist: 16. Apr.
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Jork
Die Gemeinde Jork beabsichtigt, die Unterhalts- und Grundreinigung für Schulen, Sporthallen, Feuerwehren und weitere öffentliche Gebäude in einem offenen Verfahren gemäß § 15 VgV zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis, den Kalkulationsdateien und aus den Angaben im Angebotstext.
- Stadtverwaltung ApoldaApoldaFrist: 13. Mai
(General-) Planungsleistungen für den Neubau einer integrativen Kindertageseinrichtung in Apolda
Die Stadt Apolda beabsichtigt den Neubau einer integrativen Kindertageseinrichtung zur Schaffung von insgesamt 100 Plätzen für Kinder aller Altersgruppen. Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens wurden Baukosten in Höhe von ca. 3,5 Mio. EUR incl. MwSt. ermittelt. Die Stadt Apolda beabsichtigt, die folgenden Planungsleistungen im Rahmen eines VgV-Verfahrens zu vergeben. Die betreffenden Planungsleistungen sollen durch einen Generalplaner oder eine Bietergemeinschaft oder einen Hauptauftragnehmer mit Nachauftragnehmern für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise wie folgt erbracht werden: - Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (LP 2-9), - Fachplanung Tragwerk nach § 51 HOAI (LP 1-6), - Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, HLS und ELT (LP 1-9), - Erforderliche gutachterliche und Beratungsleistungen für Brandschutz (Leistungsbild AHO) sowie Bauphysik (Schallschutz, Akustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) gem. Anlage 1 HOAI. Die Objektplanung Freianlagen wird durch die Stadt Apolda selbst erbracht. Ein Baugrundgutachten soll erst nach dem VgV-Verfahren in Abhängigkeit vom konkreten Entwurf beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. - 11/26 - 02/27 Planungsleistungen LP 1-3, - 03/27 Genehmigungsplanung, - 03-05/27 Ausführungsplanung LP 5, - ab 05/27 Ausschreibung und Vergabe LP 6/7, - 06/27 Baubeginn, - 07/28 Baufertigstellung, bezugsfertig.
- Universitätsklinikum Essen (AöR)
CPU-Upgrade und Gerätetausch
Vorliegend liegt der geschätzte Auftragswert bezogen auf die CPU-Upgrades und den Wechsel der Geräte über dem aktuellen EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 216.000 EUR netto, so dass ein EU-weites Vergabeverfahren gemäß der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen ist. Nach § 14 Abs. 1 VgV erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft. Dem öffentlichen Auftraggeber stehen nach § 14 Abs. 2 VgV das offene und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl als Regelverfahren zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach den Absätzen 3 und 4 gestattet ist. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. C) VgV kann ein öffentlicher Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV kann ein öffentlicher Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Aufgrund der Zeichenbeschränkung auf 6000, kann über diese Plattform nur eine verkürzte Begründung dargestellt werden. Eine ausführlichere Darstellung kann jedem Interessierten gerne auf Anfrage bereitgestellt werden. Begründung: Der Auftraggeber setzt an den Standorten der Universitätsmedizin Essen aktuell Blutgasanalysegeräte der Firma Radiometer ein. Hierbei handelt es sich um die Geräte der Typen ABL815 Flex / ABL820 Flex / ABL825 Flex und ABL90 Flex / ABL90 Flex Plus. Im Zuge der Systemprüfungen ist aufgefallen, dass einige der Bestandsgeräte nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr den Richtlinien entsprechen. Um diese Richtlinienkonformität wiederzuerlangen, sollen die Bestandsgeräte, die hiervon betroffen sind, ein Upgrade durch den Hersteller erfahren. Diese Upgrades werden am Markt ausschließlich vom Hersteller Radiometer angeboten, da die Geräte patentrechtlich geschützt sind und einem ständigen Wartungsvertrag beim Hersteller unterliegen. Drittfirmen wird der Zugriff auf die Geräte, insbesondere auf die verbaute Hardware, nicht gestattet. Hinzu tritt, dass es sich bei den Hardwareupgrades dem Grunde nach um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV handelt. Die gegenständlichen Geräte wurden von Radiometer gekauft und an den Auftraggeber geliefert. Diese Geräte müssen nun, wie bereits dargestellt, aufgrund rechtlicher Anforderungen ein Upgrade erfahren. Die hierfür benötigten Komponenten werden seitens des ursprünglichen Auftragnehmers geliefert und verbaut und dienen der Erneuerung bereits erbrachter Leistungen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des Unternehmens dazu führen, dass der Auftraggeber vollkommen neue Geräte mit abweichenden technischen Merkmalen beschaffen müsste, die mit den Bestandsgeräten weder kompatibel noch wirtschaftlich vergleichbar wären. Andere Upgrade-Möglichkeiten als die vom Hersteller angebotenen, sind am Markt faktisch nicht verfügbar. Ein Wechsel des Unternehmens würde demnach zu technisch unvereinbaren Leistungen und nicht kalkulierbaren Risiken führen, insbesondere auch mit Blick auf die regelmäßige Herstellerwartung etc. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gem. § 14 Abs. 6 VgV ist nicht ersichtlich, insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten, da sonst nur ein vollständiger Austausch mit Neugeräten in Frage käme und den erheblichen Kompatibilitätsrisiken. Durch die Nutzung der gegenständlichen Geräte mit dem Flexlink-Modul von AQURE werden safePI-CO Probennehmer, Probe, Anwender und Patient direkt am Bett eindeutig miteinander digital verknüpft. Dies minimiert das Risiko von Probenverwechslungen und erhöht die dadurch die Patientensicherheit. Das Messergebnis wird direkt in der digitalen Patientenakte gespeichert, was eine schnelle Therapiekontrolle und gegebenenfalls Anpassungen ermöglicht. ABL90 Flex Plus Radiometer ist der einzige Hersteller, der ein kassettenbasiertes Blutgasanalysegerät anbietet, das im Mikromodus mit einem minimalen Probenvolumen von 45 µl zuverlässige Ergebnisse für 17 Parameter (Blutgasanalyse und Oxymetrie) liefert, was besonders für den Einsatz in der Pädiatrie und Neonatologie entscheidend ist. ABL8xx Flex Plus Das FlexQ-Modul ermöglicht das gleichzeitige Einlegen von drei Proben, die automatisch nacheinander gemessen werden. Somit entsteht keine unnötige Wartezeit der Pflegekraft am Gerät, wenn zeit-gleich mehrere Proben gemessen werden sollen oder das Gerät sich nicht im "Messbereit-Modus" befindet, weil evtl. Kalibrationen laufen. Bei 7 Messungen pro Patienten auf den Intensivstationen haben die Pflegekräfte ca. 2 Stunden pro Tag und Gerät mehr Zeit, um andere wichtige Dinge zu erledigen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gem. § 14 Abs. 6 VgV ist aufgrund der dargestellten Gründe nicht ersichtlich, insbesondere unter wirtschaftlichen, personellen und zeitlichen Aspekten. Näheres gerne auf Anfrage.
- Klinikum Peine AöR
Markterkundung zur Vorbereitung der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Klinikum Peine"
Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Das Klinikum Peine beabsichtigt einen vollständigen Neubau des Klinikums für die Bereiche Krankenversorgung, Verwaltung und Schule. Die Baumaßnahme kann nur mit Fördermitteln umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat ein beauftragtes Unternehmen im ersten Schritt auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") die für die Förderung erforderlichen baufachlichen Unterlagen ("FA-Bau") erstellt. Die FA-Bau wurde dem Fördermittelgeber vorgelegt und befindet sich derzeit im Prüfungs- und Bescheidungsprozess. Ausgehend von der FA-Bau wird aktuell die Genehmigungsplanung erarbeitet. Es ist beabsichtigt, in wenigen Wochen den Bauantrag einzureichen. Das Klinikum Peine erwägt, das Projekt neu aufzusetzen und die weiteren Planungs- und Bauleistungen neu zu vergeben. Das Beschaffungsmodell und der konkrete Leistungszuschnitt sind dabei noch offen. Das Klinikum Peine favorisiert indes Modelle, bei denen die Bauleistungen aus einer Hand erbracht werden. Diese Markterkundung dient vor diesem Hintergrund der Diskussion über mögliche Beschaffungsmodelle und deren konkrete Ausgestaltung. Adressiert werden mit dieser Markterkundung sowohl Planungsbüros als auch Bauunternehmen. Es müssen noch keine Konsortien - d.h. insbesondere Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften - gebildet werden. Weitere Informationen zur Markterkundung können dem Informationsmemorandum entnommen werden, das über die Vergabeplattform abgerufen werden kann. Voraussichtlich am 22. April 2026 werden den interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform weitere, vertiefende Projekt- und Planungsunterlagen sowie ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Bereitstellung der weiteren Projekt- und Planungsunterlagen ist, dass interessierte Unternehmen dem Klinikum Peine das Formblatt "Verschwiegenheitserklärung" ausgefüllt eingereicht haben. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, den Fragenkatalog ausgefüllt bis zum 13. Mai 2026 über die Vergabeplattform www.dtvp.de einzureichen. Auch nach Ablauf der genannten Frist nimmt das Klinikum Peine weiterhin gerne Rückläufer des Fragenkatalogs entgegen. Das Klinikum Peine wird das Projekt voraussichtlich am 5. Mai 2026 zwischen 14:00 und 15:30 Uhr im Rahmen eines Online-Termins vorstellen. Interessierte Unternehmen können sich über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren zur Vorstellung des Projekts anmelden. Mit der Anmeldung sollen die interessierten Unternehmen die E-Mail-Adressen der einzuladenden Personen mitteilen. Über die Vorstellung des Projekts hinaus beabsichtigt das Klinikum Peine, im Rahmen der Markterkundung Einzelgespräche mit den interessierten Unternehmen durchführen. Im Gegensatz zur Vorstellung des Projekts dienen die Einzelgespräche dem bilateralen Austausch zwischen den einzelnen interessierten Unternehmen und dem Projektteam des Klinikums Peine. Die Einzelgespräche werden voraussichtlich zwischen dem 20. bis 22. Mai 2026 als Videokonferenz stattfinden. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, sich bei Interesse an einem Einzelgespräch bis zum 13. Mai 2026 unter Nennung der unternehmensseitig vorgesehenen Teilnehmenden und deren E-Mail-Adressen über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren für ein Einzelgespräch anzumelden. Interessierte Unternehmen können im Übrigen über die Vergabeplattform im Wege einer Nachricht zum Verfahren jederzeit Fragen zur Markterkundung und / oder zum Projekt stellen.
- Landkreis Donau-RiesDonauwörthFrist: 01. Mai
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen Nr. 3 „Wemding/Monheim“ (Los 1) und Nr. 5 „Lech“ (Los 2)
Der Landkreis Donau-Ries als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbedarfsverkehrs nach § 44 PBefG im Los 1 Wemding/Monheim mit Wirkung zum 01.02.2027 bis 31.12.2034 mit der Option zur einseitig einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um bis zu 24 Monate bis zu 12 Monate vor Vertragsende im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007). Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: Da es sich um einen Linienbedarfsverkehr handelt, kann nur eine Abschätzung der Leistungsmenge anhand des bereits aktuell in ähnlicher Weise erbrachten Verkehrs in einer Größenordnung von ca. 200.000 Fahrzeugkilometern/Jahr erfolgen. Es kommen 2 Fahrzeuge für die Beförderung von bis zu acht Personen (ohne Fahrersitz) und einer Sondernutzungsfläche zur Mitnahme eines Rollstuhles bzw. von Kinderwägen zum Einsatz. Nähere Informationen zum Angebot: Der Verkehr wird bereits im Bestand in anderen Teilen des Landkreises erbracht und soll nach dem Willen des Aufgabenträgers auch in der Zelle Wemding/Monheim künftig in ähnlicher Weise erbracht werden. Das Bediengebiet, die Angebotszeiten, differenziert nach Wochentagen, sowie die Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge, differenziert nach Wochentagen und Tageszeiten, sind der Homepage des Landkreises Donau-Ries als Information zur Vorabbekanntmachung unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv ersichtlich. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Kapitel 7.2.3 des Nahverkehrsplans des Landkreises Donau-Ries gemacht. Bei den Vorgaben im Nahverkehrsplan handelt es sich um Vorgaben, die mindestens einzuhalten sind. Das Kapitel 7.2.3 ist ebenfalls einsehbar auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries (www.donau-ries.de/oepnv/oepnv). Die Clean Vehicles Directive (CVD) findet keine Anwendung. Das Verkehrsunternehmen hat das Deutschlandticket anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung zum Deutschlandticket teilzunehmen. Ab Beitritt des Landkreises Donau-Ries zu einem Verkehrs- und Tarifverbund sind dessen Tarif, einschließlich dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Nähere Informationen zum Nahverkehrsplan: Der Landkreis Donau-Ries hat einen Nahverkehrsplan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Die Originalfassung und die relevanten fortgeschriebenen Kapitel sind einsehbar unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv. Im Kapitel 7.2.3 „Bedarfsorientierte Verkehre (On-Demand-Verkehre)“ werden Vorgaben zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung gemacht. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt zusätzlich zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung Linienverkehre nach § 42 PBefG im gleichen Bedienungsgebiet zu vergeben. Aktuell werden hier bereits eigenwirtschaftliche Linienverkehre nach § 42 PBefG betrieben. Der gegenständlich vorabbekanntgemachte Verkehr umfasst Leistungen gemäß § 44 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestell
- München Klinik gGmbH
MüK - KS EWP Fachplanung TGA HLSK
Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist eine Stiftung bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 (Fachplanung HLSK: Anlagengruppen 1-3, 7-8) nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 (Fachplanung HLSK: Anlagengruppen 1-3, 7-8) bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch eine Stiftung; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Mitwirkung beim Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Mitwirkung beim Antrag auf Vorbescheid d) Mitwirkung beim Förderantrag (gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Die besonderen Leistungen werden nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Samtgemeinde Selsingen.
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