(ProVia-ID 153125) Aufstiegshilfen für Signalmaste
Aufstiegshilfen für Signalmaste: Bei der ÖBB Infrastruktur AG kommen in Betriebsstellen sowie auf der freien Strecke unterschiedliche Typen von Signalmasten zum Einsatz. Grundsätzlich sind diese als Gittermasten ausgeführt, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Signale ohne zusätzliche Hilfsmittel zu besteigen und Arbei...
Angebotsfrist:03. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Aufstiegshilfen für Signalmaste: Bei der ÖBB Infrastruktur AG kommen in Betriebsstellen sowie auf der freien Strecke unterschiedliche Typen von Signalmasten zum Einsatz. Grundsätzlich sind diese als Gittermasten ausgeführt, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Signale ohne zusätzliche Hilfsmittel zu besteigen und Arbeiten am Signal dur...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: ÖBB-Infrastruktur AG
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 03. Juni 2026
- Thema: Metalle
Ausschreibungsbeschreibung
Aufstiegshilfen für Signalmaste: Bei der ÖBB Infrastruktur AG kommen in Betriebsstellen sowie auf der freien Strecke unterschiedliche Typen von Signalmasten zum Einsatz. Grundsätzlich sind diese als Gittermasten ausgeführt, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Signale ohne zusätzliche Hilfsmittel zu besteigen und Arbeiten am Signal durchzuführen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Die Strecke Pöchlarn – Scheibbs („Erlauftalbahn“) ist eine eingleisige, nicht elektrifizierte und ca. 27 km lange Normalspurstrecke. Die Linie ist Teil des Ergänzungsnetzes der ÖBB-Infrastruktur AG und stellt eine wesentliche Zubringerstrecke im Personen- und Güterverkehr zu den Hauptachsen der Weststrecke dar. Vor dem Hintergrund aktueller verkehrs-, energie- und klimapolitischer Zielsetzungen wird auf eine Streckenelektrifizierung verzichtet. Stattdessen soll der Personenverkehr künftig mit batterieelektrischen Triebzügen (Akkuzügen) abgewickelt werden. Damit können die betrieblichen und ökologischen Vorteile eines elektrischen Betriebes genutzt werden, ohne die erheblichen Eingriffe und Kosten einer Oberleitungsinfrastruktur zu verursachen. Die SEP-Strecke 055 Pöchlarn (a) – Scheibbs (e) liegt außerhalb der europäischen Personen- und Güterverkehrskorridore und entspricht der Rahmenplanstrecke 055. Die infrastrukturellen Maßnahmen zielen darauf ab, die Strecke für einen leistungsfähigen, robusten Akkuzugbetrieb sowie für einen attraktiven Regionalverkehr langfristig zu ertüchtigen.
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- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
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Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. 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- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
- Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS)Frist: 03. Juni
Rückbau / Entkernung und Demontage der maschinen- und apparatetechnischen Einrichtungen der vollständigen Verbrennungslinie 1 im Müllheizkraftwerk Darmstadt
Der Rückbau- und die Demontage der Verbrennungslinie des Müllheizkraftwerkes Darmstadt umfasst die vollständige verfahrenstechnische Apparate- und Anlagentechnik einschließlich Rohrleitungssysteme der Müllverbrennungslinie 1 vom Müllaufgabetrichter, Feuerung/Kessel und Schlackeaustrag bis einschließlich der zugehörigen kompletten Rauchgasreinigungsline mit Sprühtrockner, E-Filter (Entkernen), Wäscher, Rohrleitungen, Saugzuggebläsen und Rückbau/Demontage der Katalytischen Rauchgasreinigung sowie weiterer verfahrenstechnischer Nebeneinrichtungen. Zu den Leistungen gehören die vorauslaufenden Schadstoffentfernungen, insbesondere KMF und Asbest einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits-/Umweltschutz für die Rückbauarbeiten. Der Rückbau-/Demontageumfang beschränkt sich auf die verfahrenstechnischen Anlagenkomponenten, die mineralische Bausubstanz (Stahlbeton, Wände) und sonstige Einrichtungsgegenstände sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistungen. Der Rückbau/ die Demontage erfolgt unter Laufendem Betrieb der Müllverbrennungslinie 3 und der Inbetriebnahme der neuen Müllverbrennungslinie 4. Zusätzlich finden gleichzeitig zum Rückbau noch weitere dringende Montagen und Inbetriebsetzungen von anderen Anlagenbereichen des Gesamtprojektes statt, die überwiegend direkt neben den Rückbereichen liegen. Der Arbeitsraum ist in vertikaler wie auch horizontaler Lage sehr eng begrenzt, teilweise weniger als 1m Abstand zur neuen Verbrennungslinie 4 und der Bestandsanlage. Demontage und Hubarbeiten sind in bis zu 40 Meter Höhe durchzuführen. Entsprechende Gerüst und Hilfs-/Hebezeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Beim Rückbau bestehen sehr hohe Anforderungen dahingehend, dass keine noch in Betrieb befindlichen Anlagenteile bzw. Anlagensysteme beschädigt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Eine vorauslaufende KMF-Sanierung insbesondere bei den Isolierungen der wärmeführenden Anlagenteile ist notwendig. Weiterhin ist mit Asbest z.B. bei Abstandshaltern und Flanschverbindungen zu rechnen. Die erforderlichen vollständigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen, Gefährdungsanalysen, einschließlich deren eigenverantwortlichen Überwachung sind durch den Auftragnehmer zu erbringen; einschließlich des Einholens der erforderlichen behördlichen Anmeldungen und Freigaben. Der Betrieb der Müllverbrennungsanlage (hier: Weiterbetrieb der Linie 3 und Inbetriebnahme der Müllverbrennungslinie 4) darf durch die anstehenden Rückbau- und Demontagearbeiten der Linie 1 unter keinen Umständen (Entsorgungssicherheit, kritische Infrastruktur Wärme und Energie) behindert / beeinträchtigt oder einschränkt werden; die Inbetriebnahme der Linie 4 darf durch die Rückbau-/Demontagearbeiten der Linie 1 nicht behindert (betriebstechnisch / terminkritisch) werden. Um dies sicherzustellen bzw. Betriebszuverlässigkeit auch während der Rückbauarbeiten zu gewährleisten, sind detaillierte Kenntnisse über Abfallverbrennungsanlagen und deren Funktionsweise im Detail unabdingbar. Zu den Rückbau-/Demontageleistungen gehört auch die vollständig eigenverantwortliche Entsorgung der Abfälle (Schrotte, nicht gefährliche und gefährliche Abfälle) durch den AN. Im Übrigen behält sich der AG vor, den AN im Verlauf der Beauftragung auch mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Müllverbrennungslinie 1 zu beauftragen. Aufgrund der besonderen Anforderungen an den Rückbau der Verbrennungslinie 1 im laufenden Betrieb ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen der späteren Interessensbestätigungsphase insbesondere durch folgende Unterlagen / Dokumente zu erbringen, welche die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen müssen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb - Nachweis der Qualifikation des Personals mit: Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A (Fachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen) und der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 B. (Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen), Fachkunde nach TRGS 521 (KMF), TRGS 551, TRGS 519, 558 Mindestens drei vergleichbare Referenzen zum Rückbau von Anlagen einer Verbrennungseinrichtung in den letzten fünf Jahren (2021 bis 2025) sowie des laufenden Jahres. Die Rückbaumaßnahmen in den benannten Referenzen müssen zum Zeitpunkt der späteren Frist für die Interessenbestätigung vollständig / weitestgehend abgeschlossen sein. Davon muss mindestens eine Referenz über den Rückbau einer kompletten Linie einer Abfallverbrennungsanlage für Siedlungsabfälle / vergleichbare Abfälle (Feuerungsanlage, Dampfkessel und Rauchgasreinigungsanlage) im laufenden Entsorgungsbetrieb einer mehrlinigen Anlage bestehen, wobei die rückzubauende Feuerungsanlage (Kessel) in einem gemeinsamen Kesselhaus der mehrlinigen Anlage stehen. Als vergleichbar gelten nur Referenzen welche folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Referenz ist eine Verbrennungseinrichtung wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, einschließlich zugehöriger Dampfkessel und Rauchgasreinigungslinie mit Einsatz von Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen oder festen Einsatzstoffen (z.B. Kohle, Koks, Petrokoks, Holz); bei Teilrückbau: Mindestens eine vollständige Linie mit Verbrennungseinrichtung, Dampfkessel und Rauchgasreinigung - Gegenstand der Referenz muss auch die Schadstoffentfrachtung (insbesondere KMF und Asbest) sein. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden hiermit gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SektVO aufgefordert, ihr Interesse am Auftrag bis zum 05.06.2026 12:00 MESZ mitzuteilen (Interessenbekundung). Der Auftraggeber fordert zu gegebener Zeit alle Unternehmen, die auf diese Veröffentlichung eine Interessensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur Interessensbestätigung). Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Vor diesem Hintergrund erfolgt keine Auftragsbekanntmachung nach § 35 SektVO.
- Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS)
Rückbau / Entkernung und Demontage der maschinen- und apparatetechnischen Einrichtungen der vollständigen Verbrennungslinie 1 im Müllheizkraftwerk Darmstadt
Der Rückbau- und die Demontage der Verbrennungslinie des Müllheizkraftwerkes Darmstadt umfasst die vollständige verfahrenstechnische Apparate- und Anlagentechnik einschließlich Rohrleitungssysteme der Müllverbrennungslinie 1 vom Müllaufgabetrichter, Feuerung/Kessel und Schlackeaustrag bis einschließlich der zugehörigen kompletten Rauchgasreinigungsline mit Sprühtrockner, E-Filter (Entkernen), Wäscher, Rohrleitungen, Saugzuggebläsen und Rückbau/Demontage der Katalytischen Rauchgasreinigung sowie weiterer verfahrenstechnischer Nebeneinrichtungen. Zu den Leistungen gehören die vorauslaufenden Schadstoffentfernungen, insbesondere KMF und Asbest einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits-/Umweltschutz für die Rückbauarbeiten. Der Rückbau-/Demontageumfang beschränkt sich auf die verfahrenstechnischen Anlagenkomponenten, die mineralische Bausubstanz (Stahlbeton, Wände) und sonstige Einrichtungsgegenstände sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistungen. Der Rückbau/ die Demontage erfolgt unter Laufendem Betrieb der Müllverbrennungslinie 3 und der Inbetriebnahme der neuen Müllverbrennungslinie 4. Zusätzlich finden gleichzeitig zum Rückbau noch weitere dringende Montagen und Inbetriebsetzungen von anderen Anlagenbereichen des Gesamtprojektes statt, die überwiegend direkt neben den Rückbereichen liegen. Der Arbeitsraum ist in vertikaler wie auch horizontaler Lage sehr eng begrenzt, teilweise weniger als 1m Abstand zur neuen Verbrennungslinie 4 und der Bestandsanlage. Demontage und Hubarbeiten sind in bis zu 40 Meter Höhe durchzuführen. Entsprechende Gerüst und Hilfs-/Hebezeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Beim Rückbau bestehen sehr hohe Anforderungen dahingehend, dass keine noch in Betrieb befindlichen Anlagenteile bzw. Anlagensysteme beschädigt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Eine vorauslaufende KMF-Sanierung insbesondere bei den Isolierungen der wärmeführenden Anlagenteile ist notwendig. Weiterhin ist mit Asbest z.B. bei Abstandshaltern und Flanschverbindungen zu rechnen. Die erforderlichen vollständigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen, Gefährdungsanalysen, einschließlich deren eigenverantwortlichen Überwachung sind durch den Auftragnehmer zu erbringen; einschließlich des Einholens der erforderlichen behördlichen Anmeldungen und Freigaben. Der Betrieb der Müllverbrennungsanlage (hier: Weiterbetrieb der Linie 3 und Inbetriebnahme der Müllverbrennungslinie 4) darf durch die anstehenden Rückbau- und Demontagearbeiten der Linie 1 unter keinen Umständen (Entsorgungssicherheit, kritische Infrastruktur Wärme und Energie) behindert / beeinträchtigt oder einschränkt werden; die Inbetriebnahme der Linie 4 darf durch die Rückbau-/Demontagearbeiten der Linie 1 nicht behindert (betriebstechnisch / terminkritisch) werden. Um dies sicherzustellen bzw. Betriebszuverlässigkeit auch während der Rückbauarbeiten zu gewährleisten, sind detaillierte Kenntnisse über Abfallverbrennungsanlagen und deren Funktionsweise im Detail unabdingbar. Zu den Rückbau-/Demontageleistungen gehört auch die vollständig eigenverantwortliche Entsorgung der Abfälle (Schrotte, nicht gefährliche und gefährliche Abfälle) durch den AN. Im Übrigen behält sich der AG vor, den AN im Verlauf der Beauftragung auch mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Müllverbrennungslinie 1 zu beauftragen. Aufgrund der besonderen Anforderungen an den Rückbau der Verbrennungslinie 1 im laufenden Betrieb ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen der späteren Interessensbestätigungsphase insbesondere durch folgende Unterlagen / Dokumente zu erbringen, welche die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen müssen: - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb - Nachweis der Qualifikation des Personals mit: Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A (Fachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen) und der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 B. (Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen), Fachkunde nach TRGS 521 (KMF), TRGS 551, TRGS 519, 558 Mindestens drei vergleichbare Referenzen zum Rückbau von Anlagen einer Verbrennungseinrichtung in den letzten fünf Jahren (2021 bis 2025) sowie des laufenden Jahres. Die Rückbaumaßnahmen in den benannten Referenzen müssen zum Zeitpunkt der späteren Frist für die Interessenbestätigung vollständig / weitestgehend abgeschlossen sein. Davon muss mindestens eine Referenz über den Rückbau einer kompletten Linie einer Abfallverbrennungsanlage für Siedlungsabfälle / vergleichbare Abfälle (Feuerungsanlage, Dampfkessel und Rauchgasreinigungsanlage) im laufenden Entsorgungsbetrieb einer mehrlinigen Anlage bestehen, wobei die rückzubauende Feuerungsanlage (Kessel) in einem gemeinsamen Kesselhaus der mehrlinigen Anlage stehen. Als vergleichbar gelten nur Referenzen welche folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Referenz ist eine Verbrennungseinrichtung wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, einschließlich zugehöriger Dampfkessel und Rauchgasreinigungslinie mit Einsatz von Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen oder festen Einsatzstoffen (z.B. Kohle, Koks, Petrokoks, Holz); bei Teilrückbau: Mindestens eine vollständige Linie mit Verbrennungseinrichtung, Dampfkessel und Rauchgasreinigung - Gegenstand der Referenz muss auch die Schadstoffentfrachtung (insbesondere KMF und Asbest) sein. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden hiermit gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SektVO aufgefordert, ihr Interesse am Auftrag bis zum 05.06.2026 12:00 MESZ mitzuteilen (Interessenbekundung). Der Auftraggeber fordert zu gegebener Zeit alle Unternehmen, die auf diese Veröffentlichung eine Interessensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur Interessensbestätigung). Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Vor diesem Hintergrund erfolgt keine Auftragsbekanntmachung nach § 35 SektVO.
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